Gesundheitsfragen

Ist der Infraschall von WKA schädlich?

Mir sind inzwischen zwei Links zu Artikeln zugeleitet worden, die sich mit den Fragen der gesundheitlichen Auswirkung von Windkraftanlagen beschäftigen und zu widersprüchlichen Ergebnissen kommen:

Die eine Quelle mag etwas überzeichnen, die andere Quelle mag wegen der Unterstützung durch das Deutsche Windenergie-Institut (DEWI) Vorbehalte auslösen. In beiden Untersuchungen kommt aber zum Ausdruck, dass sich Menschen durch den Schall, ob bewusst hörbar oder nur unterschwellig wahrgenommen, gestört fühlen und gesundheitliche Probleme aufweisen. Vergleiche mit dem Verkehrslärm deuten auf das wahre Problem hin.

In einem Ballungszentrum wie es die Rheinschiene nun mal ist, kommen viele Faktoren zusammen. Und da ist es einfach wie mit dem Tropfen, der das Fass zum Überlaufen bringt. Irgendwann reicht es mit den permanenten Störungen durch Lärm. Auf die bereits oben erwähnte Karte über die Lärmbelastung kann man in dem Zusammenhang nicht oft genug hinweisen. Und nachdem der Versuch, entlang der Autobahn Windräder-Ergänzungszonen zu errichten, gescheitert ist, sollte sich auch der Bürgermeister endlich an dem orientieren, was bereits die Regionalplanung erkannt hat. Und wenn er meint, "Wir müssen die Diskussion nach vier Jahren endlich beenden", soll er nicht ein Bürgerbegehren provozieren, sondern ganz einfach sein Gerede über die Windkraft in Langenfeld einstellen und sich an den 2006 vom Rat gefundenen Kompromiss halten und ihn verteidigen. Nur das ist glaubwürdige Politik!

Zu der Frage Wertminderung bei Immobilien infolge von Windkraftanlagen konnte ich den in dem Artikel der DWN zitierten Beschluss des BFH vom 22.06.2006 zwar nicht mit vollem Wortlauf finden, weil er amtlich nicht veröffentlicht ist. Er wird aber ausführlich in der Antwort auf eine Kleine Anfrage an die Landesregierung von Baden-Württemberg behandelt; siehe Drucksache 15/4755 vom 12.02.2014. Der Hinweis auf rechtliche Auswirkungen sollte also Beachtung finden.

03.02.2015 - zuletzt ergänzt 07.02.2015

Nachträge zum Thema Gesundheit:

DIE WELT stellt jetzt die Frage:
Macht der Infraschall von Windkraftanlagen krank?

Auch Spiegel-TV berichtet:
"Krank durch Infraschall? - Der stumme Lärm der Windräder"

Diskussion im Rat am 16.06.2015:

Die Entscheidung im Rat ist gefallen. Vorher waren die gesundheitlichen Risiken ein gewichtiges Thema in vielen Debattenbeiträgen. Zu einigen Argumenten will ich hier noch einmal Stellung beziehen.

Die Bürger äußerten Ihren Unmut, dass zwar sehr schnell vom Arten- und Naturschutz die Rede sei, der Schutz des Menschen aber vernachlässigt werde. Völliges Unverständnis löste deshalb die Äußerung der Vertreterin der Energieagentur NRW aus als sie meinte, der Infraschall begleite uns täglich in unserer Umgebung, vom Innenraum des PKW bis zum Kühlschrank in der Wohnung. Die jetzt auf Bundesebene angestoßenen Untersuchungen seien deshalb auch nicht auf die Windkraftanlagen beschränkt; es sollen alle Lärmquellen einbezogen werden.

Ich habe den Eindruck, dass Verantwortliche noch immer nicht begreifen wollen, worin das Problem der Bürger einer dicht besiedelten Region besteht. Mit meinen Darstellungen über die Lärmbelastung wird doch deutlich, wie hoch die Belastung in Langenfeld bereits ist. Hierbei handelt es sich aber zunächst einmal um den hörbaren Lärm. Wie die Dame von der Energieagentur über ihren Laborversuch berichtet, wird Infraschall aber eben nicht über die Ohren aufgenommen, sondern anders wahrgenommen.

Wenn wir wach sind und Lärm um uns herum bewusst verspüren, können wir damit anders umgehen, als wenn er uns in der Ruhephase den Schlaf raubt. Das ist schon eine sehr starke Belastung, an die sich zu gewöhnen, schwer fällt. Das Alarmsystem des Körpers lässt sich durch Gewohnheit aber beruhigen, wenn wir erkennen, dass von dem nächtlichen Bahn- oder Fluglärm keine unmittelbare Gefahr ausgeht. Es ist dann auch völlig uninteressant, dass dieser zuordnungsfähige Lärm auch von Infraschall begleitet wird.

Anders verhält es sich m.E. mit dem Infraschall, der ohne Verbindung mit hörbarem Schall auf den Menschen trifft. Alle Berichte über Schlafstörungen zeigen doch, dass das körperliche Alarmsystem um so heftiger reagiert, je weniger es den Auslöser orten und die Gefahren einschätzen kann. Das haben die Debattenredner, die das Unsicherheitsgefühl der Menschen aufgegriffen haben, richtig verstanden. Es ist auch kein Populismus, wenn die Mehrheit des Rates diesem Unsicherheitsgefühl Raum gibt.

17.06.2015


Rechtsprechung der Gerichte

Von der Bürgerinitiative Ruhiger Horizont Reusrath sind mir inzwischen mehrere Gerichtsentscheidungen überlassen worden, in denen auch zu Fragen des Infraschalls Stellung bezogen wird.

In einer Entscheidung des VG Aachen wird durch weitere Verweise auf eine gemeinsame Dokumentation des Bayerischen Landesamtes für Umwelt und des Bayerischen Landesamtes für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit verwiesen.

Zitate aus dem Bericht:

"(...) Es wird jedoch davon ausgegangen, dass die Belästigungswirkung von Infraschall stärker ist als die des Hörschalls.
(...) Über Wirkungen einer Langzeitexposition des Menschen gegenüber Infraschall von Windenergieanlagen gibt es zum jetzigen Zeitpunkt weder empirische Ergebnisse noch umfassende Prognosen. Aufgrund der ubiquitären natürlichen Hintergrundbelastung des Menschen durch Infraschall ist jedoch davon auszugehen, dass durch die minimale Zusatzbelastung durch Infraschall von Windenergieanlagen auch langfristig keine negativen gesundheitlichen Wirkungen zu erwarten sind.
(...) Wegen der großen Wellenlänge hat Infraschall andere Eigenschaften als Hörschall: Tieffrequente Schallwellen werden von der Umgebung weniger gedämpft als hochfrequente, bei denen ein Teil von der Luft oder dem Boden absorbiert wird. Außerdem schirmen Hindernisse wie Felsen, Bäume, Schutzwälle oder Gebäude die tieffrequenten Schallwellen nicht wirkungsvoll ab, weil sie im Vergleich zur Wellenlänge relativ klein sind.
(...) Da die von Windenergieanlagen erzeugten Infraschallpegel in der Umgebung (Immissionen) deutlich unterhalb der Hör- und Wahrnehmungsgrenzen liegen, können nach heutigem Stand der Wissenschaft Windenergieanlagen beim Menschen keine schädlichen Infraschallwirkungen hervorrufen. Gesundheitliche Wirkungen von Infraschall sind erst bei sehr hohen Pegeln zu erwarten, die dann im Allgemeinen auch wahrnehmbar sind. Nachgewiesene Wirkungen von Infraschall unterhalb dieser Schwellen liegen nicht vor. (...)"

Daraus schließt das OVG Münster inzwischen:

"Infraschall ist in der Umwelt ein allgegenwärtiges Phänomen, das außer durch Windkraftanlagen auch noch durch zahlreiche andere Quellen wie den Straßenverkehr, den Wind als solchen und die Meeresbrandung hervorgerufen wird. Tieffrequenter Schall durch Windenergieanlagen liegt im Allgemeinen unterhalb der Wahrnehmungsschwelle des menschlichen Gehörs. Er führt nach dem bisherigen Stand wissenschaftlicher Erkenntnisse grundsätzlich nicht zu Gesundheitsgefahren."

Statt daraus den Schluss zu ziehen, "genug ist genug", verfährt das Gericht somit nach dem Motto, "wo viel Dreck ist, da kann man noch mehr drauf kippen"!

Besteht da ein Zusammenhang mit unseren Zivilisationskrankheiten?

09.06.2017


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