Freihandelsabkommen

Auf eine Kommentierung der Verhandlungen über die Freihandelsabkommen mit den Vereinigten Staaten von Amerika (TTIP) und Kanada (CETA) habe ich bisher verzichtet. Ich hatte nur zu TTIP folgende Links auf meiner Startseite vermerkt:

Schon das Bundesverfassungsgericht hat - obwohl die gegen das Abkommen gerichteten Eilanträge abgelehnt wurden - deutlich gemacht, dass das Abkommen mit Kanada nicht ohne Zweifel ist und die Rheinische Post mahnte deshalb: "Vorsicht, Herr Gabriel!"

Wer mehr wissen möchte, für den hier ein Link zur Pressemitteilung des Bundesverfassungsgerichts!

Nachdem nunmehr ein Streit innerhalb der Europäischen Union um das Abkommen mit Kanada (CETA) entbrannt ist, weil ein Regionalparlament in Belgien sich dagegen entschieden hat und so die Belgische Regierung gehindert ist, das Abkommen zu unterzeichnen, gewinnt das Thema auch für mich den Reiz, mich dazu zu äußern. Ich muss aber etwas ausholen:

Im Zusammenhang mit der Flüchtlingskrise habe ich schon auf ein ganz anderes Problem hingewiesen. Papst Franziskus zitierend habe ich gefordert, dass die Präferenz der wirtschaftlichen Effizienzbetrachtung ein Ende haben muss. Es geht nicht an, dass die wirtschaftlich auf höchstem Standard lebenden Länder weiterhin die globalen Märkte in einer Weise beherrschen, die es den weniger entwickelten kaum erlauben, ihre eigene Struktur der Selbst-versorgung so nach vorne zu bringen, dass sie darauf sogar noch eine profitable Exportwirtschaft aufbauen können. Es sind doch die hochtechnisierten Länder des Nordens, die die Südländer weitestgehend als Objekt der Ausbeute ansehen und sich auch nach der Zeit des Kolonialismus immer noch so verhalten.

Erstmals am 21.02.2016 beleuchtete der WDR in dem Feature "Der andere Vertrag - über das Freihandelsabkommens mit Afrika" die Probleme, die die europäische Nahrungsmittelindustrie dem afrikanischen Kontinent bereitet. Inzwischen geraten die Methoden, diesen Kontinent unter ärgsten Bedingungen auszubeuten, immer mehr ins Rampenlicht.

Unter diesen Umständen halte ich es geradezu für pervers, dass sich die Politiker der westlichen Industriestaaten mit den Abkommen TTIP und CETA letztlich einem Diktat der Wirtschaft unterwerfen. Trotz aller gegenteiliger Beteuerungen bleibt nämlich dieser Eindruck bestehen. Und da finde ich es gut, dass ein Regionalparlament endlich einmal den Mut hat, dagegen zu halten. Damit liegen diese Politiker auf der Linie derjenigen, die mit ihren Protesten schon seit Monaten auf die Straße gehen.

Ich meine, es ist an der Zeit, nicht mehr das Wohl der global agierenden Konzerne in den Mittelpunkt zu rücken, sondern endlich dafür zu sorgen, dass die Bürger in allen Regionen unseres globalen Dorfs ihre Chancen haben. Die Wallonie ist ein Beispiel dafür, dass auch innerhalb Europas nicht alles zum Besten bestellt ist. Und wenn jetzt dort das Regionalparlament seine Chance wahrnimmt und die Strukturen der wirtschaftlichen Macht der Konzerne durchkreuzt, finde ich das gut.

Und noch ein Gedanke sollte nach vorne gerückt werden; es ist die Unterentwicklung des Bürgerrechts auf Volksabstimmung. Warum kann man nicht endlich in ganz Europa bei so wichtigen Richtungsentscheidungen auch außerhalb von Wahlterminen die Bürger befragen, wohin die Reise gehen soll? In unserer schnelllebigen Zeit sind die Themen, die vor einer Wahl aktuell sind und die Wahl beeinflussen, doch nach kurzer Zeit von der Tagesordnung verschwunden und neue Themen stehen an, für deren Lösung keiner Partei ein Mandat erteilt worden ist. Kein Wunder, dass sich immer mehr Protest auf der Straße formiert.

Es wäre angebracht, dass die Politiker in Deutschland und den beteiligten Ländern nach dem (vorläufigen) Aus von CETA einmal in sich gehen und auf der Grundlage meiner vorstehenden Gedanken überlegen würden, wie sie die Bürger stärker in ihre Entscheidungen einbinden können. Die nächsten Wahlen stehen schließlich vor der Tür!

22.10.2016


28.10.2016 - Süddeutsche Zeitung:
"Ceta kurz vor dem Ziel"

Eine gute Übersicht über die Ereignisse der letzten Tage und Wochen!

Insgesamt fällt mir auf, dass die Änderungen (Vorbehaltsnoten), die jetzt die Wallonen errungen haben, ziemlich genau auf der Linie unseres Bundes-verfassungsgerichts liegen. Was soll also das ganze Gezeter, ein kleines Regionalparlament durchkreuze die europäische Entscheidungsfindung?

Ich bleibe bei meinem Hinweis zur Unterentwicklung des Bürgerrechts auf Volksabstimmung.


28.10.2016 - Zeit-online:
"Zerschlagt Ceta"

Fazit des Berichts:

"Das, was Europa derzeit angeblich in Gefahr bringt, ist kein Überschuss an Demokratie, sondern ein Mangel an ebendieser."

Ein kluger Artikel, dem ich voll und ganz zustimmen kann!


29.10.2016 - FAZ: "Ceta-Gegner reichen weiteren Eilantrag in Karlsruhe ein"

Zitat aus dem Bericht:

"Aus Sicht der Ceta-Gegner hat die Bundesregierung Auflagen des Verfassungsgerichts nicht ausreichend umgesetzt.
Die Bundesregierung missachte das Urteil des Gerichts vom Oktober."

Da Deutschlands Ständiger Vertreter bei der EU aber bereits unterschrieben haben soll, haben die neuerlichen Anträge kaum noch Aussicht auf Erfolg. Ich habe für die nach der Einigung mit den Wallonen entstandene Hektik kein Verständnis. Eine gründliche Beratung über die neuen Grundlagen kann doch da gar nicht erfolgt sein.

Ich bin gespannt, wie das Bundesverfassungsgericht entscheidet.


16.05.2017 - Tagesschau.de: "EuGH erteilt Parlamenten das letzte Wort"

Zitat aus dem Bericht:

"Durch die in Freihandelsverträgen festgeschriebenen Mechanismen zur Streitbeilegung werden den nationalen Gerichten Kompetenzen entzogen - und diesem Entzug von juristischer Zuständigkeit müssen die nationalen Parlamente zustimmen. Schiedsgerichtsverfahren können damit also nicht einfach von der EU-Kommission ausgehandelt und vom EU-Parlament und den EU-Regierungen beschlossen werden."

Ein klarer Sieg für die parlamentarische Demokratie!


Urteil mit Beipackzettel

15.03.2022 - Süddeutsche Zeitung:
"Karlsruhe billigt vorläufige Anwendung von Ceta"

Zitate aus dem Bericht:

"Das Bundesverfassungsgericht hat alle fünf Klagen von Kritikern des europäisch-kanadischen Handelsabkommens Ceta endgültig abgewiesen."

"Einige besonders umstrittene Bereiche liegen allerdings auf Eis, bis die Parlamente sämtlicher EU-Mitgliedstaaten sowie Kanada und die EU den Pakt ratifiziert haben. (...) Deshalb hatte Karlsruhe keine Möglichkeit, auch diesen Teil der Vereinbarungen zu prüfen."

"An dem vorgesehenen Gerichts- und Ausschusssystem äußern die Richter des Zweiten Senats deutliche Zweifel."

Es ist schon beachtenswert, dass das höchste deutsche Gericht auch zu Fragen Stellung nimmt, die formalrechtlich überhaupt nicht nur Debatte gestellt werden können. Über Regelungen, die erst noch mit einer Ratifizierung des Abkommens in Kraft gesetzt werden müssen, kann erst danach geurteilt werden. Wenn das Gericht gleichwohl schon jetzt auf seine Bedenken hinweist, sollte das von der Politik sehr ernst genommen werden.

Für mich unverständlich bleibt aber mal wieder, warum das Verfassungsgericht es abgelehnt hat, meine Verfassungsbeschwerde wegen Offenlegung von Parteispenden ebenso gründlich zu bearbeiten. Gegen die Allmacht der Wirtschaft errichtet das Gericht dankenswerter Weise eine Barrikade, aber die politischen Parteien dürfen sich unkontrolliert von Spendern beeinflussen lassen!


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