Kath. Friedhof in Reusrath

Schöne neue Kapelle, aber ...

Während nach und nach alle Friedhöfe mit einer Kapelle ausgestattet worden sind, musste in Reusrath auf eine solche Einrichtung lange gewartet werden. Auch hatte der Friedhof keinerlei geordnete Parkplätze in unmittelbarer Nähe. Inzwischen ist eine Kapelle gebaut und ein Parkplatz angelegt worden.

Alles gut jetzt?

Ich hatte mich durch diverse Stellungnahmen dafür eingesetzt, dass im Rahmen der Bebauung der Locher Wiesen ein ordentlicher Parkplatz für den Friedhof geschaffen wird. Wenn schon ein fragwürdiger B-Plan Gestalt annehmen sollte, dann sollte auch die Gelegenheit genutzt werden, die Umgebung des Friedhofs angemessen zu gestalten.

Als dann das gesamte Vorhaben an der Frage der Wirtschaftlichkeit zu scheitern drohte, erklärte sich die Kath. Kirchengemeinde überraschender Weise bereit, einen straßennahen Streifen des Friedhofs zur Bebauung zur Verfügung zu stellen. Die näheren Umstände dazu habe ich wie folgt dokumentiert:

Nach meinen Recherchen war man (...) davon ausgegangen, mit hohen Anliegerbeiträgen belastet zu werden, für die man keine andere Finanzierungsmöglichkeit gesehen habe, als sich nun selbst in das Projekt einbinden zu lassen.

Ich konnte den Kirchenvorstand (...) darauf hinweisen, dass für den Friedhof keine Anliegerbeiträge zu entrichten sind. In dem dazu ergangenen Urteil des OVG Lüneburg vom 09.08.1962 - I OVG A 127/61 - wird ausgeführt, dass es sich bei dem Friedhof um eine Einrichtung handelt, die keinen wirtschaftlichen Erfolg abwirft. Aber nur derjenige ist verpflichtet Anliegerbeiträge zu entrichten, der aus der Erschließungsmaßnahme einen wirtschaftlichen Erfolg erzielt. Es fragt sich, wer da den Kirchenvorstand auf eine falsche Fährte gelockt hat.

Siehe dazu Sitzungsverlauf - Planungsausschuss vom 20.6.2013.

Der auf einer neuen Grundlage später beschlossene B-Plan hatte keinerlei Festsetzung hinsichtlich einer Fläche für einen Parkplatz. Es ist lediglich vermerkt worden, dass die Kirchengemeinde auf den (verbleibenden) Freiflächen des Friedhofs eine Kapelle errichten und einen Parkplatz anlegen darf. Das ist - wie eingangs dargestellt - im Herbst vorigen Jahres tatsächlich so fertig gestellt worden.

Nach den ersten Erfahrungen mit der Neugestaltung habe ich mich per Mail an den Kirchenvorstand für die gelungene Gestaltung der Friedhofskapelle bedankt, dann aber auch auf folgendes hingewiesen:

  • Problematisch ist die Erreichbarkeit des Parkplatzes - genauer gesagt, die Rückfahrt von dort zur öffentlichen Straße.

  • Durch die hohen Hecken am Weg zum Friedhof wird jegliche Sicht versperrt. Gerade, wenn man den Parkplatz verlassen will, sieht man nicht, was da evtl. entgegenkommt oder wer sich gerade auf dem unteren Abschnitt des Weges bewegt.

  • Es rächt sich jetzt, dass die Kirchengemeinde ohne jede Not Grundstücke zur Bebauung freigegeben hat, ohne ein vernünftiges Gesamtkonzept für den Friedhof zu entwickeln.

  • Jetzt bleibt nur noch als Lösung, Hecke und Bäume seitlich des Zuweges zumindest bis zur Zufahrt zum Parkplatz zu fällen, was umwelttechnisch natürlich ein Frevel ist.

  • Es gibt auch die Besorgnis, dass der neue Parkplatz von Hundebesitzern genutzt werden könnte, um einen angenehmen Zuweg zu den Feldern zu haben. Oder von Besuchern der Neubausiedlung.

Als sich das B-Plan-Verfahren in seiner Abschlussphase befand, tauchte auf einmal auf der Internetseite der Stadt die Dokumentation aller gültigen Bebauungspläne auf, eine Forderung, die ich schon während meiner aktiven politischen Tätigkeit erhoben hatte. Darunter war auch der B-Plan Re_27 Locher Wiesen. Hier ein Auszug den Friedhof betreffend:

Klicken Sie für eine Vergrößerung bitte auf das Bild!

Dieser alte B-Plan Re_27 wäre doch eine gelungene Antwort auf die von mir erhobene Forderung nach Parkplätzen für den Friedhof gewesen!

  • Warum ist diese Lösung nicht in den neuen B-Plan übertragen worden?

  • Warum ist nie erwähnt worden, dass es überhaupt schon diesen rechtlichen Rahmen gegeben hatte, der meiner Forderung entsprochen hätte?

  • Warum hat die Kirchengemeinde nicht darauf bestanden, diese alte Festetzung in den neuen Plan zu übernehmen?

Nachdem ich jetzt in einer neuerlichen Mail an den Kirchenvorstand Antworten auf die von mir gestellten Fragen angemahnt habe, wurde ich lediglich von meinem früheren Gesprächspartner auf geänderte Zuständigkeiten verwiesen, verbunden mit der mageren Zusage, meine "Anregungen mit in die nächste Sitzung des Friedhofsausschusses" zu nehmen.

Meine Dokumentationen rund um den Friedhof sind bisher mehr oder weniger versteckt innerhalb meiner Anmerkungen zur Bebauung Locher Wiesen verteilt. Ich fasse den Vorgang deshalb nun zu dieser eigenständigen Themenseite zusammen, um sie so in den Fokus zu rücken. Ich halte es für ein Unding, wie die damals im Kirchenvorstand Verantwortlichen leichtfertig auf eine bessere Lösung für den Friedhof verzichtet haben.

26.02.2024

Aktuelle Fotos vom 27.02.2024:

Auszug aus dem Geodatenportal
TIM-online mit den aktuellen Grenzen:

Verbunden mit einem Luftbild während der Bauphase:


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