Krumme Geschäfte auf Kosten der Bürger?
Undurchsichtige Abrechnung von Anliegerbeiträgen
Im Jahre 2009 ist der nördliche Abschnitt der Brunnenstraße endlich ausgebaut worden. Dies war dringend geboten, weil kein gesicherter Gehweg vorhanden war, die Seitenstreifen zugeparkt wurden und Fußgänger, Radfahrer, Mütter mit Kinderwagen und Senioren mit Rollatoren auf der Fahrbahn nicht mehr sicher waren. Insbesondere für Schulkinder der nahe gelegenen Grundschule war es eine Zumutung, diese Straße als Schulweg zu nutzen.
Abgesehen davon, dass sich die Stadtverwaltung bei der Planung und Ausführung nicht an das gehalten hat, was in der Bürgeranhörung mit den Bürgern besprochen worden ist, sind auch die auf die Bürger umzulegenden Kosten in einer Art und Weise berechnet worden, die zu erheblichen Zweifeln an der Rechtmäßigkeit der Abgabenbescheide Anlass geben. Ich habe deshalb am 1. Juni 2013 Klage vor dem Verwaltungsgericht erhoben.
Neben anderen Knackpunkten fällt auf, dass in den Bescheiden über die Erhebung von Anliegerbeiträgen ein erheblicher Betrag für den Erwerb von Straßenland in Rechnung gestellt worden ist, den die Bürger zur Hälfte bezahlen sollen. Da mir keine anderen Grunderwerbe bekannt sind und der Landrat auf Anfrage ausdrücklich versichert hat, die Brunnenstraße sei innerhalb der bestehenden Grundstücksgrenzen errichtet worden, kann es sich nur um folgenden Sachverhalt handeln.
Dreh- und Angelpunkt in dieser Frage ist der Geschosswohnungsbau an der Ecke zur Neustraße, der in eine Baulücke hineingezwängt worden ist. Da aber äußerlich der Grenzverlauf der Grundstücksparzelle nicht verändert worden ist, fiel zunächst nicht auf, dass damals die halbe Straße an die Wohnungsbaugesellschaft übertragen worden ist, offensichtlich, um die baurechtlichen Vorschriften zur Geschossflächenzahl einigermaßen einzuhalten.
Nachtrag:
Erst zum Ende des von mir angestrengten Klageverfahrens sind mir Unterlagen zur Kenntnis gebracht worden, nach denen in der Tat Jahrzehnte alte Grundstücksabtretungen geringfügig entschädigt worden sind. Die Beträge waren aber so gering, dass sie denjenigen, die ich befragen konnte, wohl nicht mehr in Erinnerung waren. Was angesichts der weit zuück liegenden Vorgänge verständlich ist.Der nachstehende Katasterauszug von 1977 lässt sehr gut erkennen, wie der Straßenverlauf nach Abriss der alten Eckbebauung hätte gestaltet werden sollen.
Das alte Eckgrundstück ist auf die Restparzelle 234 verkleinert und die Straße ist um die Parzellen 235 und 236 erweitert worden. Erkennbar ist zudem, dass die Straßenfront Anschluss finden sollte zur Parzelle 595, die von einem Nachbargrundstück abgetrennt worden ist, bevor dies zur Bebauung heran stand. Nachstehend rot markiert!
Die nachstehende Zeichnung zeigt, dass diese Straßenverläufe aber nicht von dem Bauherrn des neuen Eckgebäudes beachtet werden mussten. Der nie real veränderte Gehweg liegt auf der der Baugesellschaft übereigneten Grundstücksparzelle 956:
Erst mit dem Ausbau der Neustraße und dem Kreisverkehr zur Brunnenstraße waren Verhandlungen mit dem Grundeigentümer erforderlich, um die Grundstücksverhältnisse wieder so zu regeln, wie es der Realität des über die gesamte Zeit nie veränderten Straßenverlaufs, insbesondere erkenntlich an dem Verlauf des Gehweges, entsprach.
Dabei fällt auf, dass der Grenzverlauf einen Knick enthält und nicht in gerader Linie auf die Ecke des Nachbargrundstücks zuläuft.
Die nunmehr im Rahmen des Straßenumbaus zurück erworbene Fläche beträgt ca. 72 qm und ist auf der nachfolgenden Skizze als Parzelle 1009 gekennzeichnet:
Wäre die alte Fluchtlinie eingehalten worden, hätten sogar wieder ca. 88 qm der Straße zugeschlagen werden müssen.
Nun fehlt diese Fläche, um den Gehweg sachgerecht nutzen zu können!
Und die Mülltonnen einfach auf dem gegenüberliegenden Gehweg abzustellen, ist auch nicht die feine englische Art:
Im Vorfeld des Versandes der nur noch mit der Klage anfechtbaren Bescheide hatte ich die Stadt aufgefordert, die Berechnung des Beitragssatzes offen zu legen. Dies wurde mir verweigert. Auf meine Beschwerde bei dem Landesbeauftragen für den Datenschutz und das Informationsfreiheitsgesetz hat mir dieser meinen Anspruch auf Offenlegung der Berechnung vor Versandt der Bescheide bestätigt, leider war es dann aber zu spät, denn die Bescheide befanden sich bereits im Postlauf; Einwändungen konnten jetzt nur noch im Klagewege geltend gemacht werden. Daraufhin hat der Landesbeauftragte der Stadt eine Rüge erteilt und Bericht dazu angefordert, wie solches Fehlverhalten künftig vermieden werden soll.
Trotz dieser Vorgeschichte verschleppt die Stadt auch im laufenden Gerichtsverfahren bis heute die Offenlegung dieser Grundstücksgeschäfte.
Während alle Nachbarn, die Bauwünsche realisieren wollten, Bauland (...) *) für einen angedachten Strassenausbau an die Stadt abtreten mussten, ist dem Bauträger in dem hier beschriebenen Fall zunächst ein wesentlicher Teil der bereits fertigen Straße grundbuchmäßig überlassen worden, um baurechtliche Auflagen (Grenzabstände pp.) einhalten zu können.
Die rechtliche Bereinigung der faktischen Verhältnisse soll nun von den Anliegern bezahlt werden.
Hier machen der Bauträger und die Stadt einen Gewinn zu Lasten der übrigen Anlieger. Ist das Nachlässigkeit oder System?
Die Hinhaltetaktik der Stadt in dem von mir angestrengten Prozess vor dem Verwaltungsgericht deutet auf Absicht hin. Immerhin hat die Mehrheit der Anlieger die Bescheide bestandskräftig werden lassen. Die Stadt hat somit die Gutgläubigkeit dieser Bürger schamlos ausgenutzt. Sie hat darauf vertraut, dass die Bürger, selbst wenn sie die Abrechnung kritisch hinterfragen, sich scheuen, das Gericht anzurufen. Nur zwei Nachbarn haben sich meiner Argumentation angeschlossen und ebenfalls Klage erhoben.
Alles auch ein Fall für den Staatsanwalt?
Jedenfalls haben die Bürger im Mai Gelegenheit, den Bürgermeister und die ihn tragende Mehrheitsfraktion für Kungelgeschäfte solcher Art abzustrafen.
Übrigens:
Legt man den aus dem Katasterauszug von 1977 für den Straßenraum ersichtlich gedachten Grenzverlauf zu Grunde, wird erkennbar, um welche Fläche es sich tatsächlich handelt, die die Stadt damals leichtfertig der Baugesellschaft übertragen hat, um den Geschossbau in der Enge dieser Baulücke genehmigen zu können. Es ist schwer vorstellbar, dass einem privaten Grundeigentümer ebenfalls so entgegen gekommen wäre.
28.02.2014
*) Nachtrag:
Das Wort "kostenlos" habe ich gestrichen; vgl. oben!Nachträge:
Die Grenzüberschreitung gegenüber der alten Straßenführung wird noch immer treffend vom Geo-Daten-Portal-NRW dokumentiert!
12.01.2020: Liegenschaftskataster
12.06.2020: Liegenschaftskataster + Luftbild
Ach ja; für alle, die es noch nicht erraten haben sollten,
Paeschke-Immobilien war das errichtende Bauunternehmen!
Bitte lesen Sie auch meine Gedanken zur bevorstehenden Kommunalwahl.
Bitte lesen Sie auch weiter unter Behinderte beklagen Barrieren
Mehr Transparenz gefordert
Auf meinen Hinweis hat jetzt die B/G/L-Ratsfraktion einen Antrag an den Bürgermeister auf den Weg gebracht, in dem sie mehr Transparenz bei Anliegerbeiträgen fordert.
Es bleibt jetzt abzuwarten, wie Bürgermeister und Mehrheitsfraktion reagieren. Wie die Erfahrungen aus der Vergangenheit zeigen, tut sich die Verwaltung schwer, ihr Handeln transparent darzulegen. Die von mir initiierte Rüge durch den Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit sollte die Verwaltung aber endlich beflügeln.
24.03.2014
04.04.2014
Hierzu auch ein Bericht der RP: "Anwohner verärgert: So kann eine Straße auch "zugemüllt" sein". Die wahren Hintergründe lesen Sie oben!
16.04.2014
PS: So sieht es hier inzwischen aus: Die Schmutzecken von Langenfeld
Stadt missachtet eigene Satzung
Auch seit Einschaltung der Presse haben sich die Verhältnisse nicht grundlegend geändert. Immer wieder standen die Mülltonnen nach der Entleerung kreuz und quer im Verkehrsraum. Zwar hat die Stadt aufgrund meiner neuerlichen massiven Beschwerde auf die Abfuhrbetriebe hingewirkt, nach der Entleerung mehr Sorgfalt walten zu lassen, sie geht das Problem aber noch immer nicht grundsätzlich an. Ich habe die Stadt deshalb aufgefordert, zumindest die Einhaltung der eigenen Satzung über die Abfallwirtschaft und Abfallentsorgung durchzusetzen. So lautet § 18 Absatz 1 Satz 1:
Die gemäß §§ 11, 12 und 14 dieser Satzung mit Abfällen befüllten Abfallbehälter bzw. Abfallsäcke sind am Abfuhrtag für die jeweilige Abfallart bis 6.00 Uhr, frühestens am Vorabend des Abholtages, an der Außenseite des Gehweges (Straßenbegrenzungslinie) der von den Sammelfahrzeugen befahrenen Straße so aufzustellen, dass Vorübergehende und der Straßenverkehr nicht gefährdet werden. Es ist dabei insbesondere darauf zu achten, dass die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs nicht beeinträchtigt wird.
(Hervorhebungen von mir!)Aber auch diese Mindestforderung wird nicht ernst genommen. Ich frage mich, ob es Unfähigkeit oder böse Absicht ist, die Einhaltung der zum Schutz der Bürger erlassenen Vorschriften nicht durchzusetzen. Deshalb führe ich jetzt Buch über diese Verstöße, damit der Bürgermeister endlich lernt, dass er nicht gewählt worden ist, um sich mit der Rolle eines Schutzpatrons der Baulöwen zu begnügen:
Aufstellung der Mülltonnen für das Haus Brunnenstraße 97/99
Letzte Aktualisierung: siehe jüngsten Eintrag in der TabellePS: So wirbt der neue Abfallkalender!
Bitte lesen Sie weiter unter:
Erkenntnisse aus dem Streit um Anliegerbeiträge
Seit Sommer 2017 gehört das Objekt der
Vivawest Wohnen GmbH
mit Sitz in Essen und Verwaltung in Gelsenkirchen.
Städtisch verordnete Verkehrsbehinderung
Herr Benzrath, Chef des Ordnungsamtes der Stadt Langenfeld, behauptet, die Müllcontainer würden uns bei der Ausfahrt aus unserem Grundstück nicht behindern! - Sehen Sie bitte selbst, wie ich das sehe:
Aufgenommen am 22.06.2018 nach der Leerung.
Nichts bessert sich:
Aufgenommen am 20.07.2018 nach der Leerung.
Die Vorgeschichte zu diesem Desaster lesen Sie oben!
Auch nach längerem anwaltlichen Schriftwechsel zeigt die Stadt keine Einsicht!
01.08.2018
Dreiste Verwaltung
Jetzt hat mir der Bürgermeister zu dem Problem der Müllcontainer mitgeteilt:
"Es dürfte unstrittig sein, dass - so wie auch in § 18 Abs. 1 Satz 2 der Abfallsatzung der Stadt Langenfeld beschrieben - durch die Aufstellung von Abfallgefäßen die Sicherheit und die Leichtigkeit des Verkehrs nicht beeinträchtigt wird / werden darf. Genau dies würde jedoch aufgrund der Containerausmaße an anderer Stelle hervorgerufen. Weder die Einfahrt zum Grundstück Brunnenstraße 97/99, noch die Gehwege rund um das betroffene Grundstück sind aufgrund ihrer Breiten und Zuwegungsmöglichkeiten geeignet, als Aufstellort zu dienen."
Die seit Jahren von mir beklagte Behinderung bei der Ausfahrt von unserem Grundstück habe ich vorstehend mit Fotos belegt. Und zu der Verantwortung der Stadt für diese desolate Lage verliert der Bürgermeister kein Wort. Dabei liegt die Lösung des Problems doch auf der Hand; aber Immobilienhaie genießen in Langenfeld Artenschutz! - Dank Parteispenden ? !
06.09.2019 / 17.10.2019
Nichts bessert sich:
Foto vom 24.01.2020 unmittelbar nach der Müllabfuhr!
Und so sah es nach mehr als 7 Stunden immer noch aus!
Bitte lesen Sie auch weiter unter:
Korruption in deutschen Amtsstuben?
Hirnlose Verwaltung?
Foto vom 20.11.2020
Auf Kritik an der verkehrsgefährdenden Aufstellung der Container nach der Abfuhr reagiert der Bauhof so:
Fotos vom 27.11.2020
Bitte lesen Sie die korruptionsverdächtige Geschichte von Anfang an!
Inzwischen hat der Leiter des örtlichen Bauhofs Stellung bezogen. Er war natürlich nicht erbaut von der Kritik und wiegelte ab. In meiner Replik habe ich ihn deshalb auch noch auf die ungeklärten Fragen zu den Schmutzecken von Langenfeld hingewiesen. Entscheidend wird jetzt sein, ob sich endlich mal die bisher untätige Kommunalaufsicht einschaltet.
30.11.2020
Jetzt ist mir der Kragen geplatzt!
Seit Jahren versuche ich, die für mich äußerst nachteiligen Folgen der auf dieser Seite dokumentierten, korruptionsverdächtigen Vorgänge rund um diesen, einst von der Firma Paeschke errichteten und inzwischen nach mehrfachem Weiterverkauf in CDU-(Mit-)Verantwortung verwalteten Wohnhauses so geregelt zu bekommen, dass wir nicht ständig der Gefahr eines Unfalls ausgesetzt sind, wenn wir von unserem Grundstück auf die Brunnenstraße einbiegen wollen.
Obwohl ich in die Kette der jüngsten Beschwerde-Mails auch ständig die Kommunalaufsicht bis in die Landesspitze hin eingebunden habe, habe ich von keiner Stelle ein Signal erhalten, die Angelegenheit endlich sachgerecht zu lösen.
Die jetzige Hauseigentümerin wird politisch geführt, weil es sich um einen Ableger der RAG-Stiftung handelt, die Geld anlegen muss zur Bewältigung der Ewigkeitslasten des inzwischen aufgegebenen Steinkohlebergbaus. Da werden offensichtlich notwenige Finanzmittel geschont, um besonders ertragreich zu vermieten. Gleichwohl findet sich auf der Firmenhomepage viel Eigenlob!
Mehr zu dem ehemaligen CDU-MdB Ralf Brauksiepe finden Sie auf Wikipedia! Vorsitzender des Aufsichtsrats war schon einmal der frühere CDU-Landesfinanzminister Helmut Linssen.
Weil es sich also durchgehend auch um ein Problem von CDU-Filz handelt, habe ich mich gezwungen gesehen, diese Zusammenhänge in den jüngsten Mails an die Stadt und die Kommunalaufsicht deutlich zu machen. Da aber auch daraufhin bis jetzt keine Signale gekommen sind, endlich eine durchgreifende Abhilfe anzubieten, mache ich die jüngsten Beschwerde-Mails ²) hiermit öffentlich.
Und dann sei hier auch noch einmal an diesen Vorgang erinnert:
Über das Verschwinden eines VerkehrsübungsplatzesDamals war der jetzige Bürgermeister noch persönlicher Referent seines Vorgängers. Es beweist ein bestimmtes egoistisches Denken, das ich näher einzuordnen dem Leser überlasse. Es berechtigt mich aber, eine am Wohl des Zusammenlebens in meiner Nachbarschaft ausgerichtete Regelung zu fordern.
08.02.2021
²) Am 21.02.2021 ergänzt um einen aktuellen Vorgang vom Wochenende.
Es geht auch anders:
Hat da ein neuer Hausmeisterdienst endlich selbständig gedacht, oder gibt es doch eine Einsicht bei der Stadt?
Jetzt muss nur noch sichergestellt werden, dass der Platz im Halteverbot nicht ständig zugeparkt wird!
Lesen Sie bitte die ganze Geschichte von der städtisch verordneten Verkehrsbehinderung von Anfang an.
War wohl nix!
Heute (29.07.2021) sind die Container für die morgige Abfuhr schon wieder zwischen 08:30 Uhr und 09:45 Uhr neben unserer Einfahrt sichtbehindernd aufgestellt worden.
Doch noch eine Lösung gefunden?
Seit dem 05.08.2021 werden die Container im Kreisverkehr aufgestellt; dort ist auch viel mehr Platz auf dem Gehweg und niemand wird in der freien Sicht behindert:
Und da die Container am Freitag im Wechsel von grau auf blau für die Abfuhr am Montag aufgestellt worden sind, hätten wir uns im anderen Fall wieder fünf Tage mit der Sichtbehinderung bei der Ausfahrt aus unserem Grundstück herumschlagen müssen.
Meine ständigen Beschwerden bis hin zum Wahlkämpfer Laschet haben Wirkung erzielt. Jetzt warte ich gespannt, ob sich der Bürgermeister mal mit einer offiziellen Nachricht bei mir meldet und sich für die Zumutungen in der Vergangenheit entschuldigt.
Hartnäckigkeit zahlt sich aus!
Seit Tagen wird auf dem Grundstück Brunnenstraße 97/99 kräftig gearbeitet.
Nachdem ich jahrelang Klage darüber geführt habe, dass für die Abfuhr der Müllcontainer kein ordentlicher Aufstellungsplatz zur Verfügung steht und die bisherige Lösung zu unseren Lasten ging, ist den Verantwortlichen nun doch noch eine grundlegende Lösung eingefallen:
Auf der mit dem roten Kreis gekennzeichten, bisher völlig ungenutzen Rasenfläche wird jetzt ein neuer Abstellplatz für die Müllcontainer errichtet. Dieser wird dann offensichtlich zur Neustraße hin geöffnet, um die Container auf kurzem Weg für die Müllabfuhr bereitzustellen. Das hätte man der Firma Paeschke aber schon mit der Baugenehmigung zur Auflage machen können.
Lesen Sie meine Kritik bitte von Anfang an.
24.11.2021
Fast fertig: