Schwarzarbeit

BGH verneint Anspruch auf Lohn

Unter der Überschrift "Kein Lohnanspruch bei Schwarzarbeit" berichtet die Rheinische Post, dass der BGH entschieden habe, Schwarzarbeit sei Wirtschaftskriminalität.

Schwarzarbeit ist in der Tat ein altes Übel - aber auch angesichts der hohen Belastung mit Steuern und Sozialabgaben ein durchaus nachvollziehbarer Weg, sich ergiebigere Erträge seiner handwerklichen Leistung zu verschaffen. Schon seit Jahrzehnten wird immer wieder auf das Beispiel des Kfz-Mechanikers verwiesen, der selbst vier Stunden arbeiten muss, um von seinem Nettolohn eine Stunde Arbeit seiner Kollegen finanzieren zu können, um seinen PKW in derselben Werkstatt reparieren zu lassen. Daran hat sich dem Grunde nach nichts geändert.

Unter Besteuerung der Kapitalerträge finden Sie Hinweise zu der Frage, ob unser Steuer- und Abgabensystem gerecht ist. Dort finden Sie weitere Verweise, wie ich mir eine Reform vorstelle, um Dienstleistungen - seien es die mit dem Urteil angesprochenen Handwerker oder aufopferungsvolle Pflegekräfte - geringer zu belasten. Es kann doch nicht länger hingenommen werden, dass der Lohn für schwere körperliche Arbeit nicht nur schlecht bezahlt sondern im Ergebnis auch noch höher belastet wird, als Kapitalerträge.

11.04.2014


Neuer Anlauf, Schwarzarbeit zu bekämpfen

Kürzlich gingen Meldungen durch die Medien, dass die Schwarzarbeit bekämpft werden solle. Angestoßen wurde die Diskussion durch eine vom Bundes-finanzminister Lindner beauftragte Kommission; siehe dazu "Handwerker-Bonus bei der Steuer droht das Aus"; Zitat:

"Die Lindner-Kommission will die steuerliche Absetzbarkeit von Handwerker- und Putzkräfte-Leistungen streichen. Handwerk und Steuerzahlerbund in NRW sind aufgeschlossen - wenn es zugleich eine Steuerreform gibt. Der Gewerkschaftsbund schlägt ein Gutscheinmodell vor."

Auf der Seite des Bundesfinanzministeriums findet sich folgender Hinweis:

"Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung vernichten Arbeitsplätze und verursachen enorme finanzielle Schäden. Die Handlungs-fähigkeit des Staates wird geschwächt, das Sozialversicherungs-system umgangen und die Wirtschafts- und Arbeitsordnung untergraben. Wer schwarz arbeitet oder illegal Personen beschäftigt, zahlt weder Steuern noch Sozialabgaben."

In dem Bericht der Rheinischen Post wird auch Anke Unger, Vize-Chefin des DGB NRW, zitiert:

"Viele Beschäftigte seien illegal angestellt. Die meisten Arbeits-verhältnisse seien prekär, die soziale Absicherung gering, die monatlichen Einkommen oft nicht existenzsichernd."

Genau damit ist ein großer Bereich der Schwarzarbeit gut beschrieben.

In Arztpraxen findet man immer häufiger Werbeblätter mit der Überschrift "Kostenlose Haushaltshilfe". Kostenlos ist in Deutschland aber nichts. Tatsächlich geht es um Leistungen der Pflegeversicherung. Hat man keine Pflegestufe, kann man diese legale Unterstützung im Haushalt kaum in Anspruch nehmen. Wenn es trotzdem klappt, zahlt man in der privaten Abrechnung ca. 40 € pro Stunde von denen nur 15 € bei der Dienstleisterin ankommen. Da stellt sich die Frage, wer sich bei der Vermittlung von legalen Haushaltshilfen eine goldene Nase verdient. Kein Wunder, dass viele Mitbürger bei einer solchen Rechnung lieber auf Schwarzarbeit ausweichen.

Bei der Suche nach Gerechtigkeit habe ich immer wieder auf die Ungleichheit der Einkommensbelastungen verwiesen. Sie sind das Grundübel, das endlich angepackt werden muss. Dass sich auch das Handwerk zu Wort meldet, ist richtig, denn auch dort steht die personelle Dienst-Leistung im Vordergrund.

Wenn Sie sich auf dieser Homepage umsehen, können Sie leicht erkennen, welche Lösung ich vorschlage:

Über die von der Lindner-Kommission angestoßenen Themen kann man also durchaus reden. Die angebotenen Lösungen sind aber noch nicht gründlich genug durchdacht.

10.08.2024


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