Umsatzsteuerreform

Endlich ein Durchbruch?

Jetzt hat sich der Bundesrechnungshof gemeldet und in einer eindrucksvollen Dokumentation darauf hingewiesen, dass Steuerermäßigungen für Umsätze nur vertretbar sind, wenn der Verbraucher aus besonderem Schutzinteresse heraus davon begünstigt werden soll. In Konsequenz seiner Untersuchung fordert er dringend eine Reform. Dabei stützt er sich neben seinen eigenen Untersuchungen auch auf eine Entscheidung des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 29. Oktober 1999.

Allein die damit sichtbar werdende Zeitschiene ist mal wieder ein gutes Beispiel dafür, wie lahm die politischen Entscheider arbeiten. Dabei wird nicht erst seit diesem Urteil in vielen Fachgremien an Versuchen und Empfehlungen für eine Reform gearbeitet. Noch vor der letzten Bundestagswahl habe ich an einem Beschluss mitgewirkt, der die Notwendigkeit unterstreicht, den ermäßigten Steuersatz allein auf Nahrungsmittel und Getränke anzuwenden. Außer einem vagen Prüfauftrag hat die FDP nichts davon in den Koalitionsverhandlungen durchgesetzt.

Ich kann der Politik nur dringend raten, den Weckruf des Bundes-rechnungshofes ernst zu nehmen und endlich die längst überfällige Reform umzusetzen. Sie ist auch an kein bestimmtes Datum gebunden. Sie kann von einem auf den anderen Tag umgesetzt werden. Mit der Anhebung der Steuersätze hat man sich da auch nicht schwer getan und vier der insgesamt sieben Änderungen zum 1.4. und 1.7. eines Jahres in Kraft gesetzt.

Um es der Wirtschaft und der Verwaltung besonders einfach zu machen, sollte der ermäßigte Steuersatz auch nur für Umsätze mit dem privaten Endkunden gelten. Umsatzsteuer, die der Empfänger der Lieferung und Leistung wieder als Vorsteuer abziehen kann, bedarf keiner besonderen Verkomplizierung. Und was Einzelhandel mit Lebensmitteln und Getränken ist, lässt sich auch ganz einfach beschreiben. Dabei muss es auch egal sein, ob Speisen und Getränke vor Ort verzehrt oder für den häuslichen Verzehr mitgenommen werden.

Langenfeld, den 28. Juni 2010

Anmerkung:

Den kursiven Abschnitt habe ich - mit einem kurzen Einleitungssatz versehen - als Leserbrief an die Rheinische Post versandt; er wurde aber nicht veröffentlicht.


Die Regierung will nicht!

In der Online-Ausgabe der FAZ lese ich heute, die Koalition sei sich einig, dass es in dieser Legislaturperiode keine Änderungen an den ermäßigten Mehrwertsteuersätzen geben solle. Das Thema habe keine Dringlichkeit und passe nicht in die politische Landschaft. Angeführt wird die Folge von Landtagswahlen und dass die im Koalitionsvertrag vereinbarten Änderungen an den verminderten Mehrwertsteuersätzen zu kompliziert und mit Nebenwirkungen verbunden seien, die dem Ansehen der Koalition nicht zuträglich seien.

Ich frage mich, was es eigentlich gebracht hat, dass jahrelang in Parteigremien darüber diskutiert worden ist und gute Vorschläge erarbeitet wurden. Ich kann auch nicht erkennen, dass Wirtschaft und Verwaltung mit dem im letzten Absatz des vorhergehenden Beitrages formulierten Vorschlag überfordert wären.

Mir bleibt nur festzustellen, die regierende (Wunsch-)Koalition traut sich nicht, das Steuerrecht zu vereinfachen. Steuerberater würden arbeitslos und das Personal der Finanzämter hätte endlich Luft, intensiv die Steuerhinterziehung zu bekämpfen. Ist es das, was nicht in die politische Landschaft passt?

Langenfeld, den 5. Oktober 2010


Kinderbedarf

Im Zuge der Beratungen ist auch immer wieder die Frage aufgetaucht, ob besondere, auf den Bedarf der Kinder ausgerichtete Artikel einem ermäßigten Steuersatz zu unterwerfen seien. Vorbild dazu ist das Ausland. Soweit sich der Katalog dazu auf die echten Grundbedürfnisse beschränkt, kann diese Forderung uneingeschränkt unterstützt werden. So bestehen sicher keine Bedenken, alle Artikel für die Babypflege, Kinderkleidung, Kinderwagen und -autositze zu begünstigen.

Bedenklich finde ich es allerdings, Spielsachen und Kinderfahrräder in den Katalog aufzunehmen. Hierbei handelt es sich um Artikel, die sehr häufig verschenkt werden oder aber gebraucht erworben und weitergegeben werden können. Da gibt es also Sparmöglichkeiten außerhalb des Steuerrechts, die geeignet sind, die Eigeninitiative zu fördern.

Trotz solcher Bedenken weise ich aber gerne auf die Aktionsseite "7 für Kinder" hin, die sich diesem Problem widmet und um Unterstützung bittet.

Langenfeld, den 9. August 2011


Speisenausgabe an Imbissbuden

Die Entscheidung des BFH zum Verzehr an Imbissbuden macht mal wieder deutlich, wie dringend geboten eine Neuordnung der Besteuerung von Speisen und Getränken ist. Über die juristischen Finessen bleibt einem selbst das Lachen im Halse stecken.

Langenfeld, den 24. August 2011


Einheitlicher USt-Tarif?

Der Bundesfachausschuss Finanzen und Steuern der FDP schlägt jetzt dem Bundesparteitag eine Neuordnung des Umsatzsteuertarifs unter dem Motto "Umatzsteuertarif einfach und gerecht" vor. Schön, dass da endlich Bewegung in die Sache kommt. Aber vor diesem Vorschlag kann ich aus meiner Sicht nur warnen.

Was soll an diesem Vorschlag aber "einfach und gerecht" sein, wenn die damit verbundene Verteuerung des Grundbedarfs über eine Erhöhung der Sozialleistungen ausgeglichen werden muss? Denkt man nur an das Gezerre um die Anhebung der Hartz-IV-Sätze, so schwant einem böses. Und was ist mit denen, die keine Sozialleistungen erhalten? Selbst von einer Anhebung der steuerlichen Grundfreibeträge profitieren nicht alle. Die Bürger, die zwar ausreichend hohe Einkünfte haben, um ihren Lebensunterhalt zu finanzieren, aber nicht so viel, dass sie damit steuerpflichtig sind, werden das Nachsehen haben.

Sollte der Vorschlag umgesetzt werden, endet die Reform ganz sicher in einer reinen Abzocke. Allein der Hinweis, in einem zweiten Schritt sollen die vollständigen Steuerbefreiungen überprüft werden, ist sehr verdächtig. Sollen die Mieten auch steuerpflichtig werden? Was nutzt die Absenkung des Tarifs, wenn die Einkünfte für die Versorgung mit dem Grundbedarf verbraucht werden und für Luxus sowieso keinen Raum mehr lassen? Von einer Absenkung des Regelsatzes profitieren nur diejenigen Bürger, die ihre Einkünfte für wesentlich mehr als ihren Grundbedarf einsetzen können.

Ich bleibe dabei, einfach und gerecht ist allein, den ermäßigten Steuersatz beizubehalten, ihn aber auf den Verkauf von Lebensmitteln und Getränken an den privaten Endkunden zu begrenzen (siehe oben).

Aber wie lautet doch der Spruch so schön: "Warum einfach, wenn es auch umständlich geht!"

Langenfeld, den 07. März 2012


Die Mahnung des Rechnungshofs wird immer noch nicht gehört

Jetzt hat der Bundesrechnungshof sich wieder zu Wort gemeldet und erneut gefordert, den Reformstau aufzulösen. Wann schafft die Regierung endlich einen Durchbruch? Vorschläge gibt es genug. Aber das Verhalten ist offensichtlich irgendwie konsequent. Seit der oben zitierten Äußerung ihrer ablehnenden Haltung war doch alles klar. Diese Regierung will einfach nicht an das Thema heran.

Langenfeld, den 17. Januar 2013


Wer die Kuriositäten des Umsatzsteuerrechts einmal auf lustige Art erleben möchte, findet hier ein Quiz der Süddeutschen Zeitung, mit dem er seine Kenntnisse testen kann!


Auch das noch!

Die SÜDDEUTSCHE berichtet: "Die Strom-Mafia - EnBW im Visier der Steuerfahnder".

Da erübrigt sich jeder Kommentar.

20.12.2013

"Die Welt" berichtet jetzt über weitere Erkenntnisse: "Umsatzsteuer-Karussel kostet den Fiskus Milliarden".

27.02.2014


05.01.2017 - Tagesschau.de: "Höhere Mehrwertsteuer auf Tierprodukte?"

Zitat aus dem Bericht:
"Das Umweltbundesamt fordert aus Gründen des Klimaschutzes eine Erhöhung der Mehrwertsteuer auf Tierprodukte wie Milch und Fleisch."

Eingebettet ist diese Forderung in einen Bericht, der mit dem Titel "Abbau umweltschädlicher Subventionen stockt weiter" überschrieben ist.

Auf das Thema umweltschädlicher Subventionen bin ich auf diesen Seiten bereits im Herbst 2015 eingegangen. Auch habe ich mich jüngst zu den Meldungen über die Verschmutzung des Grundwassers geäußert.

Jetzt zeigt es sich wieder, wie wenig die Politik aufeinander abgestimmt ist. Eine Gesamtschau ist dringend erforderlich. Ich versuche es jetzt unter

Das Umweltbundesamt lässt nicht locker

.

Von Corona-Pandemie beflügelt

Nachdem es zu einem wirtschaftlichen Einbruch infolge der Corona-Pandemie gekommen ist, versucht die Bundesregierung nun, diese Folgen durch ein Riesen-Konjunktur-Paket zu lindern. Dabei ist sie auch auf die Idee gekommen, die Umsatzsteuer (befristet) abzusenken. Darüber berichtet die Rheinsiche Post unter der Überschrift

"Mehrwertsteuer-Senkung und Kinderbonus – Koalitionsspitzen einigen sich".

Abgesehen davon, dass ich schon zweifelnde Stimmen gehört habe, die nicht glauben, dass die befristete Absenkung der Steuersätze ausgerechnet im Wahljahr 2021 wieder rückgängig gemacht werde, gibt es auch noch andere Bedenken.

In meinen Anmerkungen zur Corona-Pandemie habe ich ausdrücklich gefordert, dass es nach der Pandemie kein "Weiter so" mehr geben darf. Das wird auch von anderen Kritikern so gesehen. Insofern ist das "milliardenschwere Konjunkturpaket zur Ankurbelung der Wirtschaft" schon als genaues Gegenteil dessen anzusehen, was eigentlich gefordert wäre.

Wenn man nicht nur der Wirtschaft, sondern wirklich den bedrängten Bürgern hätte helfen wollen, wäre jetzt gute Gelegenheit gewesen, den ermäßigten Steuersatz neu zu strukturieren. Dazu habe ich bereits vor zehn Jahren den Vorschlag unterbreitet, lediglich den gesamten Einzelhandel mit Lebensmitteln und nichtalkoholischen Getränken dem ermäßigten Steuersatz zu unterwerfen, wobei es auch egal sein muss, ob Speisen und Getränke vor Ort verzehrt oder für den häuslichen Verzehr mitgenommen werden. Vergleiche hierzu die Ausführungen am Anfang dieser Seite.

Bleibt zu hoffen, dass im parlamentarischen Beratungsverfahren noch nachgebessert werden kann.

05.06.2020

Dazu 06.06.2020 - Rheinische Post:
"Zweifel am Erfolg der Mehrwertsteuer-Senkung"
"Die Mehrwertsteuer wird zum Spielball"


Koalitionstreffen in Corona-Zeiten

04.02.2021 - Tagessschau.de: "Weitere Corona-Hilfen auf den Weg gebracht"

Zitate aus dem Bericht:

"(..) Außerdem soll die vom Lockdown erneut hart getroffene Gastronomie bis Ende kommenden Jahres von einem auf 7 Prozent verringerten Mehrwertsteuersatz profitieren, berichtet CSU-Landesgruppenchef Dobrindt. 'Ein wichtiges Signal, dass dann eine Perspektive da ist und die Verluste, die jetzt gemacht werden, in der Zukunft zurückverdient werden können.' "

Dem kann ich voll und ganz zustimmen, habe ich doch auf dieser Seite von Anfang an gefordert, bei Lebensmitteln keinen Unterschied zu machen, zwischen dem Einkauf für die heimische Zubereitung und dem Verzehr in einem gastronomischen Betrieb. Bleibt nur die Frage, warum diese Idee jetzt nur für eine befristete Dauer gelten soll.


Umsatzsteuer auf Strom, Gas und Wasser im Jahr 2020

Ich habe mich mal wieder mit den Finessen des Umsatzsteuerrechts beschäftigt, nachdem ich kurz nacheinander die Rechnungen für meinen Verbrauch an Strom, Gas und Wasser erhalten hatte.

In der Stromrechnung vom 04.12.2020 für den Zeitraum vom 26.11.2019 bis 13.11.2020 waren diverse Zwischenstände geschätzt und die Umsatzsteuer je nach Zeitraum mit dem Regelsteuersatz oder dem vorübergehend abgesenkten Steuersatz belastet worden. Das entsprach genau dem, was ich von der temporären Steuersenkung erwartet hatte.

Meinen Strom beziehe ich von einem bundesweit agierenden Unternehmen.

Im Januar erhielt ich dann von den örtlichen Stadtwerken meine Gas- und Wasserrechnung für die Zeit vom 01.01.2020 bis 31.12.2020 und staunte nicht schlecht. In diesen Rechnungen war die Umsatzsteuer für das gesamte Jahr 2020 mit dem temporär abgesenkten Steuersatz berechnet worden. Eine schlüssige Erklärung konnten mir die Stadtwerke nicht geben. Ich bin der Sache deshalb nachgegangen und auf das BMF-Schreiben vom 30.06.2020 gestoßen.

Danach (Tz. 35) ist es tatsächlich möglich, die USt unterschiedlich zu berechnen, wobei der Tag der Zählerablesung entscheidend ist:

  • Grundsätzlich ist für den Steuersatz entscheidend, zu welchem Zeitpunkt der Abrechnungszeitraum endet. Endete dieser Zeitraum innerhalb der Frist der temporären Senkung der USt, darf diese Absenkung für den gesamten Abrechnungszeitraum in Anspruch genommen werden.

  • Bei einer Jahresrechnung vom 01.01. bis 31.12. kann somit tatsächlich für das gesamte Jahr 2020 mit dem abgesenkten Steuersatz gerechnet werden.

  • Werden die Jahresrechnungen fließend (wie bei meinem Stromversorger) über das Kalenderjahr verteilt, kann es für die Kunden je nach Rechnungserstellung zu völlig unterschiedlichen Ergebnissen kommen. Deshalb ist zugelassen worden, in diesen Fällen die Bemessungs-grundlage (Nettopreise) nach fiktiven Zwischenständen zu splitten.

Das hört sich nicht nur kompliziert an, es ist es auch. Je nach Fallkonstellation wirkt sich die temporäre USt-Absenkung für den Kunden eben sehr unterschiedlich aus:

  • Entweder gar nicht, oder
  • für einen vollen 12-Monats-Zeitraum, oder
  • für einen 6-Monats-Zeitraum.

Kunden, für die der Versorger die Jahresrechnung einheitlich für die Zeit vom 01.01. bis 31.12. erstellt, erzielen in der Tat den größten Steuervorteil. Kunden, die von einem Unternehmen versorgt werden, das die Jahresrechnungen fließend erstellt, hätten diesen Vorteil nicht, wenn der Zählerstand nicht zu einem Termin im 2. Halbjahr 2020 abgelesen wird. Wenn diese Unternehmen über die gesamte Zeit, die Monate der temporären Steuersenkung einschließt, alle Kunden gleich behandeln wollen, geben sie ihnen durch die fiktive Zwischenrechnung eben den temporären Steuervorteil weiter. So wird der Steuervorteil auf alle Kunden gleichmäßg verteilt.

Dies zeigt nun aber auch, wie ungerecht diese temporäre Steuersenkung sein kann. Der Steuerbürger ist abhängig von der Vorgehensweise seines Versorgungsunternehmens. Wie ich mir nochmal durch Rückfrage im Finanzministerium NRW habe erläutern lassen, hängt das eben damit zusammen, dass bei der Lieferung von Strom, Gas und Wasser ein Dauervertragsverhältnis vorliegt, bei dem die Leistung, an die die Steuer anknüpft, erst mit der Zählerablesung als erbracht gilt.

Dieses kleine Steuerseminar macht deutlich, dass das Steuerrecht eben den wirtschaftlichen / zivilrechtlichen Regelungen folgt. Es liegt bei den Unternehmen, die Steuerlast zu gestalten. Ob diese Abhängigkeit des Kunden gerecht ist? Darüber lässt sich streiten. Da sollte doch der Gesetzgeber bessere Vorgaben machen zum Wohle einer gleichen Be- oder Entlastung aller Bürger.

Und auch an seine eigene Kasse sollte der Staat denken! Schulden sind dem Staat durch Hilfen aus Anlass der Corona-Pandemie doch schon genug entstanden. Auch die werden wir Bürger eines Tages begleichen müssen. Hoffentlich geht es dann gerecht zu!

08.02.2021

PS: Nichts gelernt; siehe: Der ganze Wahnsinn der Hilfspakete


Warnung vor Schnellschuss

Bereits unter der Überschrift Finanzierung der Corona-Folgen habe ich davor gewarnt, im Schnellschuss die Umsatzsteuer zu erhöhen. Die damals bereits schwebende Gefahr verschärft sich jetzt noch durch die gewaltigen Unwetterschäden. Da kommen durch die Mehrfach-Krisen erhebliche Kosten auf den Staat zu. Angemahnt habe ich aber immer, das System der Ermäßigungen zu reformieren. Senkt man den Steuersatz für die lebensnotwendigen Erzeugnisse und Dienstleistungen, ist in der Tat Raum für eine Erhöhung des allgemeinen Steuersatzes. Auf meine Ausführungen vom 05.06.2020 weise ich hin.

23.07.2021


Umsatzsteuer auf Gas in den Jahren 2022 - 2024

Per Newsletter hat jetzt das Bundesfinanzministerium die Regeln für die

"Befristete Absenkung des Umsatzsteuersatzes für Lieferungen von Gas über das Erdgasnetz und Wärme über ein Wärmenetz im Zeitraum vom 1. Oktober 2022 bis 31. März 2024"

bekannt gemacht. Das für alle Verbraucher wichtigste Zitat lautet:

"Sofern die Ablesezeiträume zu einem Zeitpunkt nach dem 30. September 2022 und vor dem 1. April 2024 enden, sind grundsätzlich die Lieferungen des gesamten Ablesezeitraums dem ab 1. Oktober 2022 geltenden Umsatzsteuersatz von 7 Prozent zu unterwerfen. Sofern Ablesezeiträume nach dem 31. März 2024 enden, sind grundsätzlich die Lieferungen des gesamten Ablesezeitraums dem Umsatzsteuersatz von 19 Prozent zu unterwerfen."

Vergl. Tz 12 des BMF-Schreibens vom 25.10.2022.

Das bedeutet für alle, für die - wie in Langenfeld üblich - eine Jahresrechnung per 31.12. erstellt wird, dass auf die Jahresrechnungen 2022 und 2023 insgesamt nur der ermäßigte Steuersatz von 7 % anzuwenden ist, während für die Jahresrechnung 2024 wieder der Regelsatz von 19 % gilt. Obwohl die Ausnahmeregelung nur einen Geltungsbereich von 18 Monaten umfasst, wird die Ermäßigung im Ergebnis für die Lieferung von Gas für einen Zeitraum von insgesamt 24 Monate gewährt!

Hintergrund für diesen Effekt ist der Umstand, dass rechtlich die Lieferung erst mit dem Ablesetag erfolgt ist. Vergl. dazu die Ausführungen vom 08.02.2021

25.10.2022


Vorschlag von Agrarminister Özdemir

07.01.2023 - Tagesschau: "Weniger Steuern auf Obst und Gemüse?"

Zitate aus dem Bericht:

"Nach dem Willen von Agrarminister Özdemir sollen gesunde Lebensmittel billiger werden. Ihm schwebt deshalb vor, die Mehrwertsteuer auf Obst und Gemüse 'auf Null zu setzen'. Sozialverbände und Verbraucherschützer unterstützen den Vorschlag."

Auch wenn der Vorschlag noch nicht ausgereift ist und nicht auf Freude beim Finanzminister stößt, so könnte er doch hilfreich sein, die Diskussion um eine Umsatzsteuerreform zu beflügeln.

Wie schon anfangs dieser Seite beschrieben, kann ich mir eine Vereinfachung der Lebensmittelbesteuerung gut vorstellen. Und die vielen Einzelregelungen, ob ein abgesenkter Steuersatz gilt oder nicht, sind schon seit Jahrzehnten nicht mehr nachzuvollziehen. Ob sich der Bundesfinanzminister auf eine grund-legende Diskussion einlässt? Er redet soviel von Steuersenkung.

Die Umsatzsteuer ist die unsozialste aller Steuern. Lindner sollte den Vorschlag von Özdemir aufgreifen. Der Einnahmeausfall kann durch eine wirkliche Reichensteuer ausgeglichen werden.


Lindner in Finanznot

Mit höheren Steuern auf Lebensmittel die Wirtschaft ankurbeln?

22.02.2023 - Süddeutsche Zeitung: "Kassenwart Lindner unter Verdacht"

Zitat aus dem Bericht:

"Derweil sorgt die FDP-Fraktion bereits für den nächsten Aufreger. In einem internen, noch nicht fertig abgestimmten Papier heißt es mit Blick auf die Steigerung der deutschen Wettbewerbsfähigkeit unter Punkt Nummer sieben: 'Wir wollen die direkten Steuern (Einkommensteuer, Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer) senken.' Die Forderung selbst kann aus FDP-Sicht kaum überraschen, wohl aber der Finanzierungsvorschlag: 'Dies könnte durch höhere indirekte Steuern, weniger Ausnahmen vom normalen Mehrwertsteuersatz und einen Abbau fragwürdiger Steuerermäßigungen gegenfinanziert werden.'"

Bereits unter Finanzierung der Corona-Folgen habe ich davor gewarnt, auf die Idee zu kommen, Haushaltslücken über eine Anhebung der Mehrwertsteuer zu finanzieren. Wenn die Süddeutsche Zeitung jetzt über die Vorstellungen der FDP urteilt, "eine Unternehmens- und Einkommensteuersenkung mit höheren Steuern auf Nahrungsmittel finanzieren zu wollen (...) träfe vor allem Menschen mit niedrigem Einkommen", wird das treffend kommentiert. Es wäre in der Tat die größte Sauerei, die sich die FDP einfallen lassen könnte, um den Tanz um das golden Kalb zu befördern.

Besser wäre es, Lindner würde endlich einmal die umweltschädlichen Subventionen abbauen. Dazu liegen schon lange Vorschläge auf dem Tisch! Aber das sind alles Vorschläge, die einem Porsche-Fahrer nicht gefallen können. Gleichwohl haben die aber schon von vornherein in die richtige Richtung gewiesen.

Natürlich kann man auch an der Mehrwertsteuer einiges reformieren. Gerade auch, was die Besteuerung der Lebensmittel betrifft. Dazu habe ich auf dieser Seite Vorschläge unterbreitet. Aber meine Vorschläge gehen in eine andere Richtung! Mit einer Anhebung der Steuer auf Lebensmittel die Wirtschaft anzukurbeln, liegt völlig neben der Spur.


Bei der Nachrichtenlektüre gefunden:

"Die ermäßigte Mehrwertsteuer auf Fleisch ist ein Luxus mit gigantischen Nebenwirkungen. Die Koalition sollte hier sparen anstatt bei den Landwirten - und Tierisches endlich teurer machen."

"Rund 5,4 Milliarden Euro ließen sich einnehmen, würden tierische Produkte - dazu zählen neben Fleisch auch Milch und Eier - mit dem vollen Mehrwertsteuersatz von 19 Prozent belastet. Das ist sechsmal so viel, wie nun die Kürzungen bei Agrardiesel und Kfz-Steuer in der Landwirtschaft einkassieren soll. Und immerhin knapp die Hälfte fließt dem Bund zu, der Rest Ländern und Gemeinden."

Quelle: Süddeutsche Zeitung: "Ran ans Nackensteak"

Um den überbordenden Fleischverbrauch einzugrenzen, sicher ein bedenkenswerter Vorschlag. Das Problem ist nur, dass damit das Steuerrecht noch komplizierter wird. Es gibt ja auch noch einen Vorschlag, gesunde Produkte nicht zu besteuern.

21.12.2023


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