SPD-Forderung:
Wiedereinführung der Vermögensteuer

Ist das wirklich sozial?

Zunächst ist einmal klar zu stellen, dass die Vermögensteuer nie abgeschafft worden ist. Das Gesetz ist weiterhin gültig. Das Verfassungsgericht hat lediglich untersagt, sie zu erheben, solange die Spitzenbelastung der Einkünfte aus Einkommensteuer plus Sollertragsbesteuerung (als nichts anderes hat das Gericht die Vermögensteuer angesehen) mehr als die Hälfte des Einkommens ausmacht.

Inzwischen ist die Spitzenbelastung der Einkommen mit Einkommensteuer gesunken, sodass in der Spitze Raum für die Wiedererhebung der Vermögensteuer vorhanden sein könnte. Das Problem ist aber, dass die geltenden Gesetze eine solche Rechnung nicht kennen. Während der Regierungszeit der alten Koalition hat sich die SPD an dieses Thema nicht herangewagt.

Während bei den Millionären der vom Verfassungsgericht aufgestellte Halbteilungsgrundsatz zu beachten wäre, würde die Einführung der Vermögensteuer die Vermögen des Mittelstandes ungebremst treffen. Wäre das wirklich der soziale Beitrag, den sich die SPD mit der Wiedereinführung der Vermögensteuer erhofft?

Statt den bürokratischen Aufwand einer vom Verfassungsgericht für verfassungswidrig angesehenen Vermögensteuer wieder aufleben zu lassen, sollte doch besser gleich die Einkommensteuer so reformiert werden, dass sie in sich ausgewogen ist und nur Spitzeneinkommen wieder mit dem Spitzensatz der Einkommensteuer belastet werden. Während diese Belastung erkennbar gesunken ist, hat sich die steuerliche Belastung eines durchschnittlichen Bruttolohns durch die „kalte Progression“ innerhalb von 50 Jahren verdoppelt (Hierzu Tabellen aus meinem Vortrag vom 10.2.2009). Hinzu kommt, dass die Erträge aus hohen Geldvermögen durch die Abgeltungssteuer geschont werden. Die Hoffnung, dass sich aus der Abgeltungssteuer einmal eine Flattax für alle Einkünfte entwickeln könnte, ist nicht in Erfüllung gegangen.

Sozial ist somit eine Reform der Einkommensteuer. Da ist der Koalitionsvertrag der neuen Regierung auf dem richtigen Weg. Nur fehlt noch die ehrliche Aussage, dass die steuerliche Entlastung des Mittelstandes auch zur Folge haben muss, auf Subventionen, die einmal als Wahlgeschenke verteilt worden sind, zu verzichten und wieder mehr Eigenverantwortung zu übernehmen. Der Bürger kann aber für sich selbst viel besser abschätzen, was wirtschaftlich vertretbar ist. Zwangskonsum à la Abwrackprämie führt nur in die Schuldenfalle – für den Staat und für den Bürger.

Langenfeld, den 15. November 2009

PS: Übrigens; das Bundesverfassungsgericht hat seine Entscheidung hinsichtlich des sog. Halbteilungsgrundsatzes wesentlich eingegrenzt auf den Sonderfall des Zusammentreffens der Einkommensteuer mit der Vermögensteuer. Eine allgemeine Obergrenze für die Belastung der Einkommen mit einer Ertragsteuer hat es nicht aus der Verfassung ableiten können; vergl. hierzu die Entscheidung vom 18.01.2006.

Diese Seite zuletzt überarbeitet am 14. Dezember 2011

Eine kritische Stimme in der FAZ:
"Vermögensteuer unzulässig" meint der Mainzer Staats- und Steuerrechtler Hanno Kube.


Wiederauferstehung aus der Asche?

23.08.2019 - Rheinische Post: "SPD plant neue Vermögensteuer"

Zitat aus dem Bericht:

"Bislang gab es aber kein verfassungsfestes Konzept und auch keine politischen Mehrheiten dafür. Schäfer-Gümbel zeigte sich zuversichtlich, dass sein Konzept mit dem Grundgesetz vereinbar sei, da es einen 'neuen Bewertungsgrundsatz' für Betriebs- und Privatvermögen enthalte."

Die Vermögensteuer ist sowas von verbrannt, dass sie keine Chance auf Wiederbelebung hat. Die SPD will eindeutig den Neidfaktor bedienen. Das kann und wird nicht gelingen. Wie ich aber noch gestern zu der Diskussion um die Abschaffung des Soli bemerkt habe, sollte sich die Politik endlich auf eine Reform des Einkommensteuertarifs verständigen. Dazu hier noch einmal die Kernpunkte:

  • Neuordnung der Unternehmensbesteuerung, damit die Steuerbelastung für nicht ausgeschüttete Gewinne unabhängig von der Rechtsform des Unternehmens gleich behandelt wird.
  • Einbeziehung aller Einkünfte in die Spitzenbelastung; keine Deckelung der Kapitaleinkünfte mehr!
  • Anhebung des Spitzensteuersatzes auf 50%; diese "Halbteilung" ist vom Bundesverfassungsgericht ausdrücklich gebilligt worden.

Nachtrag:

Jetzt habe ich noch eine Meldung über Ideen der Unionsfraktion gefunden und wie folgt bei meinen Ausführungen zur Unternehmensbesteuerung kommentiert: Endlich ein Ansatz zur rechtsformunabhängigen Besteuerung


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