Erbschaftssteuer

Überprüfung durch das Verfassungsgericht

Schon lange habe ich überlegt, ob ich mich zur Erbschaftssteuer äußern soll. Ob dagegen oder dafür - jede Meinung lässt sich gut begründen. Nun steht sie wieder einmal auf dem Prüfstand des Verfassungsgerichts und alles deutet darauf hin, dass eine erneute Reform im Raume steht.

Vorab zwei Links, die die Probleme treffend beschreiben:

In meinem Artikel Reform der Unternehmensbesteuerung / Wertschöpfungsabgabe habe ich deutlich gemacht, dass ich durchaus für eine Förderung der Wirtschaftsbetriebe bin, solange diese die erwirtschafteten Erträge gerecht verteilen und Gewinne zur Stärkung des Eigenkapitals im Unternehmen belassen. Ich habe aber zugleich deutlich gemacht, dass aus dem Unternehmen heraus gesogene Gewinne mit einem Steuersatz gemäß der persönlichen Belastungsfähigkeit belegt werden sollten und dabei der Spitzensteuersatz durchaus noch angehoben werden kann.

Übertrage ich diese Gedanken auf die nun anstehende Prüfung durch das Verfassungsgericht, ist es für mich logisch, dass Vererbung von Betriebs-vermögen durchaus begünstigt werden darf. Das Problem sind aber die in den genannten Presseartikeln beschriebenen Missbrauchsmöglichkeiten.

Der Überschrift in der Rheinischen Post ist zuzustimmen: Es gibt keine gerechte Erbschaftssteuer.

Ich könnte mir vorstellen, auf die Erbschaftssteuer - wie in anderen Ländern auch - zu verzichten, sobald die laufenden, in das Privatvermögen abgeflossenen Erträge einem höheren Spitzensteuersatz unterfallen.

In politischen Diskussionen habe ich mich bisher nur deshalb für die Beibehaltung der Erbschaftssteuer ausgesprochen, weil sie angesichts der niedrigen Spitzenbelastung - insbesondere der Kapitaleinkünfte (Deckelung der Zinsabschlagssteuer!) - sozusagen eine "Schlussdividende" an den Staat beim Übergang des Vermögens darstellt. Dieser Grund würde aber entfallen, wenn bereits die laufenden Erträge höher besteuert werden und so weniger Vermögen für die Erben anfällt.

Zustimmung zu meinem Vorschlag findet sich jetzt in einer Aussage von Werner Michael Bahlsen, Präsident des CDU-Wirtschaftsrates und Chef des 125 Jahre alten Keksherstellers: „Da sollte man doch besser etwas bei der Einkommensteuer draufschlagen. Dann ist das Thema durch.“
FAZ vom 24.09.2015: "Familienunternehmer schlagen Alarm"

Egal wie demnächst das Urteil ausfällt, die Politik sollte sich bemühen, Wechselwirkungen der von ihr oft mit heißer Nadel gestrickten Gesetze stärker zu beachten. Dann wäre durch Vereinfachung des bürokratischen Aufwandes mehr Gerechtigkeit zu erzielen, als bei dem ständigen Bemühen, diese durch immer neue Ausnahmen herbeizuzaubern. Das führt nach aller Erfahrung in die Irre und zu einer Dauerbeschäftigung unseres höchsten Gerichts.

09.07.2014


Das Bundesverfassungsgericht hat gesprochen

Unter der Überschrift "Bundesverfassungsgericht kippt Erbschaftsteuer" berichtet DIE WELT über die von Experten erwartete Entscheidung des Gerichts.

Egal was der Gesetzgeber nun aus dem Urteil macht, es wird ungerecht bleiben. Ich bleibe bei meinem vorstehenden Vorschlag, auf die Erbschaftssteuer ganz zu verzichten, dafür aber die Weiterreichung der betrieblichen Erträge in die Privatsphäre höher zu besteuern. Das wäre eine gerechte Lösung.

17.12.2014

Wie kompliziert es ist, eine verfasssungsfeste Reform zu gestalten, zeigt sich an Hand der Forderungen der Stiftung Familienunternehmen!

20.02.2015


Eine Meinung aus der Wissenschaft

Kürzlich wurde bei Günther Jauch über die Frage nach der gerechten Belastung von Erbschaften diskutiert. Im Anschluss daran ist in der Zeitung DIE WELT eine Stellungnahme des Ökonomen Thomas Straubhaar erschienen mit dem Titel: "Nicht das Erbe, die Erben sollten besteuert werden"

Im Ergebnis tritt er ebenfalls dafür ein, die laufenden Erträge höher zu besteuern, statt in langfristige Familienstrategien einzugreifen. Um dieses Ziel zu erreichen, schlägt er eine Konsumsteuer vor. Er meint: "Höhere Konsumsteuern und eine progressivere Einkommensteuer sind eine wesentlich bessere Grundlage, um wirtschaftlich Schwache nachhaltig finanziell unterstützen zu können als eine von Neid getriebene Erhebung oder Erhöhung von Erbschaftsteuern."

Zahlen, wie er sich die höhere Konsumsteuer und eine Änderung der Progression vorstellt, nennt er nicht. Gleichwohl erkenne ich in seinen Gedanken eine Unterstützung meiner Vorstellungen, den Einsatz von Kapital dort zu begünstigen, wo es die wirtschaftliche Tätigkeit der Betriebe stärkt, und die Abflüsse in den Bereich der privaten Nutzung stärker zu belasten.

Es trifft sich nämlich mit meiner Forderung, die Freistellung der Einkommen nicht nur auf das Minimum zu beschränken, sondern alle Einkommen, die zum mehr oder weniger kurzfristigen (und lebensnotwendigen) Verbrauch bestimmt sind, von der Einkommensteuer frei zu stellen. Siehe hierzu meine Ausführungen zu dem Anfang 2007 von mir entworfenen Modell zur Reform der Einkommensteuer und Einführung eines Bürgergeldes (PDF-Datei).

Es bleibt abzuwarten, ob diese Gedanken endlich von der Politik aufgenommen werden.

22.05.2015


Neue Regelung immer schwieriger

13.10.2015 Rheinische Post: "Erbschaftsteuer-Reform zerpflückt"

14.10.2015 Rheinische Post: "Koalition kippt Zeitplan für Reform der Erbschaftsteuer"


Einigung in Sicht? - Gute oder schlechte Lösung?

21.06.2016 Rheinische Post: "Regeln für Firmenerben werden verschärft"

21.06.2016 Rheinische Post: "Weg mit Erbschaftsteuer"

Was soll man von dem neuen, auf den letzten Drücker zusammengebastelten Änderungsentwurf halten? Für einen Sachverhalt, der im Leben des Bürgers in der Regel nur einmal anfällt, ist dem Gesetzgeber eine recht komplizierte Reparatur der vom Bundesverfassungsgericht gerügten Regeln eingefallen. Da stimme ich im Ergebnis der von Frau Höning erhobenen Forderung zu, ganz auf diese Steuer zu verzichten, allerdings mit der Einschränkung, dass zunächst einmal - wie von mir eingangs dieser Seite dargelegt - die Besteuerung der Einkünfte auf eine neue Grundlage gestellt wird.

Einer Neiddiskussion kann man nur dadurch entgehen, dass alle Einkunftsarten gleich behandelt und Spitzeneinkommen deutlich höher belastet werden. Für Einkünfte, die das 10-fache des durchschnittlichen Jahresarbeitslohns eines Arbeitnehmers übersteigen, ist da noch viel Luft nach oben für einen gerechten Spitzensteuersatz.

22.06.2016

PS: Durch ein Rundfunkinterview zum Thema bin ich jetzt nach Recherche im Internet auf diesen Artikel vom 21.03.2016 in der Süddeutschen Zeitung gestoßen: Erben ist ungerecht - und sollte mit 100 Prozent besteuert werden

Wenn die Verfasser schon selbst Verständnis dafür entwickeln, dass ihr Vorschlag als Provokation empfunden werden kann, so ist das nicht weiter zu kommentieren. Und wenn sie darüber hinaus ausführen, dass der Tod eben nicht planbar sei und deshalb nicht allzu selten eine Erbfolge eintritt, die der Verstorbene dem Grunde nach nicht gewollt hat, so zeigt das, dass die Zufälligkeit erst recht kein Mittel ist, Gerechtigkeit zu erzeugen.

Was aber mitzunehmen ist aus dem Artikel ist der rote Faden, dass eben Bürger mit hohem Einkommen und hohem Vermögen mehr für die Gemeinschaft leisten könnten, als es zur Zeit nach geltendem Steuerrecht der Fall ist.


15.07.2016 - FAZ: "Ifo-Chef fordert acht Prozent Erbschaftsteuer auf alles"

Zitat aus dem Bericht: "Die Kombination aus hohen Steuersätzen und Ausnahmen für Unternehmen könne nicht zu einer gerechten und wirtschaftlich tragbaren Erbschaftsteuer führen."

Der Aussage ist voll und ganz zuzustimmen. Um der vom Verfassungsgericht gesetzten Frist doch noch gerecht zu werden, wäre das die schnelle Lösung.

Als bessere und gerechtere Lösung sehe ich aber noch immer den Vorschlag an, langfristig auf eine "Schlussdividende" zu verzichten und die Einkommen-steuer so zu reformieren, dass starke Schultern auch schon während ihres Lebens laufend mehr zum Gelingen des Staates beitragen.


Erbschaftssteuer wieder im Gespräch

03.02.2021 - Tagesschau.de: "Erbschaftswelle verschärft Ungleichheit"

Zitate aus dem Bericht:

"Eine Welle an Erbschaften macht Vermögende in Deutschland noch reicher."

"Nach DIW-Angaben profitierte im Zeitraum 2002 bis 2017 das vermögendste Fünftel der Bevölkerung von den größten Erbschaften und Schenkungen. Der Median - also der Mittelwert der nach Größe sortierten Beträge - lag bei 145.000 Euro. Nur zwei Prozent des ärmsten Fünftels erhielten überhaupt etwas von Eltern oder Großeltern. Die Summe fiel mit 10.000 Euro am geringsten aus."

"Um dem Wachstum der Vermögensdifferenzen entgegenzuwirken, plädieren die Autoren für Änderungen des Steuerrechts. Die Politik solle gegensteuern, "indem sie beispielsweise verhindert, dass das Vererben großer Vermögen mit der Zehnjahresfrist zeitlich gesplittet wird", schlägt Studienautorin Claudia Vogel vom DZA vor. "

Zunächst einmal verweise ich auf meine vorstehenden Ausführungen. Daran ändert sich durch diese neuen Argumente nichts.

Reizvoll finde ich allerdings den Vorschlag, die 10-Jahres-Frist abzuschaffen. Das käme in der Tat einer fortlaufenden und zeitnahen Besteuerung gleich. In Verbindung mit meinen Vorstellungen über die Spitzenbesteuerung wäre das dann sicher ein Vorschlag, den die Politik ernst nehmen sollte.


11.07.2021 - Süddeutsche Zeitung: "Erhöht die Erbschaftsteuer"

Zitate aus dem Bericht:

"Diese Forderung gewinnt im Wahlkampf an Gewicht, und sie ist gut begründet: Allerdings braucht die Forderung auch einen Nachsatz, der lautet: ... und senkt dafür andere Steuern!"

Zum Schluss seiner umfassenden Betrachtung des Für und Wider zieht der Verfasser folgendes Fazit:

"Wenn man die Bürger nicht entmutigen und die Vermögenden und Unternehmen nicht noch mehr in die Steuergestaltung treiben will, wenn man Wachstum und Innovation in Deutschland nicht gefährden, sondern fördern will, dann darf man nicht draufsatteln, sondern muss vor allem: neu justieren. Ja, eine höhere und effektive Erbschaftsteuer, vermutlich auch höhere Steuern auf Konsum, aber Entlastung dort, wo Leistung entsteht: bei der Einkommen- und Lohnsteuer."

Da bin ich mit dem Verfasser einig, dass wir in der Tat eine Neuausrichtung des gesamten Steuersystems brauchen. Es darf und kann nicht sein, dass die Hauptlast der Finanzierung unseres Gemeinwesens bei denen liegt, die mit ihrer Arbeitsleistung zum Gelingen beitragen.

Um einen gerechten Ausgleich der Belastung von Arbeit und Kapital zu erreichen, verweise ich deshalb noch einmal auf meine Überlegungen zur Reform der Unternehmensbesteuerung und Einführung einer Wertschöpfungsabgabe. Wenn sodann Spitzeneinkommen, die aus der wirtschaftlichen Betätigung abgezogen und dem Privatvermögen zufließen, auch spitzenmäßig besteuert werden, sollten die Argumente überwiegen, die den Schutz von Eigentum und Erbrecht in den Vordergrund stellen.


12.07.2021 - Süddeutsche Zeitung:
Erbschaftsteuer auf Immobilien - "Was hab' ich von einem Koffer voll Geld?"

In diesem Artikel wird thematisiert, wie sich die Erbschaftssteuer auf die Mieten für vererbte Immobilien auswirken kann.

Zitate aus dem Bericht:

"Bei der Wertberechnung einer Immobilie in München falle heute der Gebäudewert oft kaum mehr ins Gewicht - weil der Boden so teuer ist. Und weil der Jahr für Jahr noch wertvoller wird, wachse das Problem im Falle einer Erbschaft. Weil die Mieten längst nicht so stark stiegen, bedeute das, dass sich die Steuer womöglich nicht aus dem bisherigen Mieterertrag finanzieren lasse. Also müsse ein Erbe die Miete kräftig erhöhen - oder gleich das Haus verkaufen."

In dem Bericht wird schließlich darauf hingewiesen, dass sich in dieser Frage sogar zwei eigentlich gegensätzliche Verbände einig sind, dass das Problem angefasst werden muss. "[ Der ] Mieterverein, fordert, dass die Erbschaftsteuer ganz erlassen werde - vorausgesetzt, die Erben eines Mietshauses verpflichten sich für 30 Jahre, eine sozialverträgliche Miete zu verlangen. Sollte ein Erbe früher die Miete erhöhen, müsste er nachzahlen."


Ein Fazit aus den vorstehenden Berichten

Damit wären wir dann tatsächlich bei der Frage angekommen, ob der Staat den Übergang von Vermögen besteuern soll, das einer wirtschaftlichen Betätigung dient. Für Unternehmen gibt es bereits großzügige Ausnahmen, wenn Arbeitsplätze gesichert werden. Da finde ich es gleichwertig, auch Mieten zu sichern, die sich auf einem sozialverträglichen Niveau bewegen.

Wem diese Gesamtbetrachtung zu kompliziert ist, sollte sich dafür einsetzen, dass die Erbschaftssteuer tatsächlich abgeschaft wird, dafür aber alle Spitzeneinkommen, die nicht zur Stärkung wirtschaftlicher Tätigkeiten eingesetzt werden, auch schon laufend spitzenmäßig besteuert werden.

Für eine sachgerechte Neuordnung der Steuersysteme habe ich bereits unter Finanzierung der Corona-Folgen diverse Reformvorschläge zusammengefasst.


Bitte beachten Sie auch:
Leben und Pflege im Alter


Neue Regeln für die Grundstücksbewertung

25.11.2022 - Süddeutsche Zeitung:
"Das deutsche Erbschaftssystem ist ungerecht"

Zitate aus dem Essay:

"Immobilien an die Nachkommen zu übertragen, wird von Januar an drastisch teurer. Das verärgert die Menschen zu Recht. Die größte Ungerechtigkeit aber ist, wie der Fiskus mit den richtig Reichen umgeht."

"Am größten ist die Aufregung von Betroffenen darüber, dass die Änderungen so abrupt kommen. Sie haben nur noch wenige Wochen Zeit, um eine komplizierte Entscheidung zu treffen, nämlich ob sie ihre Immobilie vorzeitig an ihre Nachkommen verschenken sollen, um Steuern zu sparen."

"Es gibt in der deutschen Steuerpraxis aber noch eine andere Schieflage: beim Vererben sehr großer Vermögen."

"Die 127 größten Schenkungen mit einem Volumen von rund zehn Milliarden Euro wurden mit weniger als einem Prozent besteuert."

"Wenn eine Familie, die sich rechtschaffen und unter Mühen über Jahrzehnte ein Haus erspart hat, höher besteuert wird als eine Familie, die über Generationen ein Milliardenvermögen angehäuft hat, stimmt etwas nicht."

Der Aufsatz gibt einen guten Überblick über Ungerechtigkeiten bei der Besteuerung von Erbschaften und schließt an die seit 2021 laufende Diskussion an. Aufgekommen ist das Thema aktuell, weil die Grundstücksbewertung den realen Werten mit Wirkung ab dem nächsten Jahr angepasst wird.

Wenn auf die Forderung verwiesen wird, die Freibeträge für die Vererbung innerhalb der Familie deutlich anzuheben, ist das die notwendige Konsequenz, um "Oma ihr klein Häuschen" steuerfrei innerhalb der Familie vererben zu können. Dies muss durch eine Änderung des Erbschaftssteuergesetzes geregelt werden. Dazu seien die Länder aufgerufen, die Initiative zu ergreifen. Mal abwarten, ob es dazu kommt.


Neue Diskussion über Ungerechtigkeiten

Unter der Überschrift "Es ist Zeit für einen großen Gerechtigkeits-Check" berichtet die Süddeutsche Zeitung über Gestaltungsmissbräuche im Erbrecht und vermerkt: "Je größer das Erbe, desto kleiner die Steuer."

Auch die Rheinische Post hat jetzt unter der Überschrift "Immer reicher und immer ärmer" diesem Thema einen Artikel gewidmet. Sie verweist darauf, dass gerade diejenigen keine Rücklagen bilden können, die schon während ihrer aktiven Berufstätigkeit Probleme haben, über die Runden zu kommen. Zum Schluss wird noch auf eine weitere Ungerechtigkeit hingewiesen:

"Immer noch gilt ein sogenannter Nichtanwendungserlass, der dazu führt, dass beispielsweise ein Erbe eines Mietshauses (die selbst nicht zu den Armen gehören) Erbschaftssteuer zahlen muss, ein Erbe von mehreren Tausend Wohnungen hingegen nicht. Denn ab 300 Wohnungen geht der Fiskus automatisch davon aus, dass es sich um ein Wohnungsunternehmen handelt, das steuerbegünstigt übertragen werden kann. So trägt er auf jeden Fall noch dazu bei, dass die Reichen Steuern sparen. Ein Umstand, der den Fiskus immerhin zehn Milliarden Euro pro Jahr kostet."

Schon einmal habe ich auf dieser Seite meine Überlegungen in einem Fazit dahingehend zusammengefasst, dass wir dringend eine gerechte Besteuerung der Erträge brauchen, die nicht mehr dem wirtschaftlichen Unternehmen dienen. Die aktuellen Betrachtungen in den zitierten Medien machen das mal wieder sehr deutlich. Wenn dann die unzureichende Besteuerung laufender Einkünfte und die ungleiche Behandlung von Erbschaften zusammen kommen, entwickeln sich die Ungerechtigkeiten zu einem echten Skandal.

Immer wieder habe ich innerhalb meiner Anmerkungen zur Abgabenbelastung auf eine Broschüre aus dem BMF Abgabebelastung im internationalen Vergleich 2021 verwiesen, die deutlich macht, dass Deutschland im internationalen Vergleich eben kein Höchststeuerland ist. Ungerecht ist und bleibt aber die Schieflage innerhalb des Systems, wonach die Hauptabgabenlast von der arbeitenden Mittelschicht getragen wird und die Besteuerung der Kapitaleinkünfte durch den Deckel der Abgeltungssteuer entlastet wird.

Solange sich der amtierende Finanzminister Lindner aber weigert, die Ausführungen seines eigenen Hauses zur Kenntnis zu nehmen, wird entgegen aller öffentlichen Beteuerungen niemals Steuergerechtigkeit einkehren!

27.04.2023


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