Entscheiden deutsche Gerichte noch gerecht?

Urteile, die beim Bürger Unverständnis auslösen

Ich selbst habe eine bittere Erfahrung mit dem Bundesverfassungsgericht machen müssen. Trotz bester Vorbereitung und Begründung ist der so dringlich notwendige Versuch gescheitert, dem im Grundgesetz verankerten Grundsatz Geltung zu verschaffen, dass Parteien ihre Finanzquellen öffentlich machen müssen - und nicht nur die großen Spenden, sondern eben auch die Spenden an die Untergliederungen der Parteien auf kommunaler Ebene.

Lesen Sie dazu bitte meine Geschichte von dem Versuch, mehr Transparenz bei den Parteispenden zu erreichen.

Enttäuscht bin ich allerdings auch von den Medien. Ich habe auf verschiedenen Wegen versucht, diese für das Thema zu interessieren. Da wird lieber ausführlich über die Geschehnisse rund um Trump & Co. berichtet, statt den Verfall deutscher Parteien-Moral aufs Korn zu nehmen.

In einer Sache war das allerdings anders.

Unter der Überschrift "Müll verpflichtet" kommentierte die Süddeutsche Zeitung das Urteil des BVerfG, nach dem das "Containern" weiterhin strafbar sein soll, und bringt die Kritik so auf den Punkt:

"Wer containert, also Lebensmittel aus der Tonne fischt, ist ein Dieb. Das ist Eigentums-Fundamentalismus. Es geht um achtsamen Umgang mit der Nahrung."

Herr Prof. Dr. Heribert Prantl weist zutreffend darauf hin, dass viele Rechts-normen des von 1900 stammenden Bürgerlichen Gesetzbuchs aufgrund der Normsetzung durch das Grundgesetz geändert werden mussten. Das Grundgesetz hat auch die Sozialverpflichtung des Eigentums normiert. Da darf es doch nicht sein, dass das Eigentum am "Müll" höher bewertet wird, als das Interesse, weggeworfene Lebensmittel doch noch sinnvoll zu nutzen.

Dass ich mich jetzt in einem eigenen Artikel kritisch zu Gerichts-entscheidungen äußere, hat auch einen ganz aktuellen Anlass.

In dem für unsere Region so wichtigen Verfahren hat jetzt das OVG Münster für die Inbetriebnahme einer CO-Giftgasleitung grünes Licht gegeben. Lesen Sie bitte, was ich dazu über die Jahre zusammengetragen habe und wie ein in der Region hoch angesehener Konzern seine Glaubwürdigkeit verspielt hat. - Und nun auch ein deutsches Gericht!

Urteile werden "Im Namen des Volkes" gesprochen.

Schon in Artikel 20 Grundgesetz ist niedergeschrieben:

"Alle staatliche Gewalt geht vom Volke aus."

Bürger wünschen sich Urteile, die den Menschen mit seinen Bedürfnissen in den Mittelpunkt der Entscheidung stellen. Entsprechen die vorstehend genannten Gerichtsentscheidungen noch dem unter den Bürgern verbreiteten Verständnis von Gerechtigkeit?

Wie können Richter Entscheidungen verantworten, mit denen

  • den Bürgern die Kontrolle über die Beeinflussung von Parteien durch Spenden verwehrt wird?

  • das Anliegen der normal denkenden Bürger über die sachgerechte und vollständige Verwertung unserer Lebensmittel nicht zur Geltung kommt?

  • die Sorgen der Bürger um ihre Gesundheit und ihr Eigentum den Interessen eines Großkonzerns untergeordnet werden?

Augrund meiner beruflichen Erfahrung habe ich immer eine hohe Achtung vor dem deutschen Gerichtswesen gehabt. Das Bundesverfassungsgericht hat in der Vergangenheit hervorragende Entscheidungen getroffen, die maßgeblich waren, das Steuerrecht immer wieder neu zu justieren. Auch Fach-Gerichte haben viel zur positiven Weiterentwicklung unseres Rechtssystems beigetragen. Was aber die vorstehend genannten Entscheidungen angeht, entsteht ein Bild, das erhebliche Zweifel am Wesen unserer Justiz weckt.

Und dann gibt es da noch einen Gedanken.

Die Corona-Pandemie hat doch nun deutlich gemacht, dass unser gesamtes Wirtschaften mit einem großen Fragezeichen zu versehen ist. Wir leben - jedenfalls in den Industriestaaten westlicher Prägung - einfach über unsere Verhältnisse. Und dann stellen Gerichte noch immer diese Gemengelage aus Politik und Wirtschaft über die Grundbedürfnisse der Bürger auf Gesundheit und Wohlbefinden? Sind denn alle Entscheider nur noch mit Scheuklappen unterwegs?

Erhellendes dazu hatte bereits vor Jahren der Philosoph und Pädagoge Dr. Wulff D. Rehfus in seinem Buch "Die Vernunft frisst ihre Kinder" auf den Punkt gebracht, wenn er schreibt, dass wir die Vernunft in viele kleine Vernünfte zerlegt haben und jetzt nichts mehr zusammen passe. Auch Richter sollten Zusammenhänge betrachten und sich im Abwägungsfall für den Menschen und gegen Partei- oder Wirtschaftsinteressen entscheiden.

03.09.2020


Auch das noch!

Diverse Medien berichteten jetzt über die Demos gegen die Coronaauflagen in Leipzig. (siehe z.B.: "Union kritisiert Entscheidung zur Corona-Demo in Leipzig als 'unverantwortlich'") Da hatte die Verwaltung die Demos vorsorglich auf das Messegelände außerhalb der Stadt verbannen wollen. "Das sächsische Oberverwaltungsgericht in Bautzen genehmigte jedoch die Kundgebung auf dem zentralen Augustusplatz unter der Auflage, dass höchstens 16.000 Demonstranten teilnehmen, den Platz nicht verlassen, Masken tragen und Abstand halten. Alle Auflagen wurden missachtet; Beobachter schätzten, dass rund 90 Prozent keine Maske trugen." (Zitat aus der Rheinischen Post vom 09.11.2020)

Justizia wird gängig mit einer Augenbinde dargestellt; sie solle ohne Ansehen der Person urteilen. Hier hat aber ein Gericht seine völlige Blindheit vor den Fakten unter Beweis gestellt. Und die Polizei musste das nun ausbaden. Alle Kritik jetzt an der Polizei auszulassen ist unfair. Es sind die Richter, die dem Rechtsstaat einen Bärendienst erwiesen haben.

09.11.2020

PS: Die Süddeutsche Zeitung hat heute die Begründung des Gerichts kommentiert: Sächsischer Ausreißer in der Rechtsgeschichte

11.11.2020


Doch noch wegweisende Entscheidungen möglich?

Heute hat das Bundesverfassungsgericht die Klagen gegen die Corona-Notverordnung zurückgewiesen. Dazu die Meldung auf Tagesschau.de: "Corona-'Notbremse' war rechtmäßig"

"Die Ausgangsbeschränkungen und Schulschließungen vom Frühjahr waren verfassungsgemäß. Mit dieser Entscheidung hat Karlsruhe mehrere Klagen zurückgewiesen - und zugleich politische Entscheidungshilfe gegeben."

Jetzt ist die Politik am Zuge zu handeln, um die inzwischen viel schlimmeren Zustände in den Griff zu bekommen. Auch die Impfgegener kann man besser unter Druck setzen. Siehe dazu den Bericht der Süddeutsche Zeitung: "Missbrauch eines "Judensterns" kann als Holocaust-Verharmlosung verfolgt werden"

"Corona-Leugner, die 'Judensterne' mit der Aufschrift 'Ungeimpft' tragen, kommen bislang meist straflos davon. Nun aber wählt die bayerische Justiz eine härtere Gangart gegen sie - mit Unterstützung durch das Bundesverfassungsgericht."

So langsam kommt die Justiz doch wieder auf den richtigen Pfad. Nur mein Versuch, mehr Transparenz bei den Parteispenden zu erreichen, ist in den Mühlen der Justiz untergegangen. Das bremst allerdings meine Begeisterung über die heute gefundenen Entscheidungen.

30.11.2021


Welcher Schutz hat Vorrang?

Das BVerfG hat jetzt eine gesetzliche Regelung gekippt, mit der es unter ganz besonderen Umständen möglich gewesen wäre, einen in einem ersten Verfahren vom Mordvorwurf freigesprochenen Täter doch noch einmal vor Gericht zu stellen, wenn neue Beweismittel vorliegen.

31.10.2023 - Rheinische Post: "Eine schwierige Entscheidung"

Zitat aus dem Kommentar:

"Niemand darf wegen desselben Verbrechens zweimal vor Gericht gestellt werden. Das gilt auch bei eindeutigen nachträglichen Indizien."

Der der jetzt von vielen Seiten kommentierten Entscheidung des BVerfG zugrunde liegende "Artikel 103 Abs. 3 GG" lautet:

"Niemand darf wegen derselben Tat auf Grund der allgemeinen Strafgesetze mehrmals bestraft werden."

Das Urteil des BVerfG finden Sie hier.

Schon die beiden Zitate machen deutlich, dass das Gericht mehr in den GG-Artikel hineininterpretiert hat, als sein Wortlaut für den juristischen Laien hergibt. Liest man das Urteil selbst einmal aufmerksam durch, kann man viel über die hergebrachten Grundsätze vom römischen Recht bis zu unserem heutigen Rechtsverständnis lernen.

Beachtlich ist aber auch das Minderheitsvotum zweier Richter. Das wird in dem Kommentar nur unzureichend gewürdigt.

In der Tat bleiben vier von fünf Gründe für ein Wiederaufnahmeverfahren unangestastet bestehen. Die Verfasser des Minderheitsvotums stellen deshalb die berechtigte Frage, warum die Rechtskraft gem. Art. 103 Abs. 3 GG nur in dem fünften Fall stringent eingehalten werden soll.

"Im Fall des nachträglichen glaubwürdigen Geständnisses (§ 362 Nr. 4 StPO) ist die Beweislage zulasten des Freigesprochenen verändert mit der Folge, dass eine Wiederaufnahme möglich wird. Nicht anders verhält es sich bei § 362 Nr. 5 StPO, der voraussetzt, dass neue Tatsachen oder Beweismittel dringende Gründe für eine Verurteilung bilden. Für die Wiederaufnahmemöglichkeit im Fall des Geständnisses wird weiter angeführt, dass das Vertrauen der Bevölkerung in die Rechtsordnung erschüttert würde, wenn sich ein Straftäter im Nachhinein seiner Straftat ohne Konsequenzen berühmen könnte (...). Auch die Senatsmehrheit macht geltend, Zweck der Norm sei es, ein Verhalten zu verhindern, das die Autorität des rechtsstaatlichen Strafverfahrens infrage stellen würde (...). In vergleichbarer Weise begründet der Gesetzgeber die Wiederaufnahme nach § 362 Nr. 5 StPO mit einer nachhaltigen Störung des Rechtsfriedens, wenn der infolge des Auftauchens neuer qualifizierter Beweismittel einer der dort erfassten schwersten Verbrechen dringend Verdächtige endgültig straflos bleibt (...). Seine Einschätzung, dass in den Fällen des § 362 Nr. 5 StPO der Verzicht auf die Durchsetzung des staatlichen Strafanspruchs zu einer Beeinträchtigung der Autorität des Rechtsstaates führen kann, dürfte verfassungsrechtlich nicht anders zu beurteilen sein wie in den Fällen nachträglicher Geständnisse gemäß § 362 Nr. 4 StPO."

Verweisungen der besseren Lesbarkeit wegen ausgelassen!

Diese Abwägung im Minderheitsvotum überzeugt mich eigentlich mehr, als die Argumente im Urteil selbst. Andererseits schließt sich die Minderheit der Mehrheit an, dass gesetzliche Änderungen nur in die Zukunft wirken können, und führt am Ende aus:

"Der Argumentation des Senats, der wir uns anschließen, ist nur Folgendes hinzuzufügen. Auch nach unserer Ansicht ist nicht ersichtlich, dass es zur Vermeidung einer Beeinträchtigung der Rechtstreue der Bevölkerung und des Vertrauens in die Gerechtigkeit und Unverbrüchlichkeit der Rechtsordnung (...) erforderlich wäre, die Wiederaufnahme propter nova auch auf in der Vergangenheit mit einem Freispruch rechtskräftig abgeschlossene Verfahren zu erstrecken. Diese Feststellung gewinnt aber nicht zuletzt dadurch an Überzeugungskraft, dass es dem Gesetzgeber nach unserer Ansicht für die Zukunft offensteht – im Rahmen der im Vorangegangenen aufgezeigten engen verfassungsrechtlichen Grenzen –, eine Ergänzung der bestehenden Wiederaufnahme-tatbestände propter nova im Fall schwerster Verbrechen (...) vorzusehen und damit eine Regelung zu schaffen, die dem staatlichen Strafanspruch ausnahmsweise den Vorrang vor der Rechtssicherheit einräumt."

Stellt sich die Frage, warum sich die Richter nicht gleich auf eine Entscheidung verständigen konnten, dass die Neuregelung des § 362 Nr. 5 StPO nur auf Fälle anzuwenden sei, die erst seit seiner Inkraftsetzung durch Freispruch endeten. Die Regelung einfach für nichtig zu erklären und damit Zeit schinden, bis sich die Politik zu einer neuen Neuregelung durchringt, ist mir unverständlich.

Pikant aus meiner Sicht ist an dem Minderheitsvotum noch ein sehr persönlicher Aspekt. Verfasser sind ausgerechnet diejenigen, die in einer einsamen Kammerentscheidung die Annahme meiner Verfassungsbeschwerde zu den Parteispenden abgelehnt haben. Deshalb bin ich letztlich sehr unsicher, ob das Gericht noch auf einem guten Weg ist, dem gesunden Menschenverstand Vorrang einzuräumen gegenüber filigranen Exkursen durch die Rechtsgeschichte.

Übrigens, sehr interessant sind auch einige Leserbriefe zu einem Kommentar in der Süddeutschen Zeitung: "Der Mord an Frederike wird nicht bestraft - leider zu Recht"; z.B. dieser:

"Da dieses BVerfG-Urteil nun aber in der Welt ist, sollten sich 2/3 der Parteien des Deutschen Bundestages zusammenraufen, um in Würdigung der Tatsache, dass nicht wenige der die GG-Artikelabsätze interpretierende Kommentare von Juristen aus der NS-Zeit stammen (die ein Eigeninteresse an der Nichtwiederaufnahme von NS-Prozessen mit Freisprüchen gehabt haben könnten), eben diesen Artikel 103 aus seiner vorwissenschaftlichen Epoche zu holen und zu reformieren."

In der Tat ist bekannt, dass Kommentatoren mit NS-Geschichte noch lange prägend waren, die Gesetze auszulegen. Auf solche Juristen sollte man sich nicht mehr berufen.

Vorstehendes zuletzt überarbeitet 02.11.2023

Nach der vielfältig gelesenen Kritik habe ich mich jetzt entschlossen, über die Kontaktseite des Gerichts folgendes zu schreiben:

Jetzt hat der 2. Senat eine Entscheidung gefällt, die für viele Bürger unverständlich ist, weil sie dem klaren Wortlaut des Art. 103 Abs. 3 GG widerspricht. Wer freigesprochen ist, ist eben noch nicht bestraft. Einer Wiederaufnahme des Verfahrens wegen neuer Tatsachen und Beweismittel gem. § 362 Nr. 5 StPO steht also nach gesundem Menschenverstand nichts entgegen. In Ihrem Urteil deuten Sie den Wortlaut in eine Richtung, die mir und vielen Bürgern unverständlich ist. Ich habe das auf meiner HP kommentiert. Dabei habe ich mir den Hinweis nicht verkneifen können, wie Sie mit meiner Verfassungs-beschwerde betreffend Parteispenden umgegangen sind. Sie sind in meinen Augen auf einem Weg, der das Vertrauen der Bürger in arge Nöte bringt. Sie sollten die Kritik ernst nehmen. Noch so einen Schnitzer sollten Sie sich nicht erlauben.

03.11.2023


Klatsche gegen die Finanzpolitik der Ampel

Jetzt hat das BVerfG eine wegweisende Entscheidung getroffen. Danach ist nun klargestellt, dass Schulden nicht einfach manipuliert werden dürfen. Es lohnt sich, die vollständige Pressemitteilung des Gerichts zu lesen. Danach gilt:

  • Das Zweite Nachtragshaushaltsgesetz 2021 entspricht nicht den verfassungsrechtlichen Anforderungen an die notlagenbedingte Kreditaufnahme aus Art. 109 Abs. 3 Satz 1 und 2, Art. 115 Abs. 2 Satz 1 und 6 GG.

  • Daneben verstößt es im Hinblick auf den Zeitpunkt seines Erlasses gegen das Gebot der Vorherigkeit gemäß Art. 110 Abs. 2 Satz 1 GG.

  • Auf einen möglichen Verstoß gegen die Grundsätze der Haushaltsklarheit und -wahrheit gemäß Art. 110 Abs. 1 Satz 1 GG kommt es demnach nicht mehr an.

So sehr diese Entscheidung zu loben ist, damit endlich die Schattenhaushalte verschwinden, so sehr hätte ich mir gewünscht, dass das Gericht ebenso eindeutig gegen die Spendenpraxis der Parteien vorgegangen wäre. Aber meine Verfassungsbeschwerde für mehr Tansparenz bei den Parteispenden hat das Gericht noch nicht einmal zur Entscheidung angenommen.

Das Gericht ist eben auch nicht mehr das, was man sich als Bürger davon erhofft. So können sich die Parteien - insbesondere auch auf der kommunalen Ebene - völlig unkontrolliert sponsern lassen und der Bürger reibt sich die Augen wegen so mancher unverständlichen Entscheidung.

Diese grundsätzliche Ignoranz der Bürgerinteressen hat sich offensichtlich breit gemacht in allen Parteien. Wohl deshalb glaubten Lindner und die gesamte Ampel-Mehrheit, so mit den Schuldenpaketen - irreführend "Sondervermögen" genannt - umspringen zu könnnen. Der Streit zwischen den Parteien im BT hat nun zu einer Klatsche durch das BVerfG geführt.

Wo aber ist ein Kompass zu erkennen, an dem sich das Gericht durchgängig ausrichtet, wenn es darum geht, Bürgerinteressen gegenüber der Politik durchzusetzen? Die Frage steht trotz der jetzt mal äußerst positiven Entscheidung weiterhin im Raum.

Zu den jetzt notwendigen Schritten lesen Sie bitte weiter unter:

Die Zeit ist reif für eine Steuerreform

Und wie ich bisher schon über den Staatshaushalt gedacht habe, finden Sie hier:

Die Schwarze Null / Schuldenbremse

15.11.2023

PS: Eine treffende Bescheibung der Stimmung in der Ampel-Regierung an diesem Tag der überraschenden Entscheidung aus Karlsruhe habe ich jetzt in der Süddeutschen Zeitung gefunden: "Kalt erwischt"


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