Doppelbesteuerungsabkommen

Gibt es bessere Lösungen?

Die Frage, ob das derzeitige System bilateraler Doppelbesteuerungsabkommen noch zeitgemäß ist, habe ich bereits bei meinen Anmerkungen zum Fiskalpakt aufgeworfen. Wie dargelegt, halte ich bilaterale Verträge in einem einheitlichen Wirtschaftsraum nicht mehr für zeitgemäß. Statt Rettungsschirme mit fragwürdigen Haftungsfragen aufzuspannen, wäre es besser, die Staaten unterstützen sich gegenseitig bei der Feststellung und Eintreibung ihrer Steueransprüche.

Im Internationalen Steuerrecht gibt es eine Kollision zwischen dem Anspruch eines Staates, auf das gesamte Welteinkommen seiner Bürger zugreifen zu wollen, und dem Anspruch aller Staaten, die in ihrem Staatsgebiet sprudelnden Quellen zu besteuern.

So gerät der Bürger, der sein Einkommen (teilweise) im Ausland erzielt, in die missliche Lage, sowohl im Ausland für die dort befindliche Einkunftsquelle Steuern an den ausländischen Staat entrichten zu müssen, der nach dem Motte "An der Quelle sitzt der Knabe" auch den schnellen und sicheren Zugriff hat (Quellensteuer), während auch sein Wohnsitzland ihn im Rahmen der unbeschränkten Steuerpflicht zur Versteuerung seines in aller Welt bezogenen Einkommens auffordert.

Der Konflikt wird in den geltenden Doppelbesteuerungsabkommen durch zwei Methoden gelöst. Je nach Art werden die Einkünfte entweder allein im Quellenstaat nicht aber im Wohnsitzstaat besteuert, oder die im Quellenstaat entrichtete Steuer wird auf die im Wohnsitzstaat anfallende Steuer angerechnet. Das hört sich zunächst sehr einfach an, es ist aber deshalb schwer zu durchschauen, weil die Verfahren und die Begriffsbestimmungen über die Zuordnung der Einkunftsarten von Abkommen zu Abkommen erhebliche Differenzen aufweisen, die in jedem Einzelfall zu prüfen sind, und grenzüberschreitende Kontrollen eben nicht die Regel sind.

Die Europäische Union - zumindest aber die Staaten der Euro-Zone - sollten angesichts der globalen Staatsschuldenkrise ein gemeinsames Interesse entwickeln, dass alle zu ihren berechtigten Steuereinnahmen kommen. Zur Abgrenzung stelle ich mir folgende Vereinheitlichung vor:

Das geltende Betriebstättenprinzip hat sich dem Grunde nach bewährt. Beklagt werden allerdings - insbesondere aus der Sicht von Menschenrechtsorganisationen - die Gewinnverschiebungen innerhalb der großen Rohstoffkonzerne. Dieses Problem wird sich wohl nur lösen lassen, wenn konzerninterne Kapitalströme unabhängig von gesellschaftsrechtlicher Konstruktion immer als Eigenkapital behandelt werden, mit der Folge, dass interne Zinsen, Lizenzgebühren und Beratungshonorare den Gewinn nicht mindern dürfen. *)

Die Quellensteuer auf Kapitalerträge, die ins Privatvermögen des Kapitalgebers abfließen, muss so hoch festgesetzt werden, dass sich Kapitalflucht zum Zweck der Steuerhinterziehung nicht lohnt. *)

Alle grenzüberschreitenden Aktivitäten zur Einkunftserzielung müssen in einem verbindlichen Auskunftsverfahren an den Wohnsitzstaat gemeldet werden.

Die Europäische Union hat viele Vereinheitlichungsregeln hervorgebracht, die den Bürger belasten, die aber auch der Freizügigkeit innerhalb der Union förderlich sind. Da muss es doch möglich sein, sich gegenseitig bei der Einziehung der Steuern zu helfen. Das soll kein Plädoyer für mehr Macht an Brüssel oder einheitliche Steuersätze sein. Die steuerliche Belastung des Bürgers muss sich nach dem von ihm gewählten Wohnsitzstaat richten, der ihm die gewünschte Infrastruktur bereitstellt. Es geht aber nicht an, diese großzügig in Anspruch zu nehmen und seinen Beitrag durch Steuerflucht zu verweigern.

Langenfeld, den 22. Juli 2012

*) Überarbeitung mit Blick auf den Skandal um die Steueroasen:

Die konzerninternen Kapitalströme sollten (zunächst einmal) der Besteuerung des Landes unterfallen, in dem sie real erwirtschaftet werden. Betriebe, die diese Zahlungen gleichwohl absetzen wollen, wären in der Beweispflicht, dass Zahlungen ins Ausland auf Geschäftsbeziehungen beruhen, die nichts mit einer steuerlich begründeten Gewinnverlagerung zu tun haben. Für den Warenverkehr hat es immer schon die Erhebung von Verrechnungspreisen gegeben. Überhöhte Preise für Waren und Dienstleistungen aus dem Ausland, die allein der Gewinnverlagerung dienen, wurden von der Finanzverwaltung nicht anerkannt. Aber hier mangelt es oft an einem sachgerechten und leichten Informationsaustausch.

Wie der jüngste Skandal um die Steueroasen zeigt, sind es diese Geflechte von Geschäftsgründungen, die zu den immensen Steuerverlusten der Länder führen, in denen die Betriebe arbeiten und gerne die teure Infrastruktur in Anspruch nehmen. Die Steueroasen, die wegen ihrer geringen Kosten für eine Infrastruktur nur geringe Steuern benötigen, sind die Profiteure.

Hier sollte nun die OECD ansetzen und Regelungsmuster vereinbaren, dass die Steueroasen aus den nach vorstehendem Modell einbehaltenen Steuern zwar ihren Steueranspruch befriedigen können, der Rest aber im Land der real-wirtschaftlichen Aktivitäten verbleibt.

Dies sollte auch für Erträge gelten, die an Privatpersonen mit Wohnsitz im Ausland überwiesen werden. Das geltende System der geringen Quellensteuer und ihre Anrechnung auf die im Wohnsitzland geforderte Steuer muss dazu ebenfalls überarbeitet werden.

Der Anspruch auf Verteilung der Gesamtsteuerbelastung eines grenzüberschreitend arbeitenden Unternehmens oder Kapitalanlegers sollte sich nach dem Grad der von den Betroffenen in Anspruch genommenen Infrastruktur richten, wie sie sich in der Steuerbelastung der beteiligten Staaten spiegelt. Soll heißen: Die Gesamtsteuerlast kann auf die höchste Landessteuer gedeckelt und sodann im Verhältnis der Einzelforderungen verteilt werden. Die Unterlagen dazu sind von den Betrieben und Kapitalanlegern zu beschaffen.

Langenfeld, den 5. April 2013


Die Steuertricks der Großkonzerne

Unter der Überschrift "OECD kritisiert Steuerschlupflöcher für Großkonzerne " berichtet jetzt die FAZ über eine Studie der OECD, in der festgestellt werde, dass die Taktiken der Großkonzerne immer aggressiver geworden seien und inzwischen die Steuergrundlage vieler Länder beeinträchtigten.

Es ist gut, wenn jetzt endlich die Finanzminister der G20-Staaten über die Besteuerung von Großunternehmen beraten wollen. Allerdings müssen auch bindende Beschlüsse gefasst werden, die das Netzwerk bilateraler Abkommen ersetzen.

Langenfeld, den 13. Februar 2013

Lesen Sie bitte auch unter Steueroasen vor dem Aus?


Und es keimt Hoffnung, dass sich Europa doch noch auf einheitliche Steuerregeln besinnt: "Europa will seine Steueroasen austrocknen". Nur zu! Mehr Kommentar ist nicht erforderlich!

04.04.2013

In rasantem Tempo geht es weiter; unter dem Titel "EU zieht Schlinge um Steuerhinterzieher enger" berichtet nun "Die Welt" darüber, dass in der EU die "Weitergabe von Steuerdaten (...) Standard werden" soll. Prima; endlich haben die Staaten begriffen, dass sie in der Pflicht sind, sich bei der Einziehung der ihnen zustehenden Steuern gegenseitig zu helfen.

Zwar ist mit der Weitergabe der Daten über zugeflossene Zinsen noch nicht das Problem gelöst, dass die Stammeinlage oft aus unversteuertem Geld hervorgegangen ist, aber ein Anfang ist gemacht.

13.04.2013

Unter dem Titel "OECD zu Offshore-Leaks - Kampf gegen Steuerhinterziehung ist globale Aufgabe" veröffentlicht die Süddeutsche Zeitung einen Gastbeitrag von Angel Gurría, Generalsekretär der OECD. Wenn auch noch viel zu tun ist, um international erfolgreich gegen Steuerhinterziehung vor zu gehen, so zeigt sich doch, dass der Weg unumkehrbar ist. Die Einsicht macht sich breit, dass alle Staaten auf den gleichmäßigen Steuereinzug angewiesen sind und nur gemeinsam erfolgreich sein können.

21.04.2013

Endlich hat es die Politik verstanden: "EU-Finanzminister für neue Steuerabkommen". Nur mit globalen Vereinbarungen, die wirklich für alle Staaten bindend sind, kann man der Steuerflucht begegnen. Alle Staaten brauchen letztlich das Geld ihrer Bürger, um ihnen den gewünschten Infrastruktur-Standard bieten zu können. Da darf es einfach keinen Wettbewerb geben, der die Gelder an der falschen Stelle sammelt und in die Spekulation leitet.

15.05.2013

Lesen bitte auch: Unternehmen gar nicht besteuern?

19.08.2013


Vereinbarung unterzeichnet

Laut Pressemitteilung des Bundesministeriums der Finanzen haben heute 52 Staaten eine Rahmenvereinbarung über den globalen Standard für den automatischen Austausch von Informationen unterzeichnet. Damit ist ein Schritt auf dem Weg zur Bekämpfung der Steuerhinterziehung erreicht. Es ist aber noch viel zu tun; vergl. hierzu: Luxemburg-Leaks - Steuertrickser vom Dienst

29.10.2014 - überarbeitet 09.11.2014


Es tut sich was:

17.09.2015 RP: "Schäuble will Steuerflucht von Google und Co. beenden".

17.09.2015 RP: "EU-Parlament setzt Amazon vor die Tür".


Ende der Steuertricks?

Unter der Überschrift "OECD entwickelt einen 15-Punkte-Plan" berichtet die Wirtschaftswoche über eine Einigung zur Reform des internationalen Steuerrechts. Das Bundesfinanzministerium berichtet dazu auf seiner Homepage:

"Base Erosion and Profit Shifting (BEPS)"

Nach erster Durchsicht erscheint mir das Projekt zukunftsfähig; es bedarf aber noch einiger Anstrengung, bis zur konkreten Umsetzung in Landesrecht. Besonders spannend finde ich die Arbeiten an der Zins- und Lizenzregelung.

05.10.2015

06.10.2015 Rheinische Post: "Das Ende der Briefkastenfirmen"


Auch umgekehrt ein Problem:

02.11.2015 DIE WELT: "Steuerparadies Deutschland"


Wie sehr ich mich jetzt über die

"Panama Papers"

freue, bedarf hier sicher keiner weiteren Darlegung!


20.10.2016 - Süddeutsche Zeitung:
"EU-Kommission will per Gesetz gegen Steuertricks vorgehen"

Zitat aus dem Bericht:
"Der Vorschlag bezieht sich ausdrücklich nicht auf die Höhe der Steuersätze. Stattdessen soll vereinheitlicht werden, was Konzerne als Ausgaben ansetzen dürfen und was nicht. (...) Im Anschluss plant die EU-Kommission weitere Maßnahmen: Die Gewinne eines Konzerns sollen fair auf alle Länder verteilt werden, in denen der Konzern aktiv ist. (...) Die Verteilung soll sich daran orientieren, in welchen Ländern der Konzern wie viel Vermögen hält, Mitarbeiter beschäftigt und Umsatz erwirtschaftet, fordert die EU-Kommission. Wie diese Verteilung genau aussehen sollte, ist politisch aber sehr umstritten."

Das ist zwar alles noch recht vage, im Kern aber ein guter Ansatz, der zügig umgesetzt werden sollte.


25.01.2017 - Pressemitteilung des Bundesministeriums der Finanzen:
"Bun­des­ka­bi­nett be­schließt Li­zenz­schran­ke ge­gen Steu­er­ge­stal­tung in­ter­na­tio­na­ler Kon­zer­ne"

Zitat:
"Steuern sollen dem Staat zustehen, in dem die der Wertschöpfung zugrundeliegende Aktivität stattfindet, und nicht dem Staat, der den höchsten Steuerrabatt bietet."

Mühsam - aber es geht langsam voran!

07.06.2017 - Pressemitteilung des Bundesministeriums der Finanzen:
"Deutsch­land un­ter­zeich­net Mehr­sei­ti­ges Über­ein­kom­men ge­gen ag­gres­si­ve Steu­er­ge­stal­tun­gen"

Wieder ein Schritt voran!


Ein interessanter Gedanke ergibt sich übrigens aus der aktuellen Diskussion um die deutschen Handelsüberschüsse; lesen Sie bitte unter: Gutachten mit Tücken

Vgl. Sie bitte auch meinen
Leserbrief an die Rheinische Post

in dem ich auf einen Strickfehler zur Finanzierung der Entlastung niedriger Einkommen hingewiesen habe.


03.04.2019 - Tagesschau.de: "Wettstreit um Europas Superreiche"

Zitat aus dem Bericht:

"Europa droht in einen Wettbewerb um die günstigsten Steuerregelungen für Superreiche zu geraten."

"Der Grünen-Europaabgeordnete Sven Giegold fordert angesichts der Studienergebnisse eine gemeinsame Reaktion der europäischen Länder."

Wir brauchen in der Tat eine europäische Steuerreform, die den Wettbewerb um Geschenke an Superreiche verhindert. Die Zeche zahlt sonst der Normalbürger, der schon jetzt viel zu hoch belastet ist. Vergl. hierzu meinen historischen Rückblick auf die Entwicklung der steuerlichen Belastung in Deutschland.

Einheitliche Steuerregeln könnten helfen, Bürger mit Spitzeneinkommen in allen Ländern angemessen zu besteuern. Steuerparadiese verträgt Europa nicht. Dafür sind die Sorgen einiger Länder viel zu groß. Da wäre es eher angebracht, einen Finanzausgleich herbeizuführen, damit auch schwache Regionen eine Chance erhalten.


Endlich ein Druchbruch für globale Gerechtigkeit?

01.07.2021 - Rheinische Post: "Globale Mindeststeuer für Konzerne kommt"

10.07.2021 - Tagesschau.de: "G20 unterstützen globale Mindeststeuer"

Zitat aus dem Bericht der Tagesschau:

"Scholz hatte zuletzt ebenfalls gesagt, sollten deutsche Konzerne im Ausland beispielsweise nur zwei Prozent Steuern auf ihre dortigen Profite zahlen, werde künftig die Differenz zur neuen Mindeststeuer in Deutschland erhoben."

Ich war viele Jahre als Hauptsachgebietsleiter für internationales Steuerrecht zuständig und würde gerne die Berichte mit meinem fachlichen Wissen beleuchten. Die erste Frage lautet aber schon: 15% von was?

Es gibt viel zu viele Systeme der Gewinnermittlung. Und danach fällt der Gewinn als Bemessungsgrundlage schon sehr unterschiedlich aus. Die Schlagworte von der Mindesgewinnbesteuerung sind mir deshalb noch viel zu vage, als dass ich in Jubel ausbrechen könnte. Aber das Zitat aus dem Bericht der Tagesschau weckt Hoffnung. Da lässt sich wohl etwas drauf aufbauen.

Ich werde weitere Berichte abwarten. Wenn sich daraus ein umfassendes Bild ergibt, werde ich dazu Stellung beziehen.


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