Besteuerung der Kapitalerträge

Diskussionen zum Fall Hoeneß

Nachdem der Fall des Uli Hoeneß strafrechtlich zum Abschluss gebracht worden ist, möchte ich hier die von der Rheinischen Post am 15.03.2014 gestellte Frage "Wie gerecht ist unser Steuersystem?" aufgreifen.

Interessant an diesem Artikel finde ich die Einsicht, dass die Besteuerung von Erspartem gerecht sei, weil "andernfalls (...) allein der Faktor Arbeit die gesamte Steuerlast zu tragen (hätte)". Die Besteuerung der Kapitalerträge dürfe aber auch nicht zu hoch sein, damit das Kapital nicht aus dem Land flüchte.

Genau zu diesem Problem habe ich bereits in meinem Artikel vom 27. Juli 2012 eine Reform der Unternehmensbesteuerung vorgeschlagen, die den Einsatz von Eigenkapital im Unternehmen steuerlich begünstigt, dafür aber durch eine Wertschöpfungsabgabe den Faktor Arbeit entlastet. Zugleich habe ich dargelegt, dass es sinnvoller ist, das Geld in der Realwirtschaft arbeiten zu lassen. Wer aber Gewinne absaugen und sein Geld lieber spekulativ anlegen möchte, könne auch einen höheren Beitrag für das Gemeinwesen Staat leisten.

Auch meine Ablehnung der Finanztransaktionssteuer habe ich damit begründet, dass diese nicht den Kern der Spekulation angreift. Bei spekulativen Geldgeschäften müssen einfach die dadurch erzielten Gewinne besser abgeschöpft werden. Zugleich habe ich aber auch gefordert, das Ersparte des Normalbürgers dadurch zu schonen, dass der Sparerfreibetrag wieder zu Ehren kommt.

In meinem Modell einer grundsätzlichen Reform der Finanzbeziehungen hatte ich bereits vorausgesetzt, dass auch Kapitaleinkünfte in die Gesamtveranlagung einbezogen und nicht durch Abgeltung besteuert werden. Wer in einer Notsituation Hilfe vom Staat erwartet, muss auch bereit sein, von seinen Erfolgen Hilfe für das Gemeinwesen zur Verfügung zu stellen; Artikel 14 Absatz 2 Grundgesetz.

Damit schließt sich der Kreis dieser Anmerkungen. Der Fall des verurteilten Uli Hoeneß zeigt, dass unser Staat endlich durchsetzt, dass Steuerbetrug kein Kavaliersdelikt ist. Die von der Rheinischen Post gestellte Frage sollte aber auch zum Anlass genommen werden, unser Steuersystem zu vereinfachen und auf internationale Regeln zu pochen, die Steuerflucht unterbinden. Hier sind insbesondere die Banken in die Pflicht zu nehmen. Lesen Sie bitte auch unter: Doppelbesteuerungsabkommen

16.03.2014


Es tut sich was

Das Bundesfinanzministerium hat jetzt eine Erklärung der Finanzminister Deutschlands, Frankreichs, Großbritanniens, Italiens und Spaniens (G5) veröffentlicht, nach der nunmehr 44 Staaten vereinbart haben, bis 2017 globale Standards für den automatischen Informationsaustausch in Steuersachen einzuführen.

Das geht zwar alles sehr langsam, der richtige Weg wird aber nun doch beschritten.

19.03.2014


Deutsche schmuggeln Schwarzgeld zurück nach Hause

Mit dieser Überschrift berichtet jetzt die Rheinische Post über die Folgen der sich verschärfenden Besteuerung der Erträge von im Ausland verstecktem Kapital. Gut so für die Kasse der klammen Finanzminister. Und wenn sich dadurch die Steuereinnahmen dauerhaft erhöhen, dürften ja endlich auch Spielräume vorhanden sein, die eine Reform des Steuerrechts möglich machen, mit der untere und mittlere Einkommen entlastet werden.

22.03.2014

Und so berichtet die FAZ über die aktuelle Entscheidung:
"Europa besiegelt das Ende des Bankgeheimnisses".


Krumme Geschäfte der Banken

Endlich wird gegen Banken ermittelt, die über Jahre mit dem grenz- überschreitenden Leerverkauf von Aktien und den Cum-Ex-Deals den Fiskus geschädigt haben. Unter der Überschrift "Bitte vorsichtig mit der Wortwahl" berichtet die Süddeutsche Zeitung über diese Machenschaften der Hypo-Vereinsbank. "Bei den fragwürdigen Deals wurden Aktien mit (Cum) und ohne (Ex) Dividendenanspruch über viele Stationen hinweg gehandelt, so schnell, so kompliziert, dass der Fiskus nicht mehr durchblickte und sich austricksen ließ."

Es bleibt die Hoffung, dass diese Vorgänge endlich auch strafrechtlich aufgearbeitet werden. In jedem Fall zeigt sich aber nun, mit welchen Tricks in der Finanzbranche gearbeitet worden ist. Ehrlicher Erwerb seines Lebensunterhalts sieht anders aus.

05.04.2014


Vorsprung des Kapitals

Unter der Überschrift "Ein Buch entschlüsselt die Formel für Reichtum" berichtet DIE WELT über ein neu erschienenes Werk, in dem untersucht wird, wie Reichtum entsteht.

In mehreren Artikeln habe ich bereits eine umfassende Reform der Besteuerungsregeln gefordert. In meinen Anmerkungen zur Finanzierung unsere Rentensystems habe ich zudem darauf hingewiesen, dass es Not tut, sich über die Verteilung der wirtschaftlichen Erfolge neue Gedanken zu machen. Wenn nunmehr der Ökonom Piketty wissenschaftlich nachweist, warum die Reichen immer reicher werden, sollte dieses Werk zur Pflichtlektüre aller Politiker werden - und sie sollten sich endlich der Aufgabe stellen, der von Piketty beschriebenen Entwicklung etwas Wirksames entgegen zu stellen.

23.04.2014


Auf dem Weg zu mehr Steuergerechtigkeit

Endlich kann es wahr werden, was schon lange überfällig ist. Die Deckelung der Besteuerung von Kapitalerträgen soll mit Einführung des Länder übergreifenden Informationsdienstes aufgehoben und Kapitalerträge wieder nach der persönlichen Leistungsfähigkeit besteuert werden. Darüber berichtet die FAZ unter der Überschrift: "Schäuble rückt von der Abgeltungssteuer ab".

Bis es soweit ist, wird sicher noch manche Diskussion ins Land gehen. Dafür ist die Schnittstelle zwischen Unternehmensbesteuerung und Besteuerung der persönlichen Einkünfte im geltenden System noch viel zu kompliziert.

In meinem Artikel vom 27.07.2012 habe ich eine denkbare Reform der Unternehmensbesteuerung beschrieben und deutlich gemacht, wie man die Besteuerung der im Unternehmen verbleibenden Erträge von der Besteuerung der ausgeschütteten Erträge sinnvoll trennen kann und so die von der FAZ befürchtete Doppelbesteuerung vermeidet.

Zu begrüßen ist jedenfalls der Ansatz, endlich wieder alle Einkunftsarten vor dem Gesetz gleich zu behandeln und nicht Lohneinkünfte höher zu besteuern als Kapitaleinkünfte.

11.11.2015


14.05.2016 - Süddeutsche Zeitung: "Schluss mit dem Reichen-Rabatt!"
Ein treffender Rückblick auf die Erfindung der Abgeltungssteuer und klares Plädoyer für eine baldige Reform! Bleibt nur die Frage, wer sich da wirklich ran traut.


Große Einigkeit in der Großen Koalition:

Warum rappelt sich die Große Koalition nicht mehr vor der Wahl auf und bringt endlich eine entsprechende Steuerreform auf den Weg? Warum wird das alles auf die Zeit nach der Wahl vertagt? Ist das alles nur Wahlkampfgetöse?

Es müsste doch ein leichtes sein, jetzt noch vor der Wahl ein Änderungsgesetz in Kraft zu setzen, mit dem eine Neuregelung ab 2018 in Kraft tritt. Wenn alles auf einen Termin nach der BT-Wahl verschoben wird, wird doch vor 2019 nichts daraus!

Ich schlage vor, die Parteien nicht an diesen Aussagen zu messen, sondern daran, wer den Mut hat, jetzt den Stein ins Wasser zu werfen und das Änderungsgesetz noch vor der Wahl einzubringen und die Mehrheit dafür zu organisieren. Das müsste doch der großen Koalition mit ihrer großen Mehrheit ganz leicht möglich sein - ganz nach dem Motto: Nicht so viel reden, einfach handeln!

31.01.2017


20.10.2017 - Tagesschau.de:
"Cum-Ex-Aktiendeals - Fiskus holt sich 436 Mio. Euro zurück"

Zitat aus dem Bericht:

"Mehr als 200 Fälle sind noch in Arbeit, Ausgang offen."

Der Bericht enthält auch eine sehr anschauliche Grafik über die Funktionsweise der kriminellen Machenschaften.


10.01.2018 - Süddeutsche Zeitung:
"Banken und Börsenhändler sollen Staat um 5,3 Milliarden Euro betrogen haben"

Zitat aus dem Bericht:

"Zahlen des Bundesfinanzministeriums zufolge gehen Staatsanwälte und Steuerfahnder inzwischen 417 Verdachtsfällen nach, bei denen 5,3 Milliarden Euro aus der Staatskasse gestohlen worden sein sollen, oder dies versucht worden sei."

"Laut Finanzministerium wurden davon bisher 2,4 Milliarden Euro vom Fiskus erfolgreich zurückgefordert oder aufgrund frühzeitiger Verdachtsmomente erst gar nicht ausgezahlt."

Jetzt wird es wirklich ernst und spannend, ob harte Strafen verhängt werden!


26.04.2021 - Süddeutsche Zeitung:
"Cum-Ex-Banker hätten frühzeitig auffliegen können"

Zitat aus dem Bericht:

"Die Finanzaufsicht Bafin erhielt schon 2007 eindeutige Hinweise auf Aktiengeschäfte zulasten der Steuerzahler. Doch die Behörde behielt die Informationen für sich."


Endlich Klarheit!

28.07.2021 - Tagesschau.de "Eilmeldung - Cum-Ex-Geschäfte sind strafbar"

Zitate aus dem Bericht:

"Cum-Ex-Geschäfte sind strafbar. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe entschieden und die Verurteilung zweier britischer Börsenhändler bestätigt."

Jede andere Entscheidung wäre unverständlich gewesen und hätte mich an der Gerechtigkeit zweifeln lassen.

Mehr dazu jetzt unter:

28.07.2021 - RP-online:
"BGH bestätigt erstes Strafurteil wegen „Cum-Ex“-Deals"

Zitate aus dem Bericht:

"'Cum-Ex'-Aktiengeschäfte mit Milliardenschäden für den deutschen Fiskus sind als Steuerhinterziehung zu bewerten und damit strafbar. Das entspreche nicht nur dem Gerechtigkeitsempfinden, sondern ergebe sich auch unmittelbar aus dem Gesetz, entschied der Bundesgerichtshof (BGH) am Donnerstag in Karlsruhe."

"Der BGH bestätigte auch, dass einer der Männer Profite von 14 Millionen Euro und die in den Skandal verwickelte Privatbank M.M. Warburg mehr als 176 Millionen Euro zurückzahlen muss."

Auch hat das Gericht klargestellt, dass es nie eine Gesetzeslücke gegeben habe und man sich nur Steuern erstatten lassen kann, die auch gezahlt worden sind.

Ich hoffe, dass damit nun alle weiteren Verfahren erfolgreich abgeschlossen werden können und der Staat weitgehenden Ersatz für die hinterzogenen Steuern erhalten wird. Es war schon ziemlich dreist, was sich da Banker und Investoren ausgedacht hatten, um im Turbo-Banking rund um die Dividenden-Zahltage Kasse auf Kosten des Fiskus zu machen.

Meine erste Kommentierung dieser Geschäfte finden Sie hier.


Heute gefunden:

"Das Bonner Landgericht hat den Architekten der Cum-Ex-Aktiendeals, Hanno Berger, zu einer Freiheitsstrafe von acht Jahren verurteilt."

Quelle: Rheinische Post: "Haftstrafe für Cum-Ex-Schlüsselfigur Hanno Berger"

13.12.2022


Sparerfreibetrag - Verdummung der Steuerzahler?

Ich hatte mich schon aus anderem Anlass und an anderer Stelle mit der Geschichte des Sparerfreibetrages beschäftigt. Jetzt besteht Anlass, das Thema wieder in den Blick zu nehmen.

Unter der Überschrift "Minister Lindner will Sparer-Pauschbetrag anheben" berichtet heute die Rheinische Post, über einen Vorschlag, den Freibetrag um 199 € anzuheben. Ich halte diesen Vorschlag für völlig unzureichend.

Dieser Freibetrag war 1993 bei Einführung der neuen Zinsbesteuerung infolge eines Urteils des Bundesverfassungsgerichts auf 6.000 DM (3.068 €) festgesetzt und im Laufe der Jahre immer weiter gekürzt worden. Aktuell beträgt er nur noch 801 €!

Zwar muss man als Kleinsparer sein Geld schon geschickt in Wertpapieren anlegen, um überhaupt noch eine angemessene Rendite zu erzielen, aber angesichts der Zinswende der EZB kommt Hoffnung auf, dass auch das Sparkonto wieder einen Ertrag abwerfen könnte. Dann wäre es schon gut, den Freibetrag endlich zu erhöhen. Warum aber nicht gleich wieder auf den Ursprungsbetrag? Das wäre mal eine echte Förderung des sparbereiten Bürgers.

Um aber das Problem der viel zu niedrigen Reichensteuer zu lösen, sollte mit der Anpassung des Freibetrags auch endlich der Deckel von der Kapitalertrags-besteuerung genommen werden. Der aktuelle Vergleich der Steuerbelastung zeigt doch, wie ungerecht unser System im internationalen Vergleich ist. Wenn die Gesamtbelastung mit Steuern und Abgaben international gemessen am BIP durchschnittlich ist, mittlere Arbeitslöhne aber spitzenmäßig belastet sind, kann der günstige Durchschnitt nur dadurch entstehen, dass Kapitalerträge zu gering belastet werden. Eine Schieflage, die ich schon lange anprangere.

Dass wir da schon mal auf einem guten Weg waren, kann man oben nachlesen. Aber auch, wie lang der Weg zu mehr Gerechtigkeit ist! Angesichts der Riesenprobleme, die sich nicht zuletzt durch Putins Krieg in der Ukraine vor uns auftürmen, wäre es doch endlich an der Zeit, eine große Steuerreform anzupacken und sich nicht mehr mit dem Klein-Klein von Freibeträgen aufzuhalten, sondern ein System ausgewogener Freibeträge mit einer neuen Ordnung der Spitzenbesteuerung auf den Weg zu bringen.

Und nicht zu vergessen! Neben den Steuern müssen wir eben auch die Sozialabgaben im Blick behalten. Deshalb auch hier noch einmal der Link zu der Idee einer Wertschöpfungsabgabe, damit die Arbeitslöhne von den hohen Nebenkosten entlastet werden können.

30.07.2022

Nachtrag vom 16.08.2022:

Berechnung zur angeblichen "Vorbelastung" von Dividenden

Warum also die Politik noch immer nicht bereit ist, den Deckel von der Kaptialertragsbesteurung zu nehmen, bleibt ein Rätsel!

Nachtrag vom 14.05.2023:

Ich habe mir noch einmal das Zinsurteil näher angesehen. Der hohe Freibetrag von 6.000 DM wurde damit gerechtfertigt, die Kleinsparer zu schonen, während vermögende Kapitaleigner mit einem typisierten Steuersatz davonkommen sollten.

Wenn aber inzwischen durch die Absenkung des Freibetrags auch Kleinsparer wieder Steuern auf ihre Kapitaleträge zahlen müssen, während eine adäquate Mehrbelastung der reichen Reichen fehlt, besteht eine Schieflage. Deshalb plädiere ich weiterhin dafür, den Abgeltungscharakter der Zinssteuer aufzugeben und Kapitalerträge mit dem persönlichen Grenzsteuersatz zu belasten. Einhergehen muss diese Maßnahme mit einer den Empfehlungen im Zinsurteil folgenden Anhebung des Sparerfreibetrags auf den Ausgangsbetrag von 1993 plus angemesser Ehöhung gemäß Inflationsrate. So kann der Aufbau einer privaten Altersvorsorge am einfachsten gefördert werden. - Alle bestehenden Förderprogramme sind dann entbehrlich, was auch noch viel Bürokratie einspart!


Bitte lesen Sie auch weiter unter:
Reichensteuer


Die große Ungerechtigkeit

Ich habe den amtierenden Bundesfinanzminister Christian Lindner inzwischen wiederholt aufgefordert, zur Schließung der infolge des Urteils des BVerfG zur Schuldenbremse entstandenen Haushaltslücken endlich die Kapitalerträge wieder mit dem persönlichen Steuersatz zu belasten. Dazu habe ich mich immer wieder auf Artikel 14 Abs. 2 GG, bezogen. Gemäß seinem dauernden Mantra "bloß keine Steuererhöhung" weigert es sich aber, auch die reichen Reichen in die Pflicht zu nehmen.

Die vom BVerfG in seinem Zinsurteil angestoßene Regelung nach dem Motto "25% von X ist mehr als 50% von Nix" ist doch längst obsolet. Laut ständiger Berichte aus dem BMF funktionieren die internationalen Abkommen zur sicheren Erfassung der Kapitaleinkünfte. Der Grund für die pauschale Besteuerung hoher Kapitaleinkünfte besteht deshalb einfach nicht mehr.

Wenn Lindner trotz dieser inneren Logik an der abgeltenden Besteuerung von Kapitaleinkünften festhält, muss er auch endlich wieder den Sparerfreibetrag anheben. Und zwar auf mindestens den Betrag, der damals in Umsetzung des Zinsurteils mit 6.000 DM festgesetzt worden war. Vergleiche dazu die Geschichte des Sparerfreibetrages. Immerhin hatte es das BVerfG als folgerichtig angesehen, bei Begrenzung der Zinsbesteuerung durch einen Durchschnittssteuersatz "dem vermutlich unterdurchschnittlichen Steuersatz der Kleinsparer durch beachtliche Freibeträge Rechnung zu tragen".

Solange Lindner sich in dieser Sache nicht bewegt, kann man getrost behaupten, dass er reine Klientelpolitik zur Schonung der reichen Reichen betreibt und lieber die Bürger belastet, die keine entsprechende Lobby haben. Ausgewogen ist seine Steuerpolitik jedenfalls nicht.

Übrigens; in der Großen Koalition bestand schon einmal große Einigkeit in der Forderung nach Abschaffung der Abgeltungssteuer!

20.01.2024


Übrigens; hier finden Sie die aktuellen
Regeln für den Datenaustausch
und die Liste der teilnehmenden Staaten


Neue Steuerschätzung - Warnung in den Wind geschlagen

16.05.2024 - Tagesschau:
"Bund muss mit deutlich geringeren Einnahmen rechnen"

Zitate aus dem Bericht:

"Bund, Länder und Kommunen müssen in den nächsten Jahren mit deutlich geringeren Steuereinnahmen rechnen als bislang angenommen. Im kommenden Jahr erwarten die Steuerschätzer knapp 22 Milliarden Euro weniger."

"Mindereinnahmen gegenüber der Oktober-Schätzung sind dabei bei fast allen Gemeinschaftsteuern zu verzeichnen. Lediglich die erwarteten Einnahmen aus der Abgeltungsteuer - sie fällt auf Kapitalerträge, etwa Zinsen oder Dividenden aus Privatvermögen, an - wurden nach oben korrigiert."

In keinem anderen Presseorgan habe ich den Hinweis auf das steigende Aufkommen der Abgeltungssteuer gefunden. Die Darstellungen auf der Homepage des BMF bestätigen aber diese Aussage eindeutig.

Noch Ende vorigen Jahres hatte ich Lindner aufgefordert, den Weg frei zu machen, ab 2024 auf die Begünstigung der Kapitalertragsbesteuerung zu verzichten. Dann könnten jetzt endlich die reichen Reichen einen steigenden Anteil an den Lasten tragen.

Dem Aufruf ist Linder nicht gefolgt. FDP steht eben Für Dicke Profite! Deren Empfänger will Lindner nicht belasten. Jetzt soll an den Sozialleistungen gespart werden!


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