Europawahlen

Drei-Prozent-Hürde gefallen

Heute hat das Bundesverfassungsgericht festgestellt: "Drei-Prozent-Hürde bei Europawahlen ist verfassungswidrig".

Ich habe mich schon seit längerer Zeit mit dem deutschen Wahlrecht beschäftigt. Aus meiner Sicht ist dringend eine Reform geboten, um der Politikverdrossenheit zu begegnen.

Wenn ich die Gedanken der Verfassungsrichter richtig interpretiere, treibt sie durchaus die Sorge um, dass durch allzu viele Splittergruppen die Arbeitsfähigkeit des Parlaments in Frage gestellt sein könnte. Daran war ja auch schließlich die Weimarer Republik gescheitert. Da aber das Europaparlament noch keine "arbeitsfähige" Regierung bilden müsse, können dort noch eine Vielzahl von Parteien zugelassen werden. Soll das etwa bedeuten, dass bei Weiterentwicklung Europas doch die Sperrklausel wieder eingeführt werden muss?

In meiner Analyse des BT-Wahlergebnisses 2013 habe ich dargelegt, dass der Bundestag viel bunter und trotzdem arbeitsfähig wäre, wenn man meinem Vorschlag folgt und die Zahl der Mandate an eine Mindestzahl abgegebner Stimmen ausrichtet. Eine große Koalition wäre nicht erforderlich gewesen.

Ich meine, man sollte jetzt nicht über die Wirkungen des Urteils auf die Arbeit des europäischen Parlaments spekulieren, sondern mutig an eine Reform des Rechts zur Wahl des Deutschen Bundestages herangehen, damit dort künftig wieder mehr als 60% der Volkesmeinung vertreten ist. Wie dieser Tabelle zu entnehmen ist, sind die deutschen Wähler und ihre vielfältige Meinung derzeit deutlich unterrepräsentiert. Jede Meinungsumfrage spiegelt ein besseres Ergebnis.

26.02.2014