CO-Pipeline

Zwischen den Bayerwerken in Dormagen und Uerdingen wird eine Leitung gebaut, mit der giftiges Kohlenmonoxid (PDF-Datei) von einem Standort zum anderen geleitet werden soll, um Produktion und Verbrauch betriebtechnisch günstig austauschen zu können. Die Leitung wird rechtsrheinisch geführt und berührt auch Langenfeld.

Zunächst hatte auch ich gemeint, gegen die Leitung sei insofern nichts einzuwenden als es besser sei, den Transport leitungsgebunden durchzuführen, als auf anderen Wegen. Dann aber kamen mir verfassungsrechtliche Bedenken, denn die Leitungstrasse wird mit Hilfe eines Enteignungsgesetzes durchgesetzt. Enteignungen sind aber nur zulässig für Zwecke des Gemeinwohls.

Niemand konnte mir schlüssig erklären, worin das Gemeinwohl begründet sein soll, wenn rechtsrheinisch auf einer Strecke von 67 Kilometern Ackerland zugunsten eines Großkonzerns enteignet wird, obwohl die zu verbindenden Werke linksrheinisch liegen und auf wesentlich kürzerem Weg verbunden werden könnten. Für mich stellt sich das ganze Projekt inzwischen als ausschließlich wirtschaftliches Unternehmen zur Gewinnmaximierung dar. Denn es wird durch diese Verbundleitung sichergestellt, dass alle Bemühungen, Produktion und Verbrauch des Gases an einem Ort zusammenzuführen und innerhalb gesicherter Grenzen des Betriebes zu betreiben, der Kosten wegen unterlassen werden.

Nun wird von der Politik argumentiert, das Projekt diene der Standortsicherung für die Chemische Industrie, die sonst abwandern und damit Arbeitsplätze in NRW vernichten würde. In dem Gesetz ist aber an keiner Stelle ein einklagbarer Anspruch gegen das begünstigte Unternehmen festgeschrieben. So haben inzwischen auch die angerufenen Gerichte Zweifel angemeldet und im Eilverfahren eine Inbetriebnahme untersagt. Der Weiterbau erfolgt auf Risiko der Bayer AG. (PDF-Datei)

Es vergeht kaum eine Woche, in der nicht über bei dem Bau aufgedeckte Unregelmäßigkeiten berichtet wird. Es gibt inzwischen viele Internetseiten von Engagierten aus dem örtlichen Umfeld, die hierzu Sachinformation anbieten. Für mich sind diese Details letztlich nicht so wesentlich. Für mich entscheidend ist vielmehr die Frage, ob die Enteignungsverfahren dem hohen verfassungs- rechtlichen Anspruch an eine solche Maßnahme gerecht werden. Trotz Nachbesserung durch eine Vereinbarung zwischen Politik und Bayerwerk bleiben meine Zweifel bestehen. Gespannt bin ich deshalb auf die abschließende gerichtliche Klärung im Hauptsacheverfahren.

- Zuletzt bearbeitet im Oktober 2009 -


Leserbrief an die Rheinische Post:

Natürlich braucht ein Industriestaat auch eine entsprechende Infrastruktur. Ihre Kommentatorin Antje Höning liegt aber mit ihrer Meinung (11.3.2010) völlig neben der Spur, wenn sie den Mettmannern Begriffsstutzigkeit vorwirft. Es ist dieselbe Arroganz, die damals dazu geführt hat, die CO-Pipeline rechtsrheinisch zu planen, obwohl die Trasse linksrheinisch wesentlich kürzer und damit risikoärmer wäre. Aber es ist damals schon kolportiert worden, dass man den Mettmannern Schlafmützigkeit unterstelle und es deswegen einfacher sei, diese Trasse zu wählen, statt sich mit den Millionären von Meerbusch herumzuschlagen.

Wer ist denn nun wirklich hellwach?

Freitag, den 12. März 2010

Bisher nicht veröffentlicht! Da mag sich jeder seinen Teil denken.


Am 22. April 2010 hat die Lokalredaktion der Rheinischen Post eine Podiumsdiskussion in Monheim veranstaltet, die sehr gut besucht war. Diese Veranstaltung stand im wohltuend krassen Gegensatz zu dem vorstehend monierten Kommentar. In der Diskussion mit den Besuchern ist deutlich geworden, dass Bayer noch immer glaubt, die Bevölkerung mit ausweichenden Antworten zu beruhigen. Das ist den Konzernvertretern aber nicht gelungen. Vielmehr hat Bayer sein früher gutes Image weiter demontiert.

Samstag, den 24. April 2010


Jetzt verhandelt Rot-Grün in Düsseldorf über die Bildung einer Minderheitsregierung für NRW. Auf der Podiumsveranstaltung in Monheim wurde von den Bewerbern beider Parteien versprochen, das Projekt endgültig zu stoppen, wenn man denn die Macht dazu erhält. In neueren Meldungen wird verbreitet, Frau Kraft stehe zum Industriestandort NRW und die Grünen könnten den Stopp nicht durchsetzen.

Hinsichtlich der von Bayer behaupteten Sicherheit der CO-Pipeline stellt sich die dringend zu beantwortende Frage, ob die Industrie ihre Verantwortung für die Menschen ebenso ernst nimmt, wie die Politik sich Sorgen macht um die Sicherung der Standorte. Angesichts der nicht enden wollenden Ölkatastrophe im Golf von Mexiko ist doch die Frage berechtigt: Wie vertrauenswürdig sind die Versprechen eines auf Gewinn gerichteten Weltkonzerns und wo bleibt die Macht des Staates, das Sicherheitsinteresse seiner Bürger durchzusetzen? Das Gehampel um den Gefahrenabwehrplan ist doch nicht mehr zu begreifen. Dank dem Landrat Hendele und seiner Mannschaft des Kreises Mettmann, bei diesem Thema hartnäckig zu bleiben.

Die in Düsseldorf verantwortlichen Politiker müssen sich endlich darauf besinnen, dass sie Vertreter des Volkes sind!

Und die Regierungsmitglieder müssen ihren Amtseid ernst nehmen, mit dem sie schwören, ihre Kraft dem Wohle des deutschen Volkes zu widmen und Schaden von ihm zu wenden.

Donnerstag, den 8. Juli 2010
(ohne den ersten einleitenden Absatz als Leserbrief an die Rheinische Post gerichtet und dort unverändert erschienen am 14.7.2010 im Lokalteil)


Der amerikanische Ökonom Robert Costanza fordert, Ölkonzerne, Banken und Stromwirtschaft völlig anders zur Verantwortung zu zwingen - mit einem Umwelt-Vorsorgefonds. Nachzulesen in der August-Ausgabe der Zeitschrift "Geo". Das halte ich für eine vorbildliche Idee, die auch auf die CO-Pipeline angewandt werden sollte.


Die Rheinische Post überschreibt heute ihren Kommentar zu den Bemühungen der neuen Landesregierung, einen Pipeline-Kompromiss zu finden, mit der Zeile "K.O.-Pipeline" und meint, "den vielen Grundstücksbesitzern entlang der Röhre bleibt damit der Wert ihres Eigentums ungeschmälert erhalten. Wirtschaftlich ist das Signal indes verheerend."

Mit dieser Kommentierung wird die Katze aus dem Sack gelassen. Die Bayer AG will ihre betriebswirtschaftlichen Probleme auf dem Rücken der kleinen Häuslebauer im Kreis Mettmann lösen. Bayer macht den Profit und der kleine Bürger muss bluten.

Wenn in diesem Kommentar weiter ausgeführt wird, dass Bayer eine Lösung ohne das Transportsystem finden werde, weist das auf einen weiteren allgemeinen Aspekt wirtschaftlicher Fehlentwicklung hin.

Schon seit Jahrzehnten verlagert die produzierende Industrie ihre Lagerhaltung auf die Straße. Während es zu Beginn der Industrialisierung üblich war, Zulieferteile in großen Mengen per betriebseigenem Bahnanschluss anliefern zu lassen und auf Lager zu nehmen, werden diese inzwischen so geordert, dass sie "just in time" eintreffen und sofort verarbeitet werden können. Die von den Betrieben zu zahlenden Kosten der Lagerhaltung entfallen; der Steuerzahler kommt für die durch den Schwerlastverkehr entstandenen Straßenschäden auf. (Nachtrag: Jetzt haben wir den Salat)

Auch ich weiß, dass unser Wohlstand auf der Wirtschaftskraft unseres Landes beruht. Es kann aber nicht sein, dass die Wirtschaft die wahren Kosten ihrer Produktionsabläufe durch Verlagerung ständig minimiert und die Allgemeinheit die Folgen zu tragen hat.

Langenfeld, den 27. Oktober 2010

(zugleich als Leserbrief an die Rheinische Post versandt - dort aber nicht veröffentlicht, obwohl Veröffentlichung per Mail vom 9.11.2010 zugesagt.)


Neues Urteil des Verwaltungsgerichts Düsseldorf

Nun hat das Verwaltungsgericht Düsseldorf entschieden, dass die CO-Leitung nicht ausreichend auf Erdbebensicherheit geprüft worden sei und sie deshalb nicht in Betrieb gehen dürfe. Gegen den Streckenverlauf und die Enteignungsvorgänge habe das Gericht keine Bedenken. Und jetzt jubeln die lokalen Politgrößen und meinen, es sei kein Vertrauen in das Vorgehen von Bayer und der Bezirksregierung gegeben.

Wo waren eigentlich diese Politiker mit ihren Gedanken, als sie allesamt einstimmig das Enteignungsgesetz verabschiedet haben, mit dem Bayer überhaupt erst in die Lage versetzt worden ist, die Giftgasleitung zu bauen? Wer bei der Abstimmung im Landtag nicht rechtzeitig den Mund aufgemacht hat, sollte sich jetzt nicht lauthals zu Wort melden und über mangelnde Verfahrensabläufe lamentieren.

Ich setze weiter auf ein Berufungsverfahren und hoffe, dass das Oberverwaltungsgericht auch wieder die Frage nach der Verfassungsmäßigkeit des Enteignungsgesetzes in den Fokus nimmt.

Langenfeld, den 26. Mai 2011


Kennen Politiker überhaupt den Unterschied zwischen CO und CO2 ????? Offensichtlich nicht; sonst hätte ich heute wohl kaum folgende Antwort auf meine Fragen erhalten:

"Ich halte die Pipeline im Gegensatz zu Ihnen für einen grundsätzlich wichtigen Beitrag zur Stärkung des Chemiestandortes Nordrhein-Westfalen – sie würde mehrere tausend innovative Arbeitsplätze langfristig sichern und käme zudem durch die Verwertung von CO2, das bisher an die Atmosphäre abgegeben wird, auch der Umwelt zugute."

Wer es sich mit dieser Antwort so einfach macht, lasse ich hier mal offen.

Langenfeld, den 2. Mai 2012


Es geht auch anders

Unter dem Titel "Großprojekt ohne Großprotest" berichtet die FAZ über ein Pipeline-Projekt der Shell. Darin wird aufgezeigt, wie in vorbildlicher Zusammenarbeit mit den Anliegern und Interessierten eine zweifache Rheinquerung gestaltet werden kann. Und das für eine kurze Distanz von kaum mehr als zwei Kilometer Luftlinie.

Die Bayer-Giftgasleitung wurde dagegen klammheimlich durch ein Gesetz zur Enteignung der Anlieger ermöglicht und berechtigter Protest als Industrie-feindlichkeit diskreditiert. Was auf kurzer Distanz machbar ist, darf man für eine lange Strecke nicht mit der Gesetzeskeule durchzusetzen versuchen. Mal abwarten, was die Gerichte dazu sagen.

Langenfeld, den 31. August 2012


Glück gehabt - zum ersten

Unter dem Titel "Illegal neben Pipeline gebaut" berichtet WZ-online von einem Vorfall, der ca. 4 Monate geheim gehalten worden ist. Die dem Artikel angefügten Kommentare kann man nur dick unterstreichen. Auch zeigt sich mit dem Vorfall, dass eine so gefährliche Einrichtung nur in einem abgeschlossenen Betriebs-gelände beherrschbar ist. Darum ist die von den Gegnern der Pipeline geforderte Aufgabe der Planung voll gerechtfertigt.

Langenfeld, den 17. September 2012

Glück gehabt - zum zweiten

Unter dem Titel "Gefährden LKW die Sicherheit der CO-Pipeline?" berichtet die Rheinische Post über Folgeüberlegungen nach dem schweren LKW-Unfall auf der Neandertalbrücke der A3. Wenn Bayer sich darauf zurückzieht, dass Gutachter bereits im Vorfeld einen solchen Sturz eines 30-Tonner-LKW einkalkuliert hätten und sich gezeigt habe, dass der Aufprall vom Erdreich ausreichend gedämpft würde, so ist daraus auch zu erkennen, dass die Risiken nicht weit genug vorausgedacht worden sind. Der LKW, der von der Brücke zu stürzen drohte, war ein 40-Tonner - also ein viel höheres Risiko.

Gut, dass jetzt im Planfeststellungsverfahren noch intensiver geprüft wird. Und die Gerichtsverfahren stehen ja auch noch aus!

Langenfeld, den 18. Januar 2013

Ein Banner, das jetzt in der Stadt aus Protest gegen die Giftgasleitung aufgestellt ist. Aber warum macht da die FDP nicht mit? Ist ihr nicht an der Gesundheit der Bürger gelegen? Dabei stellt doch die FDP den Bundesgesundheitsminister! Oder hat sie Zweifel, diese Aufgabe auch nach der nächsten BT-Wahl noch übernehmen zu können?


Neue Runde vor Gericht

Unter der Überschrift "Gericht verhandelt über CO-Pipeline" berichtet jetzt die Rheinische Post über den Fortgang der juristischen Auseinandersetzung. Neben den Fragen zur Streckenplanung und grundsätzlichen Notwendigkeit der Pipeline ist mir wichtig, dass endlich auch wieder Frage in den Mittelpunkt rückt, ob das Enteignungsgesetz verfassungskonform ist.

23.07.2013


Unfall nicht ausgeschlossen

Unter der Überschrift "Unfall ruft Pipeline-Gegner auf den Plan" berichtet nunmehr die Rheinische Post über einen Unfall im Bayer-Werk Brunsbüttel (Kreis Dithmarschen), bei dem fünf Personen verletzt worden seien. Der Vorfall hat sich zwar bei Rohrarbeiten im Werk ereignet, wenn aber nicht einmal innerhalb des Werkes sicher gestellt werden kann, dass bei solchen Arbeiten Kohlenmonoxid austritt und Arbeiter dabei verletzt werden, wie soll dann eine verunsicherte Bevölkerung glauben, dass keine Gefahren von einer Leitung außerhalb des gesicherten Werksgeländes ausgehen, wenn die Leitung - gewollt oder ungewollt - einmal beschädigt wird?

Die Argumente gegen die Leitung wandeln sich immer mehr in reale Szenarien!

27.09.2013


Aktuelles zum Anhörungsverfahren

Kurz bevor nun eine neue Runde zum Planfeststellungsverfahren eröffnet wird, berichtet die Rheinische Post unter der Überschrift "Bayer will CO-Pipeline in Betrieb nehmen" über den Stand des Verfahrens. Wie schon aus der Überschrift erkennbar, hält Bayer unverrückbar an diesem Projekt fest. In einem Kommentar spekuliert die RP zugleich über die möglichen Auswirkungen der Berliner Koalitionsverhandlungen auf die Entscheidung der grünen Regierungspräsidentin.

Wenn hier schon wieder über die technischen und politischen Entwicklungen spekuliert wird, darf sicher auch einmal an die Frage erinnert werden, wie es denn um die Rechtmäßigkeit der gesetzlichen Grundlage steht, die es erst ermöglicht hat, dass Bayer - auch gegen den Willen der Anlieger - in den Stand versetzt wurde, die Pipeline zu bauen. Nur in einem Nebensatz wird erwähnt, dass "das Oberverwaltungsgericht Münster voraussichtlich im Frühjahr 2014 über Trassenführung und Allgemeinwohl der Pipeline" entscheiden werde. Und hier schließt sich der Kreis wieder zum Anfang meines Artikels.

30.10.2013

Unter der Überschrift "Gegner der CO-Röhre demonstrieren Stärke" berichtet die Rheinische Post über die Demonstration im Vorfeld der nichtöffentlichen Anhörung. Ich stimme der Kritik zu, dass es nicht gerade bürgerfreundlich ist, für die Anhörung die Essener Grugahalle zu wählen; sie ist eben zu weit ab vom Wohnort der betroffenen Bürger.

Wenn der Landrat auf der Hildener Veranstaltung darauf verweist, dass das Rohrleitungsgesetz verfassungswidrig sei, trifft sich das mit dem Kern meiner Kritik und gibt Zuversicht, dass dieses Grundsatzproblem nun doch wieder in den Mittelpunkt gerückt wird. Und darüber muss juristisch entschieden werden. Die Hoffnung der Bürger liegt in den Händen der Gerichte.

04.11.2013

Hier finden Sie eine Pressemitteilung der Bezirksregierung Düsseldorf zum Abschluss des Erörterungstermins.

08.11.2013

Hier ein Bericht der NRZ über einen Verhandlungstag.


Bald Entscheidungen?

Die Rheinische Post berichtet: "CO-Leitung: OVG Münster entscheidet im Februar". Damit wird auch endlich wieder die Frage in den Vordergrund gerückt, ob das Enteignungsgesetz rechtens ist. Das Gericht hatte jedenfalls im Eilverfahren erhebliche Bedenken angemeldet. Sollte es diese verfestigen, sind alle anderen Planungen hinfällig.

Ich bin auf die Entscheidung gespannt!

20.12.2013

Im Vorfeld der Gerichtsverhandlung fasst die Rheinische Post noch einmal die Positionen zusammen: "Gegner der CO-Pipeline verschärfen Ton".

Über den Verlauf des ersten Verhandlungstages berichtet die Rheinische Post so: "CO-Pipeline: Kläger nach Anhörung optimistisch".

Mit der Vertiefung der Frage nach der Gültigkeit des Enteignungsgesetzes kommt das Verfahren nun wieder zum Kern der Sach- und Rechtsfragen. Siehe meinen ersten Artikel auf dieser Seite! Damit wird das Verfahren richtig spannend.

19.02.2014


Einmischung der Politik

Heute berichtet die Rheinische Post: "Pipelinegegner fühlen sich von CDU-NRW verhöhnt". Es ist schon sehr verwunderlich, mit welcher Energie die Politik versucht, ein Verhalten der Industrie zu stützen, das nichts mit Gemeinwohl zu tun hat. Ich stimme der Kritik der Hildener Initiative zu diesen Vorstoß ausdrücklich zu.

Natürlich leben wir alle irgendwie von wirtschaftlichen Erfolgen gerade auch der Industrie. Aber auch das Handeln der dort Verantwortlichen hat sich nach dem Wohl der Bürger zu richten. Schließlich sind die Zeiten des Manchester-Kapitalismus vorbei und unser Grundgesetz hat die soziale Marktwirtschaft zum Leitbild erhoben.

Auf meiner Homepage habe ich im Rahmen verschiedener Themen ein Handeln angemahnt, das den Bürger in den Mittelpunkt stellt und wirtschaftliche Erfolge so verteilt, dass alle etwas davon haben. Siehe zum Beispiel: Solidarrente / Zuschussrente / Finanzierungsstreit Die einseitige Unterstützung der BAYER AG steht dem frontal entgegen.

20.02.2014


Bayer-"Forum" tagt im Geheimen

Unter der Überschrift "CO-Pipeline: Darum tagt das Bayer-"Forum" im Geheimen" setzt sich die Rheinische Post kritisch mit dem Versuch des Dialogs zwischen dem Weltkonzern Bayer und seinen Kritikern auseinander.

Schön, wenn Bayer angeblich gelernt hat, dass auch Weltkonzerne auf die Stimme von Bürgern hören und ihre Ängste verstehen müssen. Es kann aber nicht reichen, dass z.B. die Erkenntnis wächst, dass NRW nicht für Katastrophen gerüstet ist. Entscheidend ist doch, dass sich Verantwortliche überlegen, wie man Katastrophen verhindert. Und eine so hoch gefährliche Giftgasleitung gehört nicht quer durch dicht besiedelte Regionen geführt. Diese hochgradigen Gifte dürfen nur im abgeschlossenen und hoch gesicherten Betriebsgelände verarbeitet werden.

Bayer muss das Projekt endlich begraben! Da gibt es keinen Spielraum für Diskussionen.

Vielen Dank übrigens an die Lokalredaktion der Rheinischen Post, die das Projekt insgesamt kritisch begleitet - ganz im Gegensatz zu den Wirtschaftsredakteuren der Zentralredaktion, die immer wieder die Wichtigkeit des Projektes für die Entwicklung von Bayer betonen. Wer ist da nun näher am Bürger?

06.06.2014


Zwei aktuelle Meldungen:

"Umstrittene CO-Pipeline unwirtschaftlich für Bayer"

"Gericht entscheidet Donnerstag über Co-Pipeline"

Erreichen die Gegner jetzt die Zielgerade? Ich drücke gespannt den Daumen.

26.08.2014


Geschafft:

"Gericht hält Bau von CO-Pipeline für verfassungswidrig"

So berichtet die Rheinische Post online in einer Eilmeldung.

Damit bestätigen sich meine von Anfang an vorgebrachten Bedenken! Das wird insbesondere deutlich, wenn man die in der Pressemitteilung des Gerichts zusammengefassten Gründe aufmerksam zur Kenntnis nimmt.

Wenn das Gericht jetzt ausführt, dass der Enteignungsbegünstigte ausreichend an den Enteignungszweck zu binden sei, ist das genau der Mangel, den auch ich schon beklagt habe. Es werden jetzt alle diejenigen Lügen gestraft, die das Enteignungsgesetz mit der angeblichen Sicherung von Areitsplätzen begründen wollten. Eine solche Erwartung war durch keinerlei rechtsverbindliche Zusage gerechtfertigt.

Inzwischen ist in der Rheinischen Post ein Kommentar zur gestoppten CO-Pipeline erschienen. Allein der Titel "Schlag gegen den Industrie-Standort NRW" macht schon sehr stutzig. Die Verfasserin hat offensichtlich nicht verstanden, dass unsere Verfassungseltern eine soziale Marktwirtschaft geschaffen haben. Daraus folgt, dass die Wirtschaft kein Selbstzweck ist, sondern dem Menschen zu dienen hat. Und das Gericht hat festgestellt, dass es eben der Gesetzgeber versäumt hat, diese dienende Funktion festzuschreiben. Klar, dass die Rheinische Post meinen Leserbrief vom 12.03.2010 nicht veröffentlicht hat. Die Zentralredaktion ist dem Menschen der Region wohl ferner als die Lokalredaktion. Mal sehen was die morgen schreibt.

28.08.2014

Wie von mir erwartet, zeigt die Lokalredaktion der Rheinischen Post mehr Verständnis für die Bürger der Region: "Pipeline-Gegner bejubeln Gerichtsentscheid"

Im Wirtschaftsteil der Rheinischen Post ist dagegen ein Artikel unter der Überschrift "Justiz lässt Bayer weiter zappeln" erschienen, in dem die Verfasserin meint, der Spruch aus Münster sei eine Überraschung. Immerhin hat sie ihren Ausführungen einen zutreffenden Satz über das Richterkollegium vorangestellt: "Während sich die Vorinstanz noch an technischen Fragen gerieben hatte, stellen er (der Vorsitzende) und seine Kollegen die gesetzliche Basis der Pipeline grundsätzlich in Frage".

Was aber dann folgt, lässt daran zweifeln, ob die Redakteuerin noch die Menschen der Region im Blick hat, oder dem reinen Renditedenken der Großkonzerne verhaftet ist. Dann sollte sie lieber in die Industrie wechseln und sich als Lobbyistin versuchen. Objektive Berichterstattung über die Rechtsgrundlagen unseres gesellschaftlichen Miteinanders sind von ihr nicht mehr zu erwarten.

29.08.2014

Weitere Links:

Der Westen - Online-Portal der WAZ
juris - Das Rechtsportal


Sachstandsbericht

In der Rheinischen Post ist jetzt ein aktueller Sachstandsbericht über das Klageverfahren erschienen: "CO-Pipeline: Alle blicken nach Karlsruhe".

Es ist gut, dass das Thema im Bewusstsein gehalten wird, auch wenn es noch Jahre dauern wird, bis ein Spruch aus Karlsruhe zu erwarten ist. Die ersten wertbaren Hinweise wird es geben, wenn sich das Gericht in einer öffentlichen Anhörung mit Fragen an die Parteien gewandt hat. Daran wird man dann erkennen, ob es den Bedenken der Kläger folgt.

28.07.2015


Jetzt auch Protest gegen bereits bestehende Leitung

Unter der Überschrift "94 Ärzte fordern Stopp von Bayers CO-Pipeline" berichtet die Rheinische Post über den Protest gegen die bereits bestehende CO-Pipeline der Bayer AG von Wiesdorf nach Dormagen.

Es ist richtig, dass endlich auch über diese Leitung diskutiert wird. Zum Glück ist bei ihrem Betrieb bisher nichts passiert, genauso richtig ist aber auch, dass es sich hierbei um ein "Hochrisikoprojekt außerhalb des Werksgeländes" handelt. Genau das waren auch immer meine technischen Einwendungen gegen die große Trasse.

14.09.2015


Nichts Neues zum Verfahrensstand

Unter der Überschrift "CO-Pipeline hängt in der Warteschleife" berichtet die Rheinische Post über den Stand des Verfahrens vor dem Bundesverfassungs-gericht. Und wenn nach dem Bericht "von dem noch vor Jahren vom Konzern in Sachen CO-Pipeline geltend gemachten Zeitdruck (...) im Gespräch mit unserer Redaktion nichts zu spüren" sei, spricht das doch dafür, dass Bayer längst andere Lösungen gefunden hat, für die es sich auch besser von vornherein hätte entscheiden sollen.

13.04.2016


10.01.2017 - Rheinische Post:
"CO-Pipeline: Karlsruhe lehnt Entscheidung ab"

Zitat aus dem Bericht:
"Laut Klägeranwalt Jochen Heide ist das für die Pipeline-Gegner eine gute Nachricht: 'Für die Frage der Verfassungsmäßigkeit ist der Beschluss zwar unbedeutend, aber damit sind wieder zweieinhalb Jahre ins Land gegangen, ohne dass die Gegenseite ihrem Ziel, den Pipeline-Betrieb aufzunehmen, nähergekommen ist'."

Wenn das BVerfG jetzt - wie weiter berichtet wird - dem OVG noch Hausaufgaben aufgetragen hat, spricht das für die Qualität, die irgendwann einmal am Ende einer Entscheidung stehen wird.


14.01.2017 - Rheinische Post:
"Bundesverfassungsgericht weist CO-Pipeline-Klage zurück"

Dazu: "Pressemitteilung des BVerfG vom 13.01.2017"

Da ist wohl tatsächlich Nachsitzen angesagt, aber noch längst nichts entschieden!


11.02.2017 - Rheinische Post:
"Initiative will weiter gegen Pipeline kämpfen"

Zitat aus dem Bericht:
"Wir halten durch."


08.04.2017 - Rheinische Post:

"Umweltminister will CO-Pipeline wegen Terrorgefahr stoppen"

Zitat aus dem Bericht:
"Auf die katastrophalen Auswirkungen im Falle einer Leckage in der CO-Pipeline ist von Seiten der Katastrophenschutzbehörden immer wieder hingewiesen worden. Diesen Bedenken kommen in der aktuellen Situation der Bedrohung durch mögliche terroristische Anschläge eine neue Bedeutung zu."

Endlich Einsicht!

Sicherheitsbedenken waren immer schon von den Gegnern vorgebracht worden, aber von den Befürwortern klein geredet worden. Da mussten erst die Gefahren des Terrors sichtbare Spuren zeichnen, um diese Bedenken endlich ernsthaft zu diskutieren.


11.04.2017 - Rheinische Post:
"Covestro hält trotz Remmels Kritik an CO-Pipeline fest"

Fazit aus dem Bericht:
"Wenn der Landtag das Rohrleitungsgesetz nun kippt, hilft das dem Chemiekonzern sogar: Dann könnte er versuchen, Schadenersatz vom Land einzuklagen."

Genau das war das Argument, das ich immer wieder von Politikern gehört habe, als die erste Kritik laut wurde. Da haben sie einfach alles schleifen lassen und auf die Gerichte gehofft, den von ihnen angerichteten Wahnsinn zu stoppen.

"Bedenke das Ende" ist eine Weisheit, die die Politiker offensichtlich nicht mehr beherrschen.


Keine Einsicht bei der FDP!

Nachdem ich der Rheinischen Post entnommen hatte, dass Herr Johannes Vogel, Generalsekretär der FDP-NRW, von Landeswirtschaftsminister Duin ein klares Bekenntnis zur CO-Pipeline fordere, habe ich ihm gegenüber mein Erschrecken kundgetan. Heute habe ich von ihm folgende Anwort erhalten:

Der Chemiestandort Nordrhein-Westfalen steht in internationaler Konkurrenz. Die Errichtung und der Betrieb der Rohrfernleitungsanlage zum Transport von gasförmigem Kohlenmonoxid (CO) zwischen Dormagen und Uerdingen dient dem Ziel, die Verbundstandorte besser zu vernetzen und dadurch die Sicherheit und Zuverlässigkeit der Kohlenmonoxidversorgung zu erhöhen, die wirtschaftliche Struktur der Chemieindustrie und der mittelständischen kunststoffverarbeitenden Unternehmen in Nordrhein-Westfalen zu stärken und Arbeitsplätze zu sichern.

Hierzu hat der Landtag im Jahr 2006 einstimmig das Rohrleitungsgesetz beschlossen. Wir Freie Demokraten stehen auch weiterhin zu dem Gesetz und insbesondere zu der damit verbundenen Sicherung des Chemiestandorts NRW. Das Gesetz wurde zwischenzeitlich dem Bundesverfassungsgericht vorgelegt, welches keine Zweifel an seiner Verfassungsmäßigkeit hatte.

Die von der Politik gesetzten Rahmenbedingungen für die Errichtung und den Betrieb der Rohrfernleitungsanlage sind von der Bezirksregierung im Planfeststellungsverfahren „nach Recht und Gesetz“ unter breiter Beteiligung der Betroffenen umzusetzen. In einem Rechtsstaat sind Verwaltungsentscheidungen gerichtlich überprüfbar. Ein entsprechendes Verfahren findet derzeit vor dem Oberverwaltungsgericht statt. Bislang hat das Gericht Ergänzungen bzw. Nachbesserungen des Planfeststellungsbeschlusses angeordnet, die grundsätzliche Konzeption des Projekts hinsichtlich Trassenführung oder Betriebssicherheit bisher jedoch nicht in Frage gestellt. Insbesondere sei ausreichende Vorsorge vor Gesundheitsschäden entsprechend dem Stand der Technik getroffen worden.

Wichtig erscheint mir die Feststellung des Gerichts, dass die Pipeline mit zusätzlichen Sicherheitsmerkmalen weit über den bisherigen Stand der Technik hinausgeht. So wird die Leitung z.B. mit 200 bar geprüft, aber nur mit 13,5 bar, also weniger als zehn Prozent des Prüfdruckes betrieben werden. Zudem muss die Rohrleitung unterirdisch in einer Regeltiefe von 1,4 Meter verlaufen, durch Schieberstationen in mehrere Abschnitte unterteilt, nach oben durch ein Geotextil (Geo-Grid-Matte) und ein Trassenwarnband sowie im Gelände durch Schilderpfähle kenntlich gemacht werden. Darüber hinaus muss die Leitung gegen Korrosion geschützt, mit zwei unabhängig voneinander arbeitenden Leckerkennungssystemen ausgestattet und einer Druckprüfung unterzogen werden.

Aus Sicht des Gerichts liegt gegenwärtig und auch nach Abschluss der Planänderungsverfahren ein verantwortbares Gefährdungspotential vor. Der Ausgang des gerichtlichen Verfahrens ist abzuwarten. Sollte es positiv abgeschlossen werden, steht dem Unternehmen in unserem Rechtssystem eine Betriebserlaubnis zu. Selbstredend sind die im Planfeststellungsbeschluss festgelegten Sicherheitsstandards bei der Errichtung vollständig einzuhalten.

In meiner Antwort habe ich angeprangert, dass die FDP weiterhin das wirtschaftliche Interesse des Großkapitals über das Wohl der Menschen stelle und so keine Stimmen gewinnen könne; meine jedenfalls nicht.

Auch habe ich deutlich gemacht, dass ich noch keine abschließende Meinung des Bundesverfassungsgerichts erkennen könne. Für mich ist die juristische Aufarbeitung noch völlig offen. Siehe weiter oben!

Übrigens; eine Gesamtdarstellung der Gefährdungszone finden Sie auf der Internetseite der Interessengemeinschaft Erkrath!

02.05.2017


10.10.2017 - Rheinische Post:
"NDR-Doku: Rolle des TÜVs im Streit um CO-Pipeline"

Zitat aus dem Bericht:

"Sie stellt die Probleme des TÜV als Unternehmen mit Gewinnstreben und die dadurch zunehmende 'Abhängigkeit' von den Auftraggebern der Industrie auch am Beispiel des Verfahrens um die von Bayer verlegte Kohlenmonoxid-Leitung (CO-Pipeline) dar."


30.11.2017 - Rheinische Post: "Landtag lehnt Grünen-Antrag ab"

Zitat aus dem Bericht:

"Falls der Landtag jetzt das Rohrleitungsgesetz zur CO-Pipeline aufheben würde, würde er ohne Not das Land in die Situation versetzen, unabhängig vom Ausgang der anhängigen Verfahren Schadenersatz leisten zu müssen ...."

Dass nicht der Steuerzahler für die schlampige Politik bezahlen soll, ist eigentlich klar. Aber den Reparaturbetrieb nun allein den Gerichten zu überlassen, ist nicht die feine englische Art!


25.07.2018 - Rheinische Post: "CO-Leitung: Entscheid 2018 unwahrscheinlich"

(Leider nur in der Print-Ausgabe!)

Zitat aus dem Bericht:

[ Die Zurückweisung der Richtervorlage ] "werde aber in der Rechts-wissenschaft hinterfragt. (...) Es seien die Kammerrichter des Bundesverfassungsgerichts gewesen, die von Senats-entscheidungen abgewichen seien."

Von Anfang an habe ich die Frage gestellt, worin denn das Gemeinwohl der CO-Leitung bestehen solle, damit Enteignungen gerechtfertigt seien. Wenn jetzt in dem Bericht darauf verwiesen wird, dass die Zurückweisung der Richtervorlage in der Rechtswissenschaft gerügt werde, besteht Hoffnung, dass sich am Ende doch noch der gesunde Menschenverstand durchsetzt und das Projekt endgültig stoppt.


14.08.2018 - Rheinische Post: "Bezirksregierung sagt Ja zur CO-Pipeline"

Zitat aus dem Bericht:

"Vor dem Oberverwaltungsgericht Münster (...), geht es grundsätzlich darum, ob das Rohrleitungsgesetz, das dem Projekt zugrunde liegt, verfassungsgemäß ist und dem Allgemeinwohl dient."

Angesichts der vorstehend geäußerten Zweifel an der Entscheidung des BVerfG zur Zurückweisung des Vorlagebeschlusses vermag ich die in dem Bericht zitierte Hoffnung des Betreibers auf Inbetriebnahme der umstrittenen Versorgungsleitung nicht zu teilen. Auch sollte die Grundsatzfrage nach dem Gemeinwohl der CO-Pipeline angesichts von Abgasskandal und Umweltgifte in der Landwirtschaft noch gründlicher geprüft werden, als das bisher in dem Verfahren stattgefunden hat. Die Industrie mit ihren willfährigen Gutachtern ist allzuschnell dabei, uns vorzugaukeln, dass alles kein Risiko sei. - Bis dann die Katastrophen eingetreten sind und das Geschrei groß ist, dass man das nicht rechtzeitig vorhergesehen und entsprechend vorgebeugt habe.

Angesichts des Klimawandels sollten Politik und Wirtschaft doch endlich begreifen, dass das ewige Mehr und die Gewinnoptimierung der Industrie nicht der Sinn menschlichen Daseins sind. Politik und Wirtschaft haben dem Wohl der Menschen zu dienen. Immer neue Risiken in die Welt zu setzen, widerspricht dem Auftrag, unsere Lebensgrundlagen zu pflegen und zu bewahren.


27.12.2018 - Rheinische Post: "Feuerwehr ist bei Leck hilflos"

Zitat aus dem Bericht:

"Jetzt habe auch Thomas Hendele bestätigt, dass die Feuerwehr bei einem Leck der CO-Pipeline hilflos ist, (...) Damit bestätige Landrat Hendele die Mahnung der Verantwortlichen der Stadt Duisburg (...)"

Dieser Bericht vom 20.12.2018 ist nun auch im Lokalteil Langenfeld veröffentlicht worden. Beim Lesen erinnerte ich mich sofort daran, dass die Frage der Rettungsmöglichkeiten tatsächlich schon sehr früh wesentlicher Kernpunkt der Kritik und Ursache der allgemeinen Ängste vor dem Giftgas war. Die Feuerwehren des Kreises hatten unter der Leitung des Kreisbrandmeisters immer wieder die Nachbesserung der mangelhaften Gefahrenabwehrpläne angemahnt. Gut, dass jetzt noch einmal - offensichtlich ausgehend von der Feuerwehr Duisburg - daran erinnert wird.


15.02.2019 - Rheinische Post: "Vier neue Klagen gegen die CO-Pipeline"

Zitat aus dem Bericht:

"In Hilden haben sich jetzt vier weitere Privatkläger gefunden, die gegen die Pipeline vorgehen. Bei drei von ihnen läuft die Trasse laut Dieter Donner, dem Sprecher der Pipeline-Gegner, am Grundstück vorbei. Das könne die Chancen vor Gericht erhöhen."

Hinsichtlich der weiteren Anmerkungen zur Frage der Richtervorlage am Bundesverfassungsgericht Ende 2016 sehe ich das nicht so pessimistisch, wie im Bericht dargestellt. Dazu verweise ich auf meine Anmerkung vom 25.07.2018.


Endlich eine Entscheidung in Sicht

15.01.2020 - Rheinische Post: "CO-Pipeline: Gericht entscheidet im August"

Ein umfassender Bericht über den Verfahrensstand.

04.07.2020 - Rheinische Post: "Schutzmatten genehmigt"

Zitat aus dem Bericht:

"Covestro-Sprecher Jochen Klüner betonte (...) indes, dass mit dieser aktuellen Genehmigung der Bezirksregierung nun nicht direkt mit dem Einbau der geforderten Matten begonnen werde. 'Vor dem Gerichtsurteil in Münster wird das ganz sicher nicht gemacht!' Den Antrag habe Covestro am 28. Mai gestellt, damit es im Falle der Betriebsgenehmigung für die CO-Pipeline durch das OVG zu keinen weiteren Verzögerungen komme."

Wie viele andere Bürger auch, hoffe ich, dass möglichst bald ein Schlussstrich gezogen und die Todesleitung endgültig nicht in Betrieb gehen wird.


17.08.2020 - Rheinische Post: "Gericht entscheidet jetzt zur CO-Pipeline"

Zitat aus dem Bericht:

"OVG-Sprecherin Dr. Gudrun Dahme geht davon aus, dass in dieser mündlichen Verhandlung über das komplexe Thema nicht nur beraten, 'sondern auch entschieden' werde. Zwei bis maximal vier Verhandlungstage sind hierfür angesetzt."

Ich halte das Pipeline-Gesetz weiterhin für verfassungswidrig.

Das Problem:

Über eine Verfassungswidrigkeit kann nur das BVerfG entscheiden! Hoffentlich formulieren die Richter jetzt eine bessere Begründung als im ersten Durchgang.

PS: Die laufende Berichterstattung in den Medien lässt Schlimmes befürchten. Dazu werde ich mich erst nach einem Urteil äußern.


31.08.2020 - Rheinische Post:
"Gericht gibt grünes Licht für CO-Pipeline von Dormagen nach Krefeld"

Zitat aus dem Bericht:

"Anwohner scheitern mit ihrer Klage gegen die Covestro-Pipeline von Dormagen nach Krefeld. Das Oberverwaltungsgericht hält die Röhre für verfassungsgemäß. Es wies die Klagen ab und sieht auch keine gravierenden Planungsfehler."

Haben die Interessen der Wirtschaft mal wieder Vorrang vor der Gesundheit der Bürger? Woher kommt der Schwenk des Gerichts?

PS: Hier jetzt die vollständige Pressemitteilung des Gerichts!

Wenn darin behauptet wird, "mit Beschluss vom 21. Dezember 2016 hat das Bundesverfassungsgericht die [ damalige ] Vorlage [ des OVG ] als unzulässig angesehen" so ist dem die damalige Pressemitteilung des BVerfG entgegenzuhalten. Danach hat eine Kammer des Gerichts entschieden, dass die Vorlage des OVG nicht ausreichend begründet gewesen sei. Das ist doch ein wesentlicher Unterschied.

Bei mir entsteht deshalb der Eindruck, dass es dem OVG nun zu viel Arbeit war, den Anforderungen des BVerfG nachzukommen. Deshalb hat es einfach seine früheren verfassungsrechtlichen Zweifel beiseite geschoben und die Kläger abgewiesen.

Nun müssen die Kläger über den Weg der Nichtzulassungsbeschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision umständlich das Bundesverwaltungsgericht anrufen. Dies zeigt, wie wenig Achtung das Gericht vor dem Recht der Bürger auf Unversehrtheit des Eigentums und der Gesundheit hat. Und wenn zugleich noch behauptet wird, die Entscheidung zur Trassenführung sei ohne Abwägungsfehler, so verweise einfach auf meinen Leserbrief vom 12.03.2010.


Ein Interview mit Dieter Donner, Sprecher der CO-Pipeline-Gegner

01.09.2020 - RP-online:
"Nicht das Finale, sondern der Start in weitere Runden"

Herr Dieter Donner bringt in dem Interview mit der Rheinischen Post die Schwächen des Urteils hervorragend auf den Punkt:

  1. Abkehr von der eigenen Argumentation zur Verfassungswidrigkeit der Enteignungen ohne schlüssige Begründung.

  2. Im Planänderungverfahren neu eingebrachte Gefährdungen hinsichtlich der fehlenden Schutzwirkung auch der zweiten Schutzmatten, der möglichen Ausbreitung des tödlichen CO-Giftgases und der gefährlichen Detektions- und Warnlücke bei einer Leckage wurden nicht in diesem Verfahren behandelt und dazu eingebrachte Beweisanträge wurden zurückgewiesen.

  3. Mangelhafte Öffentlichkeitsbeteiligung zu Planänderungen und sogenannten Planergänzungen und Rückzug auf ältere Rechtsauffassungen dazu.

  4. Keinerlei Berücksichtigung der Ängste und Sorgen der Bürger sowohl hinsichtlich des Todesrisikos, der schwerwiegenden Gesundheits-gefährdung und Ablehnung der Betrachtung möglicher Wohnwertverluste am eigenen Heim.

Auch aus dieser Auflistung der Mängel spiegelt sich meine vorstehende Auffassung, dass das Gericht offensichtlich keine Lust mehr hatte. Dass es dann aber die Revision nicht zugelassen hat, zeugt von Arroganz.


Bitte lesen Sie auch weiter unter:
Entscheiden deutsche Gerichte noch gerecht?


Kein gerichtlicher Erfolg in Sicht

20.01.2022 - RP-online:
"BVG lässt Revision in Verfahren um CO-Pipeline nicht zu"

Zitat aus dem Bericht:

"Die Beschwerden gegen die Nichtzulassung der Revision im Urteil des Oberverwaltungsgerichts Münster vom vergangenen August wurden (...) zurückgewiesen."

Auch wenn noch weitere Klagen anhängig sind, werden die Aussichten, den Betrieb der CO-Pipeline zu stoppen, immer schlechter. Da kann man als Normalbürger schon an den Gerichten zweifeln. Das BVG ist offensichtlich nicht in der Lage, die Sorgen der Menschen um ihre Gesundheit und ihr Leben höher zu bewerten als die Wünsche der Wirtschaft! Ganz zu schweigen von der Frage, welchem Gemeinwohl die Giftgas-Leitung dienen soll, um die Enteignungen zu rechtfertigen.

Trotzdem geben die Bürger nicht auf:
"Der Kampf der Bürger gegen die Gas-Rohrleitung geht weiter"
(RP-online vom 13.02.2022)


War jetzt alles umsonst?

18.07.2023 - Rheinische Post: "Stadt verzichtet auf Berufung"

Zitate aus dem Bericht:

"BGL, Grüne und SPD wollten weiter gegen die Pipeline vorgehen. Die anderen Fraktionen in Langenfeld lehnen einen Antrag auf Berufung, der wenig Erfolg verspricht, ab."

"Nachdem das Bundesverwaltungsgericht das Gesetz zuletzt als rechtmäßig erachtet hat, hat das Oberverwaltungsgericht die Klagen privater Kläger abgewiesen."

"Die Verfahren gegen Grundstücksenteignung sind noch nicht beendet."

Der letzte Hinweis gibt noch ein Fünkchen Hoffnung. Bisher stand bei allen Verfahrensschritten viel zu sehr das Planfeststellungsverfahren mit seinen technischen Details der Leitung im Vordergrund. Aber gleich am Anfang dieser Seite habe ich darauf hingewiesen, dass mir niemand schlüssig erklären konnte, worin das Gemeinwohl für den Bau dieser Leitung begründet sein soll. Das ist aber Voraussetzung für die Enteignung der Anlieger!

Deshalb bleibt es aus meiner Sicht noch immer spannend!


Nach oben