Technische Hilfe bei der Steuererklärung?

Unter der Überschrift "Steuererklärung leicht gemacht" berichtet die SÜDDEUTSCHE ZEITUNG über Pläne, die Abgabe der Steuererklärung zu vereinfachen, indem die Finanzverwaltung vorausgefüllte Vordrucke zur Verfügung stellt.

Für mich ist das keine Reform. Das ist nur ein Kurieren an Symptomen. Wenn man Arbeitnehmer wirklich von der Last der jährlichen Steuererklärung entlasten will, sollte man das Steuerrecht so vereinfachen, dass die meisten Lebenssachverhalte in Freibeträgen ausreichend berücksichtigt sind. Wie ich mir das vorstelle, habe ich bereits 2005 dargelegt (PDF-Datei).

Zugegeben; seitdem hat sich die Fallzahl der zu bearbeitenden Steuererklärungen auch dadurch erhöht, dass in zunehmendem Umfang Rentner - insbesondere Rentner mit weiteren Einkünften - steuerpflichtig geworden sind. Für diese bietet sich eine technische Vereinfachung sicher an. Wer aber bereits das seit vielen Jahren angebotene Verfahren der elektronischen Steuererklärung nutzt, hat seine Daten weitgehend gespeichert. Immerhin setzt das jetzt vorgeschlagene Verfahren ja auch auf PC und Internet. - Also; viel Wirbel um wenig Neues!

09.01.2014

Erklärungsversandt eingestellt

Jetzt will die Finanzverwaltung NRW auch noch alle ins Internet zwingen. Sie versendet einfach keine Erklärungsvordrucke mehr: "Rentner wehren sich gegen Online-Steuererklärung" berichtet die Rheinische Post.

Als pensionierter Finanzbeamter kann ich da nur mit dem Kopf schütteln. Es ist schon schwierig genug, im Streit um die zutreffende Rechtsanwendung einen kühlen Kopf zu bewahren. Deshalb haben wir unseren Mitarbeitern auch immer wieder vor Augen geführt, wie wichtig es ist, den Bürger als Menschen und nicht als Objekt zu behandeln. Trotz oft harter Entscheidungen kann man doch wohl noch ein Mindestmaß an Freundlichkeit und Zuvorkommenheit walten lassen.

Wenn Manfred Lehmann als Vorsitzender der Deutschen Steuergewerkschaft vorschlägt, allen Rentnern weiterhin die Erklärungsvordrucke zuzusenden, ist er als Vertreter der Belegschaft auf dem richtigen Weg. Das Rechenzentrum der Finanzverwaltung hat auch die Geburtsdaten gespeichert und kann so den Versandt bequem steuern.

Wer trotz seines Alters - selbst oder durch Unterstützung - schon jetzt seine Steuererklärung am PC bearbeitet und die Daten über das Internet versendet, erhält schon lange keine Vordrucke mehr. Ihm könnte dafür ja mal ein Rabatt eingeräumt werden, denn dadurch spart die Verwaltung schon seit vielen Jahren mehr an Personal und Arbeitskapazität, als jetzt mit der Einstellung des Erklärungsversandes.

31.01.2014


Elektronische Steuererklärung

Unter der Überschrift "Aus die Steuer-Maus" berichtet die FAZ über einen Versuch, das neueste Angebot der Finanzverwaltung zu nutzen. Der Verfasser des Artikels schließt seinen Bericht mit den Worten: "Die angeblich kinderleichte Erklärung erklärt sich überhaupt nicht von selbst. Soll sich doch der Steuerberater wieder mit dem Finanzamt herumschlagen."

Wie bereits in dem Artikel vom 09.01.2014 dargelegt, plädiere ich für die Nutzung von Elster (das ist eben nicht der räuberische Vogel, sondern die Abkürzung für Elektronische Steuererklärung). Ich nutze sie seit es sie gibt. Nur eines kann auch diese Hilfe nicht; man muss sich halt selbst durch den Dschungel des Steuerrechts quälen, um seine steuerlich relevanten Sachverhalte an der richtigen Stelle in die Formulare zu bringen. Da sich aber für den Normalbürger von einem auf das andere Jahr nicht viel ändert, kann man sehr bequem auf die Eintragungen des Vorjahres zurückgreifen. Man erkennt also sofort, wo etwas einzutragen ist.

Eine wirkliche Hilfe wäre es allerdings, wenn die Finanzverwaltung tatsächlich eine vorausgefüllte Erklärung per Post zur Verfügung stellen würde, in die man nur noch die Sachverhalte eintragen muss, von denen das Finanzamt noch keine Kenntnis hat. Wer übrigens schon einmal ausländische Steuererklärungen gesehen hat, kann auch beurteilen, dass die Unübersichtlichkeit der deutschen Vordrucke etwas mit der hoch komplexen deutschen Rechtslage zu tun hat. Für den Normalbürger sollte der Dschungel schnellstens durchforstet werden. Vorschläge habe ich auf dieser Internetseite reichlich unterbreitet.

13.03.2014

Für alle Bürger, die mit dem PC umgehen können, soll es nun doch ein vereinfachtes Verfahren der Steuererklärung geben: Unter der Überschrift "Steuererklärung künftig mit Pin und Tan" berichtet die Rheinische Post über ein dem Homebanking entlehntes Verfahren, das in Österreich bereits erfolgreich sei.

Das löst zwar nicht alle Probleme, bringt aber eine deutliche Verbesserung für PC-Anwender.

Für Bürger mit wenig PC-Erfahrung sollte aber doch bitte weiter an der vorausgefüllten Erklärung gearbeitet werden.

09.04.2014


Neuer Anlauf für eine vereinfachte Steuererklärung?

Den Meldungen ist heute zu entnehmen, dass der Bundesfinanzminister die Abgabe der Steuererklärung technisch vereinfachen will. Seine Pläne werden auf der Seite des Ministeriums näher erläutert:

"Schneller, einfacher und effizienter zum Steuerbescheid"

Bevor man das alles mit großem Beifall beklatscht, sollte man zunächst einmal meine bereits oben vorgenommenen Abwägungen bedenken.

Die Technik kann helfen, den Papierkram abzuschaffen. Besser wäre es aber, das Steuerrecht in der Weise zu vereinfachen, dass die Mehrheit der Bürger erst gar keine Steuererklärung abzugeben braucht! Vorschläge dazu habe ich auf dieser Seite reichlich unterbreitet.

09.12.2015


Steuererklärung immer umfassender

Da hat es doch immer wieder Ankündigungen gegeben, die Abgabe der Steuererkärung zu vereinfachen. Die vielen Ideen dazu finden Sie auf dieser Seite, wenn Sie diese von Anfang an lesen.

Jetzt habe ich versucht, meine Steuererklärung für das Kalenderjahr 2023 zu erstellen. Ein Chaos, was ich dort alles neu einzutragen hatte. Da kann man auch gleich den Sack mit den Belegen ans Finanzamt schicken. Die will das Finanzamt aber nicht haben, sondern nur die Angaben darüber mit Rechnungsdatum und Namen des Rechnungsstellers.

Passend zu meinem Ärger habe ich dann diesen Artikel auf Tagesschau.de gefunden: "Was bei der Steuererklärung zu beachten ist"; Zitate daraus:

"Die Einkommensteuer-Erklärung für 2023 dürfte für viele Bürger aufwendiger werden als in den Vorjahren. Einige Formulare sind komplizierter geworden."

"Die Formulare der Steuererklärung sind für das vergangene Jahr in vielen Fällen länger und umfangreicher geworden. Die Anlage N für Arbeitnehmer etwa erfordert mehr Einträge. Auch das Formular, auf dem "anlageenergetische Maßnahmen" - etwa Wärmedämmung oder der Heizungsaustausch - dokumentiert werden, ist länger geworden. Drei Seiten lang ist nun auch die Anlage Vorsorgeaufwand, die Anlage Kind ist sogar auf vier Seiten angewachsen."

"(...) wenn Sie ein Objekt vermieten, mussten Sie bis 2022 zwei Seiten auszufüllen, jetzt sind es vier Seiten für eine normale Vermietung."

Was will der Erfinder der neuen Anlage V eigentlich damit erreichen, dass nicht nur sämtliche Nebenkosten aufgeschlüsselt werden müssen, jetzt soll auch noch getrennt dargestellt werden, welche Abschläge laufend gezahlt worden sind und wie die Abrechnungen für die Vorjahre ausgefallen sind. Es handelt sich bei diesen Aufwendungen doch letztlich um ein Nullsummenspiel ohne jede steuerliche Relevanz, es sei denn, dass in Rechnung gestellte Nebenkosten von den Mietern - aus welchen Gründen auch immer - nicht gezahlt worden sind. Steuerlich bedeutsam sind allein die Werbungskosten, die eben nicht als Nebenkosten auf die Mieter umgelegt werden können.

Da fordert Lindner Bürokratieabbau, um die Wirtschaft anzukurbeln; die Steuererklärungen werden aber immer komplexer. Wer nicht die Fachkenntnis besitzt, um seine steuerlichen Pflichten zu erledigen und sich deshalb der Hilfe eines Steuerberaters bedienen muss, wird sicher mit höheren Gebühren rechnen können. Die eventuell zu erwartende Erstattung fällt dann per Saldo niedriger aus.

Und wenn dann in dem Bericht zu lesen ist, dass einige Freibeträge erhöht worden sind, verweise ich doch einfach noch mal auf meine Anmerkung: Sparerfreibetrag - Verdummung der Steuerzahler?

Lindner sollte sich darauf konzentrieren, die Steuerverwaltung personell und technisch so auszustatten, dass sich die hoch qualitifiert ausgebildeten Beamten auf die Verfolgung der wirklichen Steuerhinterzieher konzentrieren können. Die kleinliche Abrechnung von Steuerbelegen der Normalbüger mit einem kleinen Vermietungsobjekt hat keinesfalls eine große Bedeutung für das Steueraufkommen. Für das Steueraufkommen entscheidend sind die Gestaltung und Verschleierung von Sachverhalten der reichen Reichen und ihrer großen Wirtschaftsbetriebe. Auf meine Anmerkung Steuervermeidung - Rezepte aus dem BMF weise ich hin.

02.06.2024


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