Transparenz politischer Beratungen
Urteil des Bundesverfassungsgerichts
Das Bundesverfassungsgereicht hat die Bundesregierung gerügt, weil diese den Grünen Auskünfte verweigert hat:
Tagesschau.de: "Karlsruhe rüffelt Bundesregierung".
Auf der Seite des Bundesverfassungsgerichts findet man den vollständigen Urteilstext.
Hier einige Zitate:
Ohne Beteiligung am Wissen der Regierung kann das Parlament sein Kontrollrecht gegenüber der Regierung nicht ausüben. Daher kommt dem parlamentarischen Informationsinteresse besonders hohes Gewicht zu, soweit es um die Aufdeckung möglicher Rechtsverstöße und vergleichbarer Missstände innerhalb von Regierung und Verwaltung geht. (Tz 196)
Die Kontrollfunktion ist zugleich Ausdruck der aus dem Demokratieprinzip folgenden Verantwortlichkeit der Regierung gegenüber dem Parlament. Art. 20 Abs. 2 Satz 2 GG gestaltet den Grundsatz der Volkssouveränität aus. Er legt fest, dass das Volk die Staatsgewalt, deren Träger es ist, außer durch Wahlen und Abstimmungen durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausübt. Das setzt voraus, dass das Volk einen effektiven Einfluss auf die Ausübung der Staatsgewalt durch diese Organe hat. Deren Akte müssen sich auf den Willen des Volkes zurückführen lassen und ihm gegenüber verantwortet werden. (Tz 197)
Geheimhaltung gegenüber dem Parlament beschränkt die parlamentarischen Kontrollmöglichkeiten und kann deshalb den notwendigen demokratischen Legitimationszusammenhang beeinträchtigen oder unterbrechen. (Tz 199)
Mit dieser Auswahl wird der Grundsatz deutlich, dass das Parlament und jeder einzelne Abgeordnete deshalb ein vollständiges Auskunftsrecht besitzt, weil diese sich dem Volk, das ihnen die Staatsgewalt durch Wahlen und Abstimmungen übertragen hat, in öffentlicher Diskussion stellen müssen. Dafür brauchen sie volle Kenntnis politischer Abläufe.
Schon während meiner aktiven kommunalpolitschen Tätigkeit hatte ich mich mit derartigen Zusammenhängen beschäftigt, denn es stellte sich heraus, dass vor Ort immer mehr Entscheidungen in die Stadtentwicklungsgesellschaft verlagert wurden. Wegen der sich daraus entwickelnden Geheimniskrämerei hat die FDP auf meine Initiative mit Antrag vom 18. Dezember 2006 gefordert, die Satzungen zu ändern, um mehr Transparenz zu erreichen. Vergleiche hierzu:
Für mich schließt sich mit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts ein Gedankenkreis. Ich fühle mich mit meiner damaligen Anregung im nachhinein höchstrichterlich bestätigt und kann nur hoffen, dass jetzt auch in der Kommunalpolitik neue Initiativen ergriffen werden, mehr Transparenz in das Gebahren stadteigener Gesellschaften zu bringen.
07.11.2017
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Volksabstimmung? - Politiker wollen nicht!
Kommunale Selbstverwaltung
Unter der Überschrift Parteispenden habe ich mich seit einigen Jahren mit der Frage beschäftigt, wie transparent die Politik vor Ort ist. Angeregt dazu wurde ich durch das Verhalten der Mehrheitsfraktion im Rat der Stadt Langenfeld. Meine Gedanken haben Eingang gefunden in eine Petition an den Deutschen Bundestag und eine Klage auf Auskunftserteilung. Lesen Sie bitte dort, wie sich die Verfahren entwickeln.
Unter der Überschrift "Digitale Stadttochter soll Laternen vermarkten" berichtete die Rheinische Post jüngst, dass eine weitere Aktivität in eine neu zu gründende Stadtgesellschaft ausgelagert werden soll. Mit folgendem Zitat aus dem Bericht
"Gegen die Gründung der DIGL stimmten allein die Grünen in der Ratssitzung, SPD, BGL und FDP enthielten sich."
wird deutlich, dass mal wieder die Mehrheitsfraktion allein bestimmt. Wie soll das erst in den Gremien der städtischen Gesellschaft zugehen? Und darüber darf dann nach Gesellschaftsrecht nicht öffentlich diskutiert werden!?
Bei ihrer Enthaltung mag sich die FDP immerhin an den von mir initiierten Antrag vom 18. Dezember 2006 erinnert haben, auf den ich bereits oben verwiesen habe. Solange sich kein Politiker für eine Änderung des Gesellschaftsrechts einsetzt, bleibt es bei der Gefahr der Kungelei im Hinterzimmer.
Ich habe auf dieser Homepage auch ausführlich über die Machenschaften bei der Baugenehmigung für ein Miethaus berichtet. Im Rahmen einer Kommunalaufsichtsbeschwerde unmittelbar an den Ministerpräsidenten wurde ich von allen Instanzen darauf verwiesen, dass das alles in der alleinigen Zuständigkeit des Bürgermeisters liege. Die Aufsicht darüber ende beim Landrat. Weitere staatliche Stellen hätten keine Eingriffsmöglichkeit.
Wenn aber die Intransparenz bei den Parteispenden gepaart wird mit mangelnder Kommunalaufsicht, ist dies das Futter, das bei den Bürgern den Verdacht auf kommunale Korruption beflügelt.
Wann ist die Politik endlich bereit, für alle Bereiche ihres Handelns mehr Transparenz und Offenheit einzuführen?
30.09.2019
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Korruption in deutschen Amtsstuben?