Neue Bebauung an der Alten Schulstraße
Aufregerthema oder gut begründet?
Inhaltsverzeichnis am Ende dieser Seite!
In der kommenden Sitzung des Planungsausschusses am 29.02.2024 soll über eine Idee zur Bebauung an der Alten Schulstraße beraten und ein Aufstellungs-beschluss gefasst werden. Auf folgender Luftbildaufnahme ist das Plangebiet eingezeichnet:
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Die Planung ist nur zu realisieren, wenn zeitgleich der Flächennutzungsplan geändert wird:
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Das Areal ist nämlich bisher als landwirtschaftliche Fläche ausgewiesen und wurde tatsächlich bis vor einigen Jahren als Gärtnerei (Teibhäuser) genutzt:
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Gemäß Beschlussvorlage sollen auch alle noch bestehenden Gebäude im südlich der Alten Schulstraße liegenden Teil des B-Plans einer neuen Bebauung weichen.
Positiv an der Vorlage ist der Umstand, dass nicht dem Entwurf des Investors gefolgt wird, der ausschließlich Einfamilienhäuser errichten wollte. Vorgesehen sind jetzt in der Beschlussvorlage auch Mehrfamilienhäuser einschließlich einiger Sozialwohnungen. Die Wohnungszahl erhöht sich dadurch auf dem Investorengrundstück von 32 auf 50 Wohneinheiten. Obwohl zusätzlich noch eine Fläche für eine neue Kita reserviert werden soll.
Über die Vorstellungen des Investors hinaus schlägt die Verwaltung vor, auch den nördlich der Alten Schulstraße gemischt genutzten straßennahen Raum in die Planung einzubeziehen und kommt so insgesamt zu diesem Vorschlag:
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Bei den Anwohnern in der Nachbarschaft zeichnet sich Protest ab, dem ich aus folgenden Gründen zustimmen kann:
- Angesichts des Umfangs der Baumaßnahme erscheint die Erschließung über eine zur "Spielstraße" verengten Zufahrt äußerst problemtisch. Es ist nicht nur der von den zukünftigen Neubürgern zu erwartende Verkehr, der den Engpass an der Brücke über den Reusrather Bach belasten wird, es ist auch der zu erwartende Bring- und Holdienst zur geplanten Kita, der weitere Belastungen mit sich bringen wird.
- Diese Belastung wird durchschlagen bis zur Kreuzung Alte Schulstraße / Opladener Straße / Neustraße. Sie wird in den Stoßzeiten kollidieren mit dem Bring- und Hohldienst zu den Einrichtungen an der Brunnenstraße / Gieslenberger Straße.
- Damit ergeben sich dauerhaft die typischen Verkehrsprobleme in Langenfeld, weil immer wieder Hinterland bebaut worden ist, aber nur über enge Straßen erschlossen wird. Zu dem Problem habe ich bereits einmal grundsätzliche Überlegungen angestellt. Siehe dazu Innenstadterschließung - "Auf dem Sändchen"
- Es wird in der Vorlage zwar zutreffend darauf hingewiesen, dass der Investorenbereich innerhalb der im Regionalplan ausgewiesenen allgemeinen Siedlungsfläche liegt; das gilt aber nicht für eine Bebauung auf der Nordseite der Alten Schultraße. Da bahnt sich mal wieder ein Konflikt mit der Regionalplanung an. - Auszug aus dem Regionalplan:
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Siehe hierzu jetzt: Nachtrag - Stellungnahme der BezirksregierungEs wird eine spannende Diskussion! Da hier mal wieder ein das örtliche Bauen dominierender Unternehmer am Werk ist, ist zu befürchten, dass ihm die lokale Politik trotz der aufgezeigten Probleme Baurecht verschaffen wird.
Allein schon der Umstand, dass das für die Kita vorgesehene Gelände vom Investor kostenfrei zur Verfügung gestellt werden soll, wirft die Frage auf, ob hier ein Geschäft hart an der Grenze zur Korruption gemacht werden soll. Mich erinnert das an die Vorgänge rund um den Bebauungsplan "Locher Wiesen", als dort die Hoffnung geschürt wurde, der private Investor werde das dringend notwendige Regenrückhaltebecken finanzieren.
Nachtrag: Gerade dieser Umstand, an einem völlig abseits gelegenen Ort auf einem vom Antrag stellenden Investor geschenkten Grundstück eine Kita bauen zu wollen, legt noch den Verdacht nahe, dass es sich von vornherein um ein abgekartetes Spiel gehandelt haben könnte, um dem B-Plan den besonderen Glanz eines Erfolgs der städtischen Planer zu verleihen. Mit den Folgen von Kungelgeschäften der Stadt mit dem auch hier wieder aktiven Investor habe ich selbst so meine persönlichen Erfahrungen. Vergl. dazu Krumme Geschäfte auf Kosten der Bürger?21.02.2024 / 02.03.2024
Planungsausschuss beschließt die Aufstellung des B-Plans
01.03.2024 - Rheinische Post: "Mehr Wohnungen und Häuser für Reusrath"
Zitate aus dem Bericht:
"Bürger fürchten zunehmenden Verkehr und Versiegelung. Sie fordern Gutachten – auch für den Hochwasserschutz. Der Bebauungsplan wurde beschlossen, ohne die Stimme der FDP."
Die Stimmung unter den Besuchern ist durchaus umfassend dargestellt. Ich kann es mir aber nicht verkneifen, auf einige Fehler und Fragwürdigkeiten in dem Bericht hinzuweisen.
Es fängt schon an mit dem Foto eines Gewächshauses; dahinter die Felder in Richtung Dückeburg. Die Bildunterschrift "Das Gelände auf der linken Bildseite mit den gläsernen Gewächshäusern könnte dem Plangebiet zugeschlagen werden." ist schlicht falsch! Da Frau Schoog das Foto selbst aufgenommen hat - also vor Ort war - eine wunderliche Aussage.
Mit dem Hinweis "Der Regionalplan weist für das etwa zwei Hektar große Gebiet bereits einen Siedlungsbereich aus." wird unterschwellig der Eindruck erweckt, der Plan sei auch aus höherer Warte zustimmungsfähig. Tatsache ist aber, dass dies nur für den Investorenbereich zutrifft; die von der Stadt draufgesattelte Idee einer Bebauung nördlich der Alten Schulstraße gehört nicht dazu.
Völlig unerwähnt bleibt, dass der Kindergarten auf einem Teilbereich des Areals errichtet werden soll, dass der Investor der Stadt kostenlos überlassen soll. Mit Mail vom 26.02.2024 hatte ich die Lokalredaktion der RP bereits auf meine vorstehende Stellungnahme zu diesen Plänen hingewiesen. Warum hat Frau Schoog die von mir vorgebrachten Bedenken hinsichtlich der Eigentümlichkeit eines solchen "Geschäfts" zur Errichtung einer Kita nicht in ihren Bericht aufgenommen? Zumal auch deutlich wird, dass die Anwohner erhebliche Bedenken gegenüber diesem Vorhaben angemeldet haben.
Im übrigen bleibt es nun wirklich spannend, wie die Verwaltung die Verkehrs-probleme in den Griff bekommen will. Wenn Frau Schoog hinsichtlich der Opladener Straße Herrn Anhalt mit der Aussage zitiert, der Landesbetrieb Straßen NRW sei dort als Baulastträger für den Verkehrsfluss verantwortlich, zeigt auch das wieder einmal, wie Verantwortung für die Folgen der städtischen Planung auf andere abgeschoben wird. Warum wird das in dem Bericht nicht kritisiert?
Ich werde den Fortgang der Planung aufmerksam verfolgen.
Eine Protestaktion, die am Kern der Probleme vorbei geht?
02.04.2024 - Rheinische Post: "Anwohner wollen Zuhause der Kröten retten"
Zitate aus dem Bericht:
"Der neue Bebauungsplan in Reusrath am Wald ruft die Tierschützer auf den Plan."
"Stephan Anhalt vom Planungsamt der Stadt Langenfeld beruhigt: 'Bevor dort die Bagger anrollen, gibt es eine Artenschutzprüfung. Geschützte Arten müssen erhalten bleiben. Ihr Bestand wird auf jeden Fall berücksichtigt.'"
Nach den Erfahrungen mit dem Bebauungsplan "Locher Wiesen" sehe ich wenig Hoffnung, dass der anstehende Entscheidungsprozess zur Bebauung an der Alten Schulstraße auf den Artenschutz Rücksicht nehmen wird. Bei der Planung der Locher Wiesen haben die Anwohner auch vor den Schäden durch die Vernichtung des Biotops gewarnt. Hat man darauf gehört? Die vielen Besucher dieser Homepage, die sich für das Thema Gewässerschutz interessieren, kennen die Antwort.
Es gibt viele andere Gründe, den B-Plan zur Bebauung an der Alten Schulstraße auszuhebeln. Darauf sollten sich die Anlieger konzentrieren.
Unterschriftensammlung einer Bürgerinitiative
Eine Bürgerinitiative sammelt jetzt Unterschriften. Dafür ist ein Treffen am Samstag, den 06.04.2024, von 13:00 bis 18:00 Uhr an der Ecke Alte Schulstraße / Iltisweg vorgesehen.
Aus dem Kreis der Aktiven ist mir jetzt das PDF-Dokument mit den aktuell vorhandenen Forderungen und Fragen zugeleitet worden. Absprachegemäß stelle dieses hier zur Verfügung. So können sich Interessierte schon vorab informieren, das Unterstützungsschreiben ausdrucken und unterzeichnen. Hierzu habe ich jetzt noch folgenden Hinweis erhalten:
Es reicht vollkommen die ersten beiden Seiten zu unterschreiben (gerne auch doppelseitig). Bitte jedoch an alle drei Unterschriften denken, da wir sonst die Daten nicht verarbeiten dürfen.
Die Seiten mit den Fragen sind zur Information der Interessierten Bürger über die Forderungen und Fragen. Soweit es noch Ergänzungen seitens der Bürger gibt, werden wir diese, wenn möglich, noch vor dem 10.04.2024 mit aufnehmen.
03.04.2024
Blick auf den Regionalplan - Bedeutung der ASB
Soweit in dem Argumentationspapier der BI die Frage nach dem Baubedarf aufgeworfen wird, sei hier noch einmal auf den Plan zur Verdichtung im Bereich Opladener Straße / Angerweg verwiesen. Nach Fertigstellung des Sozialbaus entlang der Opladener Straße geht es im Hinterland immer noch nicht weiter! Und schaut man sich oben den Auszug aus dem Regionalplan genau an, findet man dort viele Siedlungsbereiche, für die noch nicht einmal ein B-Plan erstellt worden ist. Ungezügeltes Wachstum nach Laune einzelner Grundstücks-eigentümer und Beschäftigung suchender Bauunternehmer soll vom Regionalplan verhindert werden. Darum ist es unverständllich, dass die Stadt einfach so weitere Flächen außerhalb des ASB in die Planung einbeziehen will.
Hier können Sie alle derzeit gültigen Bebauungspläne finden.
Übrigens; grundsätzlich gilt gemäß § 34 (1) Landesplanungsgesetz NRW:
"Zur Anpassung der Bauleitplanung an die Ziele der Raumordnung fragt die Gemeinde bei Beginn ihrer Arbeiten zur Aufstellung oder Änderung eines Bauleitplanes unter Vorlage der erforderlichen Planunterlagen bei der Regionalplanungsbehörde an, welche Ziele der Raumordnung für den Planungsbereich bestehen."
Unterstreichung von mir!Auf Anfrage dazu hat mir die Bezirksregierung Düsseldorf heute mitgeteilt:
"Dies ist bisher nicht geschehen."
09.04.2024
Fragenkatalog an Verwaltung und Politik aktualisiert
Zur Vorbereitung auf die heutige Vorstellung der Planung im Rathaus hat die Bürgerinitiative ihre Fragen inzwischen per Mail dem Bürgermeister und den Ratsfraktionen übermittelt. Dafür ist die bisherige Version aufgrund von Anregungen aus der Bürgerschaft überarbeitet und erweitert worden.
Hier können Sie die neue Version einsehen und herunterladen.
10.04.2024
Über die von der BI vorgetragenen Fragen berichtet jetzt die RP:
Nachbarn stellen Forderungen zu Verkehr und EntwässerungInzwischen hat Herr Anhalt dort eine Leserzuschrift gepostet:
Als im Artikel der Rheinischen Post zitierter Vertreter der Stadtverwaltung, möchte ich zwei Aspekte richtigstellen, die im Artikel zu allgemein oder nicht zutreffend ausgeführt werden:
Ein Ausbau der Alte Schulstraße ist, sofern es nach Abschluss des Bebauungsplanverfahrens zu der geplanten Wohngebiets-entwicklung kommt, ausschließlich im Bereich des geplanten neuen Baugebietes erforderlich und nicht im Bereich der bestehenden Bebauung entlang der Alte Schulstraße.
Zum anderen wurde der Verwaltung die Aussage zugeschrieben, dass laut Bauordnung NRW zwei Stellplätze auf jedem Grundstück nachgewiesen werden müssten.
Es erfolgte durch die Verwaltung in der Bürgeranhörung lediglich der Hinweis auf die Vorgaben der Bauordnung bezgl. des erforderlichen Stellplatznachweises. Eine konkrete Zahl wurde nicht genannt. Die im Artikel der RP genannte Zahl von zwei Stellplätzen ist unzutreffend. Die betreffende Rechtsverordnung zur Bauordnung fordert grundsätzlich einen Stellplatz je Wohneinheit.
Damit wären wir dann wieder an dem Punkt, den ich bereits oben unter dem Stichwort Innenstadterschließung aufgegriffen habe!
In einer Randlage - wie hier - ein solches Wohnbauprojekt zu implementieren und dann noch mit einer Kita vollzupacken, die Bring- und Holverkehre aus der ganzen Stadt durch die zwischen der Brücke über den Reusrather Bach und dem Iltisweg enge "Spielstraße" zwängt, ist unverantwortlich. - Aber leider typisch für das Langenfelder Planungsverhalten zum Vorteil eines lokalen Investors.
Warum wird nicht endlich Druck gemacht, den B-Plan Re_20 Hagelkreuz von 1978 umzusetzen? Da wäre viel Wohnraum gewonnen, der zudem unmittelbaren Anschluss an den ÖPNV hätte!
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Antwort der Verwaltung auf die Fragen der BI
Herr Anhalt hat für die Stadtverwaltung Anfang Mai auf die Fragen der Bürgerinitiative geantwortet. Diese ist mir jetzt zugeleitet worden, um sie über den Kreis der registrierten Mail-Empfänger hinaus bekannt zu machen.
Herr Anhalt erläutert dazu in seiner Mail:
"Der Fragen- und Forderungskatalog beinhaltet eine Vielzahl von Sachverhalten, welche die Inhalte des Bebauungsplans und der Flächennutzungsplanänderung betreffen und die im Rahmen des weiteren Bauleitplanverfahrens in die gebotene Abwägung des Rates einzustellen sind.
Darüber hinaus wurden z.T. politisch motivierte Forderungen artikuliert, die nicht durch die Stadtverwaltung behandelt bzw. beantwortet werden können. Hierzu obliegt es den Fraktionen im Rat der Stadt entsprechend Stellung zu nehmen.
Die beigefügte Beantwortung erfolgt somit ausschließlich aus der Sicht der Stadtverwaltung Langenfeld. Die Fragen und Forderungen der Anwohner sind jeweils in kursiv zitiert."Hier die vollständige Antwort!
Zu zwei kritischen Fragen hier die Antworten:
Kostenlose Übertragung eines Grundstücks für einen Kita-Neubau:
Die Abtretung des Grundstücks für eine Kita ist ein im Auftrag des Planungs-, Umwelt- und Klimaausschusses durch die Verwaltung vorverhandeltes Ergebnis, für den Fall, dass der Bebauungsplan zur Rechtskraft geführt wird. Jegliche diesbezüglichen Entscheidungen obliegen dem Rat der Stadt, der das Handeln der Verwaltung kontrolliert. Die unbegründeten Zweifel der Verfasser der o.g. Fragestellung an der Unabhängigkeit und Neutralität der handelnden Personen der Stadtverwaltung werden entschieden zurückgewiesen.Grenze des ASB im Regionalplan
Die Bauleitpläne der Gemeinden sind nach § 1 Abs. 4 Baugesetzbuch an die Ziele der Raumordnung anzupassen, die im Falle des Bebauungsplanes „Re-60 Alte Schulstraße/ Iltisweg“ im Regionalplan Düsseldorf (RPD) dargestellt sind. Die Ziele der Raumordnung sind von den Gemeinden zu beachten und unterliegen daher nicht der bauleitplanerischen Abwägung wie die Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange. Das Verfahren zur Anpassung der Bauleitpläne an die Ziele der Raumordnung wird in § 34 Landesplanungsgesetz beschrieben.
Die Gemeinde wird zu Beginn ihrer Arbeiten zur 155. Änderung des Flächennutzungsplanes sowie bei der Aufstellung des Bebauungsplanes „Re-60 Alte Schulstraße/ Iltisweg“ unter Vorlage der erforderlichen Planunterlagen bei der Bezirksregierung Düsseldorf anfragen, welche Ziele der Raumordnung und Landesplanung für den Planungsbereich bestehen und ob die Planung diesen Zielen entspricht.Ein Urteil über diese Antworten mag sich jeder Leser selbst bilden.
26.05.2024
Überarbeitete Planung
Im Ratsinformationssystem der Stadt Langenfeld ist jetzt die
veröffentlicht. TOP 7 und 8 beschäftigen sich mit der Planung an der Alten Schulstraße.
In die städtische Planung ist jetzt ein Regenrückhaltebecken aufgenommen worden. Man hat wohl erkannt, dass die neue Planung Probleme der Entwässerung mit sich bringt und die Bäche zusätzlich belasten wird. Dafür wird jetzt weitere landwirtschaftliche Fläche in Anspruch genommen.
Auch der zur Bebauung nordwestlich der Alten Schulstraße vorgesehene Streifen ist deutlich vergrößert. Zum einen um das noch vorhandene Gewächshaus, zum anderen sieht er insgesamt eine größere Tiefe der Grundstücke vor.
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Eine Gegenüberstellung der Neufassung des Flächennutzungsplans mit der alten Version macht die Ausweitung der Pläne deutlich:
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Den Unterlagen zur Sitzung sind viele weitere Stellungnahmen und Gutachten beigefügt. Ich empfehle, sich dort näher zu informieren.
Aus meiner Sicht kritisch ist schon das Deckblatt des von der Firma Paeschke in Auftrag gegebenen Verkehrsgutachtens:
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Es offenbart, wie Paeschke über die aktuelle Planung hinaus denkt. Blättert man durch das Gutachten, findet sich dort in der Tat die Karte mit einer Bauplanung, die weit über die bisher veröffentlichten Vorstellungen der Stadtverwaltung hinaus geht:
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Die eingangs dieser Seite von mir prognostizierte Zunahme der Verkehrs-belastung im Kreuzungsbereich Alte Schulstraße / Opladener Straße / Neustraße wird in dem Gutachten voll bestätigt. Zur Lösung wird neben einer Optimierung der Signalschaltung sogar noch eine Linksabbiegerspur von Norden in die Alte Schulstraße vorgeschlagen, weil sonst der Geradeausverkehr behindert wird. Das ist eine Feststellung, für die man sich ein teures Gutachten hätte sparen können. Jeder Bürger, der diesen Bereich - mit welcher Art der Fortbewegung auch immer - nutzt, kann ein Lied davon singen, was hier immer wieder zu beobachten ist. Die Kreuzung ist jetzt schon einfach nicht dem Verkehr gewachsen.
Die ganze Untersuchung stützt sich auch wohl nur auf die Beobachtung an einem einzigen Tag (Dienstag, den 02.07.2024). Ob das ausreichend ist, erscheint mir äußerst zweifelhaft. Wenn ich zudem beobachte, wie es immer wieder zum Rückstau in die Neustraße und Brunnenstraße kommt, weil der Bringverkehr zur Grundschule und der Kita hier wieder zur Hauptverkehrsachse zurück führt, werden diese Zweifel noch verstärkt. Vergleiche dazu mein Video auf der Seite Schulwegsicherung!
Solche Verkehre werden auch die Alte Schulstraße belasten, wenn dort tatsächlich eine Kita gebaut werden sollte. Die im Gutachten prognostizierte Belastung durch den Bringdienst geht von 37 Kfz in der Zeit von 08:00 bis 9:00 Uhr aus und setzt voraus, dass die Bringverkehre sich gleichmäßig verteilen. Wer das glaubt, wird selig!
Wenn es nicht so ernst wäre, kann man nur laut lachen über den Vorschlag, zur Lösung der Probleme eine Linksabbiegerspur auf der Opladener Straße einzurichten. Von welchem Grundstück der Anlieger soll dafür der notwendige Streifen abgetrennt werden? Oder soll der Fuß- und Radweg verengt werden? Da gibt es doch jetzt schon genug Konflikte!
Es bestätigt sich bei erster Durchsicht der Unterlagen der Eindruck, dass die Planung völlig an den Möglichkeiten des vorhandenen Straßensystems vorbei geht. Die schon vorhandenen Belastungen werden nur noch heftiger. Da erinnere ich auch hier gerne noch einmal an meine Einschätzung zu den Fehlern bei der Innenstadterschließung. Das sind die klassischen Probleme, wenn immer nur dort gebaut wird, wo gerade ein Grundeigentümer die bisherige Nutzung aufgibt.
Weil zudem die gesamte Planung über die Möglichkeiten des Regionalplans hinaus gehen, ist jetzt die Bezirksregierung aufgerufen, diese kritisch zu prüfen.
Übrigens;
wenn man sich die weitergehenden Vorstellungen der Firma Paeschke genauer ansieht, so wie sie aus den Skizzen des Verkehrsgutachtens ersichtlichtlich sind, decken die sich mit Gerüchten, die bereits im Umlauf waren und auf die Herr Christian Sessinghaus in seinem Schaukasten hingwiesen hatte:
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Erläuterungstext oben links
Schaut man sich diese Vorstellungen an, fällt auch auf, dass die Erschließung der Flächen einen Eingriff in das Gelände der LVR-Klinik erfordern. Dies betrifft nicht nur den Weg zum Hintereingang des Klinikgeländes, sondern erfordert für dessen Verbreiterung auch einen massiven Eingriff in den Baumbestand des Geländes. Gibt es dazu bereits Absprachen mit dem LVR? Schließlich befindet sich dieser Weg im Eigentum des LVR!
Aufmerksamen Spaziergängern dürfte aufgefallen sein, dass ein in dem Bereich erneuerter Zaun weit vom Weg zurückgesetzt errichtet worden ist. Gibt es da Zusammenhänge? Eine klare Aussage des LVR zu den Plänen wäre nicht nur hilfreich, sondern auch dringend geboten.
27.09.2024 - zuletzt überarbeitet am 04.10.2024
Nachtrag - Stellungnahme der Bezirksregierung
Am Ende der Beschlussvorlage zur Änderung des Flächennutzungsplans findet sich noch folgender - von mir bisher übersehener - Hinweis:
"Die straßenbegleitende, teilweise Einbeziehung der Grundstücke nördlich der Alten Schulstraße in eine Wohngebietsentwicklung wird von der Bezirksregierung Düsseldorf noch mitgetragen, wozu bereits die landesplanerische Zustimmung im Rahmen der Flächennutzungsplanänderung bescheinigt wurde."
Nach meinem Verständnis ist damit die zunächst vorgesehene Erweiterung der bebaubaren Fläche über die Alte Schulstraße nach Norden hin zulässig. Dabei ist aber das Wort "noch" zu beachten und dass sich die Stellungnahme der Bezirksregierung wohl nur auf die erste Version der Änderung des Flächennutzungsplans beziehen kann.
Der oben in der neuen Version beschriebenen Ausweitung der Flächen nördlich der Alten Schulstraße kann aber kaum die "landesplanerische Zustimmung im Rahmen der Flächennutzungsplanänderung bescheinigt" worden sein. Für eine Zustimmung zu dieser neuen Version bedarf es sicher eines neuen Antrags der Stadt Langenfeld.
Mit der Formulierung in der Beschlussvorlage wird (bewusst oder unbewusst) ein falscher Eindruck erweckt!
Auch habe ich Zweifel, ob die folgende Aussage zutreffend ist:
"Die Einbeziehung des Regenversickerungsbecken ins Plangebiet ist diesbezüglich unschädlich, da es als naturnah angelegten Erdbecken dem Regionalen Grünzug nicht entgegensteht."
Immerhin wird die Anlage des Beckens und seine ständige Wartung doch wohl eine belastbare Wegeanbindung erfordern! Dazu müsste dann der im Eigentum der LVR-Klinik befindliche Weg zum Hintereingang der Klinik sicher erweitert und befestigt werden. Da geraten schnell Erinnerungen an die Vorgänge rund um das neue Bettenhaus der LVR-Klinik ins Blickfeld.
08.10.2024
Gefahren durch Starkregen
Weil in der Bürgerschaft aktuell auch wieder an die vergangenen Starkregen-ereignisse erinnert wird, hier noch ein Hinweis auf meine Ausführungen zum Gewässerschutz. Dort finden Sie auch Links zu diversen Portalen, z.B. eben auch über die Gefahren durch Starkregen. Hier ein Auszug, das Gebiet rund um den Reusrather Bach betreffend:
Klicken Sie für eine Vergrößerung bitte auf das Bild! Vergleiche dazu auch die Karte mit den Höhenpunkten und Höhenlinien!
Das Plangebiet Re-60 Iltisweg / Alte Schulstraße liegt also weitgehend in einer durch Starkregen gefährdeten Zone. Es würde weitere Probleme nach sich ziehen, wenn dort wieder versucht werden sollte, mit Hilfe eines "Gebirges" Abhilfe zu schaffen.
03.10.2024
PS: Auch hier finden Sie anschauliche Daten über Starkregengefahren: Geoportal.de. Einfach in die Karte hineinzoomen!
Hier noch ein Bericht von einem Spaziergang am Reusrather Bach!
Fotos, wie es entlang der Alten Schulstraße nach Regenfällen aussieht - ohne Starkregen! Alle Fotos sind 2024 entstanden:
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Gespräche der Bürger mit den Lokalpolitikern
Am 2. Oktober 2024 trafen sich zu einem Ortstermin Anlieger und Nachbarn mit Vertretern der Ratsfraktionen der B/G/L, der FDP und der Grünen zum aktuellen Stand des B-Plans/Projekt RE-60 nachdem zur anstehenden PUK Ausschusssitzung (10.10.2024) weitere Dokumente von der Stadt Langenfeld veröffentlicht wurden.
Der Ortstermin fand in der Zeit von 17:45h - 19:15h statt. Die Vertreter der Ratsfraktionen stießen ca. 18:30h dazu, nachdem der PUK vorher auf dem LVR Gelände zu einer Ortsbegehung gewesen ist.
Unter den Anwesenden waren auch Vertreter des BUND und des NABU.
Die Teilnehmer des Ortstermins diskutierten insbesondere:
dass ihnen der Flächenfraß u.a. im Hinblick auf die Erhaltung der Natur (u.a. alter Baumbestand, der durch die vorgesehene Bebauung* verloren ginge (*wie am Locher Weg Neubaugebiet würden außer den vorgesehenen Privatgärten fast ausschließlich versiegelte/gepflasterte Flächen entstehen), die Verkehrssituation und die Überschwemmungsbedrohung besondere Sorge bereitet
dass Verwunderung bestand, dass es bei der vorgeschlagenen Ausweitung des B-Plans RE-60 keine erneute Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß Baugesetz gegeben hat
die Ausweitung des Baugebiets in Richtung Norden und Osten, was nun eine Überlappung mit den ausgewiesenen FFH (Flora, Fauna, Habitat) Flächen zur Folge hat.
die der Öffentlichkeit nicht nachgewiesenen Zustimmung des Landes NRW/Bezirksregierung zur Veränderung des Regionalplans, der aktuell nördlich der Alten Schulstraße keine Bebauung vorsieht
dass das hydrologische Gutachten lediglich Aussagen zur Bebaubarkeit des Grundstücks ehemalige Gärtnerei südlich Alte Schulstraße und zur Machbarkeit des Regenversickerungsbecken enthält. Nicht jedoch zu den Auswirkungen der geplanten Bebauung RE-60 (wo eine Anhebung des Baugrunds im Raum steht) auf den Abfluss der Regenwasservolumina von den am Hang liegenden Äckern (Hangwasser). Zu den bereits im Vorfeld des aber auch im Zusammenhang mit dem Plan RE-60 geforderten Maßnahmen zum Schutz des Siedlungsbereichs unter den Äckern (also Am Ohrenbusch, Alte Schulstraße, Iltisweg) fanden sich in dem Gutachten keine Aussagen.
Auch vermissen die Beteiligten eine Berücksichtigung der aktuellen Starkregenkarte der Stadt Langenfeld, die dieses Gebiet als „eigentlich“ nicht bebaubar aufzeigt, ohne die Topologie zu ändern.
dass das sog. Verkehrsgutachten (laut Dokument ein Verkehrsbericht) der Firma Mobilwerk zum einen nur ein Entwurf ist und zum anderen die Messung des Ist-Zustandes nicht repräsentativ für den Verkehr ist (u.a. aufgrund der Datenerfassung von nur einem Tag). Auch wurde in dem Entwurf nicht die Auswirkung der Straßenbreiten auf den Verkehrsfluss betrachtet. Ebenso ist die Datenbasis bzw. sind die Berechnungen an vielen Stellen nicht nachvollziehbar, unlogisch und nicht ausreichend.
dass bereits vor Beginn der Bauphase die Verkehrsführung zu diesem Gebiet (RE-60) vorhanden und sichergestellt werden muss. Es ist jedoch völlig unklar, wie das umgesetzt werden kann. Die Ertüchtigung muss in dem Szenario, dass alle umliegenden Baugebiete (RE-20, RE-60 und RE-57) in die Umsetzung kommen, stattfinden.
dass die Ergebnisse der Gutachten, Analysen bzw. Berichte bezüglich Verkehr, Bodenbeschaffenheiten und Artenschutz, welche von dem Bauträger beauftragt und bezahlt worden sind, alle das Bauprojekt positiv untermauern
Insgesamt wurde von den Anwohnern der Appell ausgesprochen, dass vor einer konkreten Bebauung die Infrastruktur geschaffen werden muss, die u.a. den Verkehr und den Abfluss von Regenwasser für alle Anwohner in dem betroffenen Gebiet Iltisweg/Alte Schulstraße, Am Ohrenbusch und angrenzend vor den negativen möglichen Auswirkungen zu schützen. Zur Schaffung der sicheren Infrastruktur liegen aus Sicht der Anwohnenden bei weitem nicht die erforderlichen relevanten Informationen und Beschlüsse vor.
09.10.2024 - Verfasserin: Frau Margarita Debos
Übertragung des PUK im Rats-TV - Vertagung beschlossen
Über die technischen Probleme der Übertragung im Rats-TV finden Sie hier einen gesonderten Bericht.
Die Sitzung selbst war aus meiner Sicht ein Erfolg für die Bürger. In der Diksussion wurde deutlich herausgearbeitet, dass über die Vorlagen zur Bebauung an der Alten Schulstraße aus zwei Gründen noch nicht entschieden werden kann:
Die hydrologischen Verhältnisse der zur Diskussion stehenden Fläche lassen erheblich daran zweifeln, wie gegen die bekannten Starkregen-folgen vorgebeugt werden kann. Hier sollen noch weitere Gutachten eingeholt werden.
Auch wurde gefragt, wie denn das geplante Regenrückhaltbecken in die Landschaft passen solle und wie der Reusrather Bach gepflegt werden könne.
Eine mehr beiläufige Anmerkung des Vorsitzenden machte mich stutzig. Man könne Bäche ja so gestalten, dass sie normal Wasser führen, bei erhöhtem Wasseranfall durch Starkregen aber in Versickerungsbecken überlaufen können. Eine Idee, die ich schon lange vorgeschlagen habe, um das Feuchtbiotop Locher Wiesen zu retten. Dass solche Maßnahmen helfen können, haben inzwischen der Bau der Flutmulde zur Verhinderung weiterer Überschwemmungen am Kaisersbusch und die Renaturierung in Hapelrath bewiesen.
Die zweite Frage war dann die verkehrliche Anbindung an die Haupt-verkehrsader Opladener Straße. Hier hat sich der Ausschuss durchgesetzt und vorab eine Stellungnahme des Landesbetriebs Straßen NRW gefordert, ob und wie der Kreuzungsbereich Opladener Straße / Alte Schulstraße / Neustraße optimiert werden könne. Der Landesbetrieb möge prüfen, ob eine Linksabbiegerspur überhaupt möglich ist.
Es ist Vertragung beschlossen worden. Insbesondere die GRÜNEN werden ihre Bedenken und Fragen noch einmal schriftlich formulieren.
10.10.2024
16.10.2024 - Rheinische Post: "Neubaugebiet Alte Schulstraße noch ungelöst"
Zitate aus dem Bericht:
"Die Politiker im Planungsausschuss beklagten, dass sich das hydrologische Gutachten nicht auf das eigentliche Neubaugebiet bezog. Die BGL lehnt das Gebiet als „zu schwierig“ für eine Wohnbebauung ab. Die FDP stört sich an Mehrfamilienhäusern."
Ein Bericht, der der Sachlage durchaus gerecht wird.
Dass die vorgesehene Bebauung nördlich der Alten Schulstraße eine Überschreitung des Allgemeinen Siedlungsbereichs darstellt, hätte aber im Artikel selbst deutlicher herausgearbeitet werden können. Der Hinweis im Infokasten, nach dem eine der Varianten von der Bezirksregierung "noch" mitgetragen werde, verniedlicht das Ziel der Landesplanung, den Landschaftsfreiraum zu schützen.
Endlich mehr Einsatz für den Hochwasserschutz
20.11.2024 - Rheinische Post:
"Der Hochwasserschutz hat bei uns Triple A-Priorität"Zitat aus dem Bericht:
"Am Ohrenbusch droht auch dem künftigen neuen Quartier an der Alten Schulstraße Gefahr: Von einem höher gelegenen Acker fließt Wasser auf den unteren Acker und dann weiter in die tiefer gelegenen Siedlungen. Deshalb plant die Verwaltung eine Mulde an dem unterem Acker, um das Wasser dort zu versickern oder um es in den Reusrather Bach abzuleiten."
"Beim Reusrather Bach sollen zur Erhöhung der Fließgeschwindigkeit viele Durchlässe aufgehoben und durch Brücken ersetzt werden. 'Einige der Durchlässe befinden sich auf dem LVR-Gelände', so Jankowaik."
Zur Erinnerung: Nomen est omen.
Neue Sitzung - neue Pläne
Am 13.02.2025 findet eine neue Sitzung des Planungs-, Umwelt- und Klimaausschusses statt. Die Einladung mit allen Unterlagen finden Sie hier.
Erschreckend finde ich zunächst einmal, dass in den Planunterlagen für die Entwässerung noch immer eine Bebauung nördlich der Alten Schulstraße vorgesehen ist, die erheblich die Grenze überschreitet, die die Bezirksregierung noch so eben mitzutragen bereit ist:
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Ist das jetzt Nachlässigkeit bei der Auftragserteilung, oder schon Boshaftigkeit, sich über die Stellungnahme der Bezirksregierung hinwegzusetzen?
Das Gutachten selbst führt die kritischen Fragen und dazu angebotenen Lösungen zu folgendem Ergebnis zusammen:
"Im Zusammenhang mit der Starkregengefahrenkarte kann die zu entwickelnde Fläche durchaus als kritisch begutachtet werden. Jedoch unter Berücksichtigung der geplanten Schutzmaßnahme des Walls, wird zunächst das Eindringen von wildabfließendem Oberflächenwasser in die Ohrenbuschsiedlung verhindert. Des Weiteren kann durch das geplante Höhenkonzept der natürliche Fließweg aus der Ortslage Richtung Reusrather Bach aufrecht erhalten bleiben, sodass durch das Plangebiet eine Beeinträchtigung Dritter durch das Modell ausgeschlossen werden kann."
Ob das so richtig sein kann, sollten die Bürger aus der unmittelbaren Nachbarschaft der geplanten Bebauung gründlich prüfen. Mir erscheinen die Formulierungen im Gutachten - vorsichtig ausgedrückt - doch recht aufgehübscht, um so dem Bauträger entgegen zu kommen.
Siehe jetzt auch Nachtrag vom 07.02.2025! Kreuzung Opladener Straße / Alte Schulstraße / Neustraße
Die Notwendigkeit, diese Kreuzung zu ertüchtigen, wird in einem Gutachten beleuchtet. Es werden zwei Varianten vorgeschlagen, die schon ihrem Namen nach auf erhebliche Probleme hinweisen:
Variante 1: Gemeinsame Führung mit dem Fußverkehr
"In der ersten Variante wird die Bestandsführung des Radverkehrs beibehalten... Baulich gesehen, ist diese Variante so konzipiert, dass mit möglichst wenig Aufwand ein größtmöglicher Nutzen entsteht."
Variante 2: Kreuzen des Knotenpunktes mittels eines Radfahrstreifens
"Die zweite Variante ist auf Wunsch der Stadt entstanden. In dieser soll der Radfahrer ca. 20 m vor Beginn des Kreuzungsbereiches auf die Fahrbahn eingeschleust werden und 20 m hinter dem Knotenpunkt wieder in den Seitenraumbereich zurückgeführt werden."
Anhand aktueller Fotos lassen sich die Probleme deutlich machen:
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Auf der westlichen Straßenseite ist für eine Neugestaltung des Straßenraums durchaus Freiraum vorhanden, wenn - wie vorgesehen - alle Ampelmasten versetzt werden. Betrachtet man aber die Straßenecken aus einer anderen Perspektive, wird es schon kritischer.
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So haben Fußgänger, die sich auf der Nordseite der Neustraße bewegen, schon jetzt Probleme wegen der erkannbaren Sichtbehinderung durch die hohe Grundstückseinfassung. Nicht nur die Lichtsignalanlage muss versetzt werden, auch der Wegweiser zum Sportpark stellt eine erhebliche Behinderung dar. Auch die diagonal gegenüberliegende Ecke ist nicht viel übersichtlicher.
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Wenn dann noch vorgesehen ist, die Ausrundungsradien des Knotenpunktes für große Müllfahrzeuge zu optimieren, erscheint es zweifelhaft, ob sich Fußgänger noch sicher fühlen können.
In der ersten Variante entsteht ein Konflikt zwischen Fußgängern und Radfahrern! Wenn in der zweiten Variante deshalb vorgeschlagen wird, die Radfahrer vor Beginn des Kreuzungsbereiches auf die Fahrbahn zu schleusen, stellt sich die Frage, ob die angesichts der Fahrbahnenge dem auch folgen. Denn nun sollen Radfahrer einem Konflikt mit dem Kraftfahrzeugverkehr ausgesetzt werden!
Nach Ausbau der Solinger Straße ist doch gut zu beobachten, dass trotz Fahrradstreifens Radfahrer lieber den den Fußgängern vorbehaltenen Streifen nutzen! Der Schwächere wird sich nicht gerne einer Gefahr durch den Stärkeren aussetzen.
Und wem in der Verwaltung und dem Gutachterteam ist aufgefallen, dass Radfahrer sich gerade auch auf der Opladener Straße nicht daran halten, immer den in Fahrtrichtung rechten Fahrradweg zu benutzen? Das liegt natürlich an den vielen Ausnahmen, die einmal eingerichtet worden sind, um die Radzuwegung zur Grundschule zu erleichtern. Wenn jetzt eine der Varianten die Radfahrer auch noch auf die Straße zwingen will, die aber auf der falschen Straßenseite fahren, kommt es zu neuen Konflikten! Siehe dazu auch: Fahrradstadt Langenfeld
Die dem Ausschuss vorgelegten Versuche einer Problemlösung zeigen doch wieder das grundsätzliche Problem, auf das ich bereits am Anfang dieser Seite mit diesem Link hingewiesen habe.
Übrigens; nirgends in den Sitzungsunterlagen habe ich einen Hinweis gefunden, wie der Engpass auf der Alten Schulstraße im Bereich des Galkhauser Bachs aufgelöst werden soll!
03.02.2025 - überarbeitet 05.02.2025
Nachtrag vom 07.02.2025
Innerhalb der Bürgerschaft werden jetzt mögliche Gründe für die Beibehaltung der erweiterten Bebauung diskutiert. Danach soll ein Grundstückseigentümer diese Planung einfordern, sonst werde er nicht die für das Regenrückhalte-becken erforderliche Fläche abgeben.
Was in der Darstellung der Änderungen am Flächennutzungsplan nicht sofort zu erkennen ist, macht der nachstehend mit TIM-online generierte Kartenauszug deutlich:
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Die Flächen, die in der erweiterten Planung für die zusätzliche Bebauung nördlich der Alten Schulstraße vorgesehen sind, liegen in der Tat weitgehend innerhalb derselben Grundstücksparzelle, aus der große Teile für das Regen-rückhaltebecken benötigt werden.
Ob es angesichts der Gesamtproblematik einer sachgerechten Entwässerung des Plangebietes auch noch zulässig ist, dass sich die Stadt auf ein derartiges - aus Sicht des Grundeigentümers verständliches, aber dem Regionalplan entgegenstehendes - Geschäft einlassen sollte, erscheint mir zweifelhaft. Schon das Geschäft mit der Fläche für eine Kita ist ziemlich grenzwertig und hat einen üblen Beigeschmack. Will man jetzt auf diesem Niveau eine hochwasserlastige Planung weiter betreiben? Die Erfahrungen mit den Locher Wiesen sollten doch noch allen in Erinnerung sein!
Weil in dem Gutachten zur Entwässerungsplanung von einem "Schutzwall am Untersten Acker" die Rede ist, habe ich diesen Bereich heute auf unserem Spaziergang fotografiert:
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Standort: Virneburgstraße / Am Ohrenbusch
Vergl. auch die Karte mit den Höhenlinien!Soll ein Wall hier das Wasser hinleiten?
Man kann es drehen und wenden wie man will, die Gefahrenlage bleibt:
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Laut Gutachten der aktuelle Stand
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Laut Gutachten der Stand nach Bebauung
Der Plan einer Bebauung der Alten Schulstraße ist derart abseits jeder sachorientierten Denkweise, dass man ihn schleunigst eindampfen sollte!
Wollte nicht die Stadt Konsequenzen ziehen und Bauen in Überschwemmungs-gebieten verbieten? Alles schon wieder vergessen, weil die Schenkung eines Grundstücks für einer Kita lockt?
Inzwischen berichtet auch die Rheinische Post überraschend kritisch:
"Anwohner rufen Bezirksregierung um Hilfe an"
Sitzung des PUK
Leider klappte die Technik der Übertragung im Rats-TV mal wieder nicht. Erst nach einer viertel Stunde konnte ich zusehen, was dort präsentiert wurde! Das aber hat mich entsetzt.
Wie damals zu Beginn der Planungen zur Bebauung der Locher Wiesen werden Gründe aufgezählt, warum mit dem neuen Bauprojekt endlich Dinge angefasst werden, die sowieso fällig sind. Kaum zu glauben - nur drei Beispiele:
- Errichtung eines Walls zum Schutz der Ohrenbuschsiedlung vor wild abfließendem Wasser vom Unteren Acker;
- Verbesserung der Regenentwässerung im Bereich Iltisweg;
- Ertüchtigung der Kreuzung Opladener Straße / Alte Schulstraße / Neustraße; die CDU zog dazu einen uralten Antrag aus der Schublade!
Auch die Bebauung der Locher Wiesen wurde damals betrieben, nachdem die Trompeter Straße überflutet worden war und die Sparkasse in Mitleidenschaft gezogen wurde. Ein privater Investor werde das Entwässerungsproblem lösen und finanzieren, war zu hören.
Heute war auch zu hören, dass - zumindest teilweise - die Kosten für das neue Regenrückhaltebecken vom Bauträger zu übernehmen seien. Das hat schon am Locher Weg nicht geklappt, warum sollte dass an der Alten Schulstraße klappen? Ach ja - heute nicht erwähnt: Er schenkt der Stadt ja noch das Grundstück für die Kita!
Mit dem Argument, man brauche dringend Geschosswohnungsbau und eine neue Kita, wird von der Mehrheit des Ausschusses ein fragwürdiges Projekt weiter betrieben.
Wenn man das alles ganz boshaft einordnen will, lautet das Urteil:
Ein Sumpfgelände ist gut genug für Sozialbauten und eine Kita am Ende der Welt!Und noch eine Lehre: Probleme werden erst angefasst, wenn ein Immobilienhai ein Geschäft wittert und Druck macht!
Wegen des Antrags der CDU siehe jetzt auch Optimierung des Verkehrsflusses!13.02.2025
Nachtrag:
Rheinische Post: "Bedarfsplanung für Kita-Plätze für 2025/26 vorgelegt"
Zitat aus dem Bericht:
"Der Referatsleiter geht davon aus, dass alle Kinder betreut werden können."
"Alle Einrichtungen können Kinder im Alter von unter drei Jahren (U3-Kinder) aufnehmen, 14 Kindertageseinrichtungen nehmen Kinder ab dem vierten Lebensmonat (U2-Kinder) auf."
Wo ist angesichts dieser Angaben überhaupt noch ein Bedarf für die Planung einer Kita? Müssen jetzt schon Säuglinge in die Betreuung abgeschoben werden? Wofür gibt es bezahlte Elternzeit? Oder ist das alles schon Vorsorge, um später Kitas in barrierefreie Altenheime umzubauen?
17.02.2025 - Rheinische Post:
"Planung für neue Siedlung am Ohrenbusch geht weiter"Mein Fazit habe ich dort gepostet und mit einem Link zu dieser Seite versehen.
Verbreitet BM-Kandidat Braschoss Falschmeldungen?
10.03.2025 - Rheinische Post:
"Braschoss fordert Sofortprogramm für bezahlbares Wohnen"Eingangszitat zu dem Bericht:
"Vor dem Hintergrund, dass die NRW-Bank öffentlich geförderten Wohnungsbau künftig nicht mehr mit Darlehen unterstützen könnte, sei Eile geboten, sagt Dieter Braschoss. Er will unter anderem das B-Planverfahren Alte Schulstraße vorantreiben."
Diese Meldung hat nicht nur bei mir große Verwunderung ausgelöst. Auch die BI, die sich gegen den B-Plan gebildet hat, ist aktiv geworden. Von Herrn Sessinghaus habe ich jetzt einen Aushang dieses Artikels mit der Zusammenfasssung einer telefonischen Stellungnahme der NRW-Bank erhalten.
Dazu kommt doch die große Frage, ob wir uns angesichts des desolaten Kanalnetzes überhaupt noch neue Baugebiete leisten können. Siehe dazu meine Anmerkung vom 25.02.2025: Abwasserbeseitigung in Langenfeld unzureichend.
11.03.2025
Inhaltsverzeichnis B-Plan Alte Schulstraße:
21.02.2024 Aufregerthema oder gut begründet?
Gründe für den Protest
Grundstücksschenkung für Kita
01.03.2024 Planungsausschuss beschließt die Aufstellung des B-Plans
03.04.2024 Unterschriftensammlung einer Bürgerinitiative
09.04.2024 Blick auf den Regionalplan - Bedeutung der ASB
12.04.2024 Berichterstattung und Leserpost von Herrn Anhalt
26.05.2024 Antwort der Verwaltung auf die Fragen der BI27.09.2024 Überarbeitete Planung
03.10.2024 Gefahren durch Starkregen
08.10.2024 Nachtrag - Stellungnahme der Bezirksregierung
09.10.2024 Gespräche der Bürger mit den Lokalpolitikern
10.10.2024 Übertragung des PUK im Rats-TV - Vertagung beschlossen
03.02.2025 Neue Sitzung - neue Pläne
13.02.2025 Sitzung des PUK
11.03.2025 Verbreitet BM-Kandidat Braschoss Falschmeldungen?