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Solidaritätszuschlag

Wie lange noch?

Jetzt ist wieder eine heiße Diskussion entbrannt um ein altes Thema:

Die Politik steckt in einem Dilemma: Die Anforderungen an den Staat werden immer umfassender; dazu bedarf es einer gesicherten Finanzierung, die zutreffend nicht mehr auf Verschuldung aufgebaut werden soll. Andererseits fühlen sich die Bürger von der Steuerlast erdrosselt.

In meinem Artikel Einkommensteuertarif - Kalte Progression habe ich bereits kürzlich darauf verwiesen, welche Schritte aus meiner Sicht erforderlich sind, um Raum für eine Steuerreform zu schaffen, die bei den Bürgern ankommt:

Die Politik muss sich endlich eine Rundumerneuerung ihrer Finanzphilosophie gönnen. Der Staat kann sich nicht mehr um alles kümmern, was der Bürger für sein Wohlgefühl benötigt. Die staatlichen Stellen, ob Bund, Länder oder Kommunen müssen sich auf die Dinge konzentrieren, die nur durch sie organisiert und finanziert werden können. Alle angebotenen Leistungen, die vom Bürger individuell unterschiedlich in Anspruch genommen werden und konkret gemessen werden können, müssen dem Bürger über sachbezogene Steuern oder Gebühren in Rechnung gestellt werden. Zum Ausgleich können die Steuern auf Einkommen viel stärker nach persönlicher Leistungsfähigkeit gestaffelt werden. Dazu verweise ich auf mein Anfang 2007 entworfenes Reformmodell. Die in diesem Modell enthaltenen Zahlen sind durch Zeitablauf überholt; sie müssen der Einkommensentwicklung angepasst werden. Das Prinzip halte ich aber weiterhin für eine brauchbare Lösung, um den Staat und die Bürger auf ihre jeweils ureigenen Aufgaben zu verweisen und ihnen dafür die finanziellen Mittel an die Hand zu geben.

05.03.2015


08.11.2018 - Rheinische Post: "Wirtschaftsweise für komplettes Soli-Aus"

Zitat aus dem Bericht:

"Der Rat der fünf Wirtschaftsweisen fordert die Bundesregierung auf, den Solidaritätszuschlag nicht nur für 90 Prozent der Steuerzahler, sondern vollständig abzuschaffen. Die Benachteiligung der reichsten zehn Prozent der Steuerzahler sei verfassungsrechtlich nicht haltbar, mache (...)"

Wer bereit ist, sich mit meinen diversen Anmerkugnen zur Steuerpolitik zu beschäftigen, kann schnell erkennen, dass ich für eine Entlastung des Mittelstandes bin, aber für die Belastung der Spitzeneinkommen noch Luft nach oben sehe. Sei es die Anhebung des Spitzensteuersatzes selbst oder die Aufhebung des Deckels bei der Besteuerung der Kapitalerträge. Dazu mein am 11.05.2017 aktualisierter Belastungsvergleich!

Entscheidend ist aber, dass die Regierung endlich eine Steuerreform auf den Weg bringt, die in sich schlüssig, insbesondere aber einfach und gerecht ist.


07.12.2018 - Nachrichtenagentur Reuters:
"DIW-Studie stärkt Scholz: Soli nicht komplett abschaffen"

Zitat aus dem Bericht:

"Würde die schwarz-rote Koalition über die geplante Streichung für 90 Prozent der Bürger hinausgehen, würde das fast nur Besserverdienern nutzen, warnte das DIW am Freitag in einer Studie. Deren Einkommen sei aber in den vergangenen Jahren weitaus stärker gewachsen als von Geringverdienern und der Mittelschicht. 'Insgesamt spricht vieles dafür, Haushalte mit hohen und sehr hohen Einkommen nicht weiter bei der Einkommensteuer zu entlasten'. Der Soli-Zuschlag bei Großverdienern sollte daher erhalten bleiben oder in den Einkommensteuertarif integriert werden."

Die letztgenannte Alternative hatte ich bereits vor Jahren im Arbeitskreis Steuerpolitik vorgeschlagen. Diese Idee wurde auch an Herrn Solms weitergeleitet, von ihm aber nicht aufgegriffen. Stattdessen wurde die "Hotelsteuer" ermäßigt. Für mich war das damals der letzte Anstoß, aus der FDP auszutreten.

Den Vorschlag des DIW kann ich somit voll unterstüzen. Vergleiche auch meine vorstehende Anmerkung vom 08.11.2018.


30.12.2018 - Deutschlandfunk: "Weil (SPD) offen für schnellen Abbau"

Zitat aus dem Bericht:

"Im Gegenzug plädierte Weil für eine maßvolle Anhebung des Spitzensteuersatzes."

SPD - ganz auf meiner Linie!


16.05.2019 - Rheinische Post:
"Soli ist laut Gutachten ab 2020 verfassungswidrig"

Zitat aus dem Bericht:

"Wenn der Gesetzgeber verteilungspolitische Ziele verfolge, müsse er den Einkommensteuertarif ändern. Würde der „Soli“ erhalten und in den Tarif integriert, sei dies verfassungskonform."

Die Argumentation des Verfassungsrechtlers Hans-Jürgen Papier ist überzeugend; ihr sollte möglichst unverzüglich gefolgt werden.

Übrigens: Einen solchen Vorschlag hatte ich bereits für die Arbeiten zur BT-Wahl 2009 im Arbeitskreis Steuern der FDP unterstützt. Dieser war auch als Empfehlung für Koalitionsverhandlungen an Herrn Solms übermittelt worden. Der hatte aber nach der Wahl - dank großzüger Parteispende - nichts besseres zu tun, als die Hotelermäßigung bei der Umsatzssteuer einzuführen. Von einem Abbau des Soli und Umbau des Steuertarifs war nichts mehr zu vernehmen. Das war ein Grund für meinen Parteiaustritt. Unter dem ungerechten Einkommensteuertarif und der kalten Progression leidet noch immer der Mittelstand!

15.06.2019 - Rheinische Post: "Union begräbt Soli-Abschaffung für alle"

Zitat aus dem Bericht:

"Der Solidaritätszuschlag soll 2021 nur für 90 Prozent der Steuerzahler wegfallen, die oberen zehn Prozent sollen ihn weiter bezahlen."

Weiter ein Rückblick:

"Zuletzt hatte CSU-Chef Markus Söder vergangene Woche erklärt, die Teil-Abschaffung sei verfassungswidrig."

Und das ist der Knackpunkt. Statt den Soli komplett abzuschaffen und einen neuen ESt-Tarif zu gestalten, wird mal wieder sehenden Auges verfassungs-rechtlich Fragwürdiges gestaltet! Wie realistisch diese Gefahr ist, siehe Anmerkung vom 16.05.2019


Soli-Abbau gerät zur Politposse

22.08.2019 - Handesblatt.com:
"Steuerzahler klagen gegen Soli-Gesetz – und haben dabei unerwartete Unterstützung"

Zitat aus dem Bericht:

"Sell verweist in der Klageschrift auch auf Aussagen von Scholz, die im Handelsblatt zitiert wurden: 'Wenn es um die komplette Abschaffung des Solis geht, lasse ich gern mit mir reden, solange wir im Gegenzug die Einkommensteuer für die Topverdiener entsprechend erhöhen', hatte Scholz den teilweisen Erhalt des Zuschlags begründet.

In der Klageschrift heißt es: 'Dies bedeutet, dass der Solidaritätszuschlag nach 2020 nicht mehr der Finanzierung eines ohnehin nicht begründeten Sonderbedarfs des Bundes, sondern als zweite Einkommensteuer in Form einer sogenannten weiteren Reichensteuer außerhalb des Einkommensteuertarifs dienen soll.'

Ein 'Form-Missbrauch' des Soli. Der Steuerzahlerbund sieht diese Klage als Pilotprojekt, stellvertretend für alle Steuerzahler. Er will sie bis vor das Verfassungsgericht bringen."

Bereits zu der Meldung vom 16.05.2019 über die Kritik des Verfassungs-rechtlers Papier hatte ich auf den schon viel älteren - und von mir im Arbeitskreis Steuerrecht der FDP unterstützten - Vorschlag hingewiesen, den Soli völlig abzuschaffen und dafür den Spitzensteuersatz im oberen Einkommensbereich zu erhöhen.

Es fällt Politikern offensichtlich unheimlich schwer, sich für die einfache Lösung zu entscheiden!

Wie dringend notwendig der Umbau des Einkommensteuertarifs ist, zeigt noch einmal der von mir bereits vor zwei Jahren aktualisierte Belastungsvergleich!

Und dass da Einsicht bei den Spitzenverdienern vorhanden ist, habe ich heute Vormittag gehört, als sich am Ende einer Diskussionssendung auf WDR5 ein Zuhörer dazu bekannte, zu den Bürgern zu gehören, die angesichts ihres Spitzeneinkommens den Soli auch künftig noch werden zahlen müssen. Er verwies darauf, dass ihn angesichts der Struktur seines Einkommens sowieso nicht die theoretische Spitzenbelastung treffe. Angesichts der hervorragenden wirtschaftlichen Infrastruktur sah er auch keine Probleme, als Spitzenverdiener eine Spitzensteuer zu zahlen.

Wie ich immer wieder dargelegt habe, muss die Tarifänderung aber auch von einer Reform der Unternehmensbesteuerung begleitet werden, damit Unternehmensgewinne, die nicht in die Privatsphäre abfließen und im Unternehmen verbleiben, unabhängig von der Rechtsform gleich behandelt werden.


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