Viele Wege führen nach Langenfeld!

Aber welches ist der richtige?

Unter der Überschrift "Wegweiser, die in die Irre führen" fragt die Rheinische Post mal wieder: "Wo geht es von der Autobahn denn ab nach Langenfeld?"

Es ist dies nicht der erste Bericht über die Verwirrung bei der ortsnahen Beschilderung. Bereits Mitte 2011 schrieb die Zeitung: "Ratlos am Scheideweg".

Gut, dass das Thema mal wieder angesprochen wird. Offensichtlich sind die entscheidungsrelevanten Behörden nicht in der Lage, das Problem sachgerecht zu lösen. Ich selbst hatte mich bereits nach dem ersten Bericht an das Bundes- verkehrsministerium gewandt und auf den Presseartikel hingewiesen. Als Antwort habe ich damals folgende Mail erhalten:

"(...) Ausfahrten auf Bundesautobahnen werden in der Regel mit einer blauen Ankündigungstafel im Abstand von 1000 Metern angekündigt, die nur den Namen der Anschlussstelle sowie die Anschlussstellennummer trägt. Der Name der Anschlussstelle ist dabei in der Regel das verkehrswichtigste Ziel im Bereich dieser Anschlussstelle. Wegen ihrer Bedeutung für die Durchsage bei Verkehrsfunkmeldungen soll dieser Name möglichst kurz und einprägsam sein. Darauf folgen im Abstand von 500 Metern und zu Beginn der Ausfahrt blaue Wegweisertafeln. Diese beinhalten in Abhängigkeit von der verkehrlichen Bedeutung in der Regel zwei bis zu maximal vier über die Ausfahrt zu erreichende Ziele.

Im nachgeordneten Netz, d.h. auf allen Straßen außerhalb der Autobahn, erfolgt die Wegweisung mit gelben Wegweisern oder in Ortschaften auch mit weißen Wegweisern für innerörtliche Ziele. Die Verwendung von weißen Wegweisern ist hier (...) nicht auf Städte mit mehr als 100.000 Einwohnern beschränkt.

Die Festlegung von Zielen in der Wegweisung erfolgt unter Beachtung der Vorgaben der gültigen Richtlinien für die wegweisende Beschilderung durch die örtlich zuständigen Behörden. Diese Richtlinien beinhalten auch Ermessensspielräume.

Nach welchen Gesichtspunkten die Auswahl der Ziele in der konkreten örtlichen Situation erfolgt ist und zwischen den betroffenen Gemeinden abgestimmt wurde, kann seitens des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung nicht beurteilt werden. Die Zuständigkeit hierzu liegt bei den Behörden des Landes Nordrhein-Westfalen. (...)"

Das hört sich alles sehr kompliziert an und mag auch weitgehend in der Form notwendig sein. Entscheidend ist aber doch der Hinweis, dass die Richtlinien auch Ermessensspielräume gewähren, die in Abstimmung der örtlichen Behörden auch sinnvoll genutzt werden sollten. Und genau das scheint hier nicht zu klappen. Wer ist da eigentlich der große Verhinderer und Blockierer?

24.12.2013


Bitte lesen Sie auch: Verkehrschaos durch Großbaustelle


31.07.2018 - Rheinische Post: "Langenfeld ist auf A59-Schild ausradiert"

Zitat aus dem Bericht:

"Und die Behörden arbeiten weiter daran, das Fahrtziel Langenfeld zu verschleiern. (...) Das Ministerium bestimme, wie die Anschluss-stellen benannt werden sollen. Und dieses habe bereits 2009 festgelegt, bei der Monheimer A59-Ausfahrt den Hinweis auf Langenfeld zu streichen."

Die Aufregung der Stadtspitze kann ich verstehen. Vielleicht sollte sie aber auch einmal meine Erkenntnisse nutzen und darauf pochen, dass die Richtlinien, jedenfalls so wie sie mir vom Bundesverkehrsministerium vorstehend erläutert worden sind, angewandt werden. Schließlich liegt danach die Verantwortung beim Landesbetrieb Straßen.NRW und sie bieten offensichtlich auch Ermessensspielräume!

Da wird offensichtlich bürokratisches Verstecken gespielt, statt gemeinsam nach sachgerechten Lösungen zu suchen, die auch den Autofahrern helfen, die noch ohne Navigationsgeräte unterwegs sind.


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