Ärgerliches zur Grundsteuer auf den Punkt gebracht:

  • Bereits unmittelbar nach der Verfassungsgerichtsentscheidung 1995 zur Vermögensteuer habe ich Ideen zu Papier gebracht, wie auf die massenweise Bewertung des Grundbesitzes verzichtet werden kann, weil sich dieses Verfahren für die Grundsteuer allein als zu aufwändig darstellt.

  • Dabei habe ich die Unterstützung der Kollegen aus der Bewertungsstelle sowie des damaligen Leiters des Rechenzentrums gehabt, um mein Modell mit Einzel- und Durchschnittswerten abzugleichen.

  • Auch der Arbeitskreis Steuern im Landesfinanzausschuss Steuern und Finanzen der FDP NRW war im Grunde einverstanden.

  • Kritisch wurde dann aber die Einzelberatung. Die im AK vertretenen Steuerberater konnten sich nicht vorstellen, dass eine Grundsteuer ohne Wertfindung für die Grundstücke gerecht sein könne.

  • Darum ist dann für die Gremien der FDP ein mit Wertstufen ausgestattetes Modell entwickelt worden, das ich nicht mittragen konnte und wollte.

  • Erst mit der Entscheidung des BVerfG vom 10.04.2018, dass auch die gesamte Einheitsbewertung verfassungswidrig sei und nicht mehr der Grundsteuerfestsetzung dienen könne, kam Schwung in die Suche nach einer Lösung.

  • Das Bundesmodell unter dem damaligen Bundesfinanzminister Scholz präferierte wieder ein an Werten orientiertes Verfahren. Dem stand das sogenannte Süd-Modell gegenüber, das ziemlich genau meinen Überlegungen einer reinen flächenbezogenen Berechnung folgte.

  • Obwohl diverse Landesfinanzminister nach technisch einfacheren Lösungen suchten, haben sich nur wenige Länder für ein eigenes System entschieden.

  • Mit der Pflicht, die für notwendig erachteten Erklärungen elektronisch per ELSTER einzureichen, entstand das erste große, die Mehrheit der Bürger verärgernde Desaster.

  • Bei rechtzeitiger Umsetzung des von mir frühzeitig entwickelten Systems wäre es den Kommunen leicht möglich gewesen, die Grundsteuer in eigener Verantwortung - gestützt auf die eigenen Kataster- und Bauunterlagen, aber frei von einer aufwändigen Wertfindung - selbst zu berechnen.

  • Statt die Bürger mit umfangreichen Erklärungen und die Finanzämter mit unnötigen Rechenoperationen zu belasten und trotzdem noch immer nicht zu wissen, wie hoch die Grundsteuer am Ende sein wird, hätten Bürger und Kommunen meinem Modell folgend längst Klarheit haben können.

06.06.2023


Jetzt schlägt die Fehlkonstruktion zurück

12.06.2023 - Tagesschau: " 'Wäschekörbeweise Einsprüche' bei Finanzämtern"

Zitate aus dem Bericht:

"Eine Umfrage unter den 16 Länderfinanzministerien durch das 'Handelsblatt' hat ergeben, dass mehr als drei Millionen Steuerzahler bislang Einspruch gegen ihre Grundsteuerbescheide eingelegt haben. Die Dunkelziffer dürfte laut Steuergewerkschaft noch höher liegen."

"Um diese Flut an Einsprüchen bearbeiten zu können, haben einige Bundesländer Finanzbeamte dem Zeitungsbericht zufolge von wichtigen Aufgaben abgezogen - darunter auch Betriebsprüfer, (...)"

"Ein Betriebsprüfer bringe dem Staat im Schnitt eine Millionen Euro zusätzlicher Steuern ein, rechnet Köbler [ Bundesvorsitzender der Deutschen Steuergewerkschaft, DSTG ] vor. Das Geld fehle in der Staatskasse, wenn sich die Fachleute nicht um ihre eigentliche Aufgabe kümmern könnten (...)"

"Daniela Karbe-Geßler vom Bund der Steuerzahler Deutschland ist der Ansicht, dass sich die Flut von Einsprüchen hätte verhindern lassen - etwa wenn die Finanzämter vorläufige Bescheide erlassen hätten. Dann wäre laut Karbe-Geßler kein Einspruch nötig gewesen."

"Bereits im laufenden Gesetzgebungsverfahren habe der Steuerzahlerbund deutlich gemacht, dass er gegen das Bundesmodell klagen wolle."

Wer jetzt noch immer glaubt, die in dieser Meldung aufgezeigten Auswirkungen hätte man nicht vorausgesehen, muss sich einiges an Kritik gefallen lassen.

Mein Vorschlag zielte von Anfang an darauf ab, überhaupt erst einmal ein einfaches, leicht von den Kommunen selbst zu verwaltendes System zu etablieren. Schon das alte Grundsteuerfestsetzungsverfahren krankte an einem Bürokratismus sondergleichen. Erst mussten die Kommunen den Finanzämtern jede Veränderung an den Grundstücksverhältnisssen selbst und zudem an der Bausubstanz melden. Danach prüfte das Finanzamt, ob und welche Fortschreibung erforderlich wurde, evtl. durch eine Aufforderung an den Steuerpflichtigen, eine Steuererklärung dazu abzugeben.

Mein Ziel war es, dieses Hin- und Hergeschiebe von Daten zu unterbinden und den Kommunen das Recht und die Pflicht zu übertragen, die Daten selbst in einen Grundsteuerbetrag umzurechnen.

Wegen der wieder wertebasierten Neuregelung, besteht nun auch die Pflicht, weitere Änderungen regelmäßig in das Berechnungssystem einzupflegen. Bei meinem System wären nur noch technische Änderungen zu berücksichtigen.

Wenn jetzt angesichts der Flut von Einsprüchen die Finanzämter in Arbeit ersticken und hochqualifizierte Betriebsprüfer abgezogen werden, um das Massengeschäft einer fragwüdigen Neubewertung durchzuführen, ist das ein Tiefschlag für die Steuergerechtigkeit. Die mangelnde Kontrolle der Betriebe wird irgendwann auch durchschlagen auf eine Minderung der Gewerbesteuer. Ob die Kommunen dann merken, wie falsch es war, die ganze Arbeit um die vom BVerfG angestoßene Neuordnung ihrer Steuereinnahmen den Finanzämtern zu überlassen?

Das Geschrei über wegbrechende Finanzgrundlagen der Kommunen wird einen doppelten Ausgangspunkt haben:

  • Die zu erwartende neuerliche Feststellung einer Verfassungswidrigkeit stellt die Erhebung der Grundsteuer endgültig in Frage.

  • Die den Finanzämtern unnötiger Weise aufgedrückte Arbeit führt zu Ausfällen bei der zutreffenden Heranziehung zur Steuer in anderen Fachbereichen.

Mir ist keine Inititative bekannt, mit der die Kommunen versucht hätten, diesem Desaster vorzubeugen. Dabei war der Grundstein für die notwendige Reform bereits mit meiner Anregung unmittelbar nach dem Urteil von 1995 zur Vermögensteuer gelegt. Wenn die Kommunen sich damals sofort für mein Modell eingesetzt und damit begonnen hätten, alle Vorgänge rund um den Grundbesitz - vom Kataster bis zur Bauakte - zu digitalieren, hätten sie die jetzt aufgelaufene Arbeitsbelastung mit einem einzigen Knopfdruck selbst erledigen können.

Ich habe lange genug im Rahmen meines politischen Engagements für ein einfaches und gerechtes Grundsteuersystem gekämpft. Wenn ich aber auf die damaligen Widerstände in den Fachgremien und die Untätigkeit der Kommunen zurück blicke, werde ich keine Träne vergießen, wenn die Kommunen demnächst ohne ausreichende Einnahmen dastehen!


Jetzt ist Abhilfe in Sicht:
Endlich liegt eine Klage vor!


20.01.2024 - Rheinische Post:
"Mehr als 1,3 Millionen Einsprüche gegen Grundsteuerbescheide in NRW"

Zitate aus dem Bericht:

"Der Eigentümerverband „Haus und Grund“ spricht von einem „wichtigen Zeichen“ der Bürger und warnt davor, von Widersprüchen abzurücken. Der Berg der Beschwerden dürfte noch wachsen."

Eine Katastrophe mit Ansage!


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