Haushaltspolitik

Handelt wirklich nur Rot-Grün verfassungswidrig?

Nun ist verfassungsgerichtlich klar gestellt, dass der Staat nicht einfach Schulden machen kann, ohne dies sorgfältig zu prüfen und seine Entscheidung zu begründen. Hilft uns dieses Urteil weiter, sachgerechte Politik zu machen? Ich meine "Ja".

Allerdings müssen die Politiker aller Farben endlich davon Abschied nehmen, ihre eigene Partei als Hüter der wahren Finanzpolitik darzustellen und die Fehlentwicklungen den anderen Parteien in die Schuhe zu schieben. Wir brauchen die klare Ansage an den Bürger, dass wir alle in Anspruch genommenen Leistungen auch sofort zu bezahlen haben und dies nicht unseren Kindern überlassen können. Von jedem Häuslebauer fordert die Kredit gebende Bank ein Minimum an Eigenkapital, das zuvor angespart sein muss. Und wer seine Konsumgüter auf Pump einkauft, ist schnell pleite.

Für die Bezahlung gibt es zwei Wege: Gebühren- oder Steuererhöhungen. Beides ist nicht schön, fördert aber das Nachdenken über wirtschaftliche Zusammenhänge und hilft ganz sicher, die ständige Überforderung der staatlichen Gemeinschaft zu dämpfen.

Eine stärkere Besteuerung des Energieverbrauchs sehe ich dabei noch als Gebührenerhöhung an. Schließlich ist es der Staat, der das Straßennetz für den Verkehr zur Verfügung stellt und den öffentlichen Personenverkehr subventioniert. Auch übernimmt der Staat bisher ganz allein die immensen Kosten, die für eine sichere Endlagerung der Atomabfälle entstehen. Zu den viel zu niedrigen Benzinpreisen habe ich mich bereits mehrfach geäußert.

Für eine sachgerechte, den bürokratischen Aufwand mindernde und die persönliche Verantwortung fördernde Reform der Steuergesetzgebung finden Sie auf dieser Homepage viele Anregungen. Insbesondere habe ich auch bereits dargelegt, wie man den Spitzensteuersatz anheben kann, ohne ungerecht zu werden.

Was wir brauchen, sind mutige Politiker, die die Wahrheit beim Namen nennen. Die Zeit der Wahlgeschenke muss ein für allemal der Vergangenheit angehören.

Langenfeld, den 16. März 2011

In verkürzter Fassung (ohne Absätze 4 und 5) als Leserbrief an die Rheinische Post versandt. Eine Veröffentlichung wurde jedoch aus "Platzgründen" abgelehnt. Ich frage mich, wem sich die RP verpflichtet fühlt.