Steueränderungsgesetz 2011

Reform oder Flickschusterei?

Jetzt verbreitet der Bundesfinanzminister wieder Hoffnung auf eine Entlastung der Steuerzahler. Kann man das wirklich als einen Schritt zur durchgreifenden Reform bezeichnen oder handelt es sich mal wieder um bloße Flickschusterei?

So wie ich die Entwicklung der Benzinpreise immer wieder mit den gestiegenen Löhnen vergleiche und deshalb die Kritik an diesen Preisen für unberechtigt halte, so fordere ich aber auch immer wieder die erkennbare Anpassung der Pausch- und Freibeträge an die Lohnentwicklung. So kann man in meinem Vortrag vom 10.2.2009 nachlesen, wie diese Beträge schon längst hätten angepasst werden müssen. Auch in meinen Anmerkungen zur Pendlerpauschale ist die Zusammenfassung der historischen Freibeträge zu einem Mobilitätsfreibetrag und seine Hochrechnung auf 4.800 € enthalten.

Vor diesem Hintergrund sind die jetzigen Vorstellungen des Ministers, den Arbeitnehmerfreibetrag von 920 € auf 1.000 € zu erhöhen, lächerlicher Aktionismus.

Langenfeld, den 9. Dezember 2010

Inhalt dieser Thesen als Leserbrief zusammengefasst;
in der Rheinischen Post erschienen am 16.12.2010


Inzwischen hat die Bundesregierung den Entwurf des Ministers verabschiedet. Als besondere Vereinfachung wird nun auch noch gefeiert, dass die Kinderermäßigungen künftig ohne Einkommensprüfung gewährt werden sollen.

Dies halte ich für völlig unproduktiv.

Bereits in meinem Grundsatzpapier habe ich ausgeführt, dass ich für die Einführung der Familienbesteuerung eintrete. Kinder können dann auf Antrag und ohne Rücksicht auf ihr Alter solange in die gemeinsame Veranlagung einbezogen werden, bis sie aufgrund ihrer eigenen Einkommenssituation die auf sie entfallenden Freibeträge dauerhaft in einer eigenen Veranlagung ausschöpfen können.

Mit meinem Modell entfallen sämtliche Prüfungen der Anspruchsvoraussetzungen. Es wäre allein die Entscheidung der Steuerpflichtigen, innerhalb welcher Veranlagungsform sie ihre Einkünfte erklären. Der Entwurf der Bundesregierung ist jedenfalls kein mutiger Schritt zur wirklichen Steuervereinfachung in bürgernaher Verantwortung.

Positiv an dem Entwurf sehe ich allein die Änderung bei dem Abzug von Kinderbetreuungskosten. Dass dort jetzt nicht mehr nach verschiedenen Gründen differenziert werden soll, ist ein echter Fortschritt. Familienpolitisch bedenklich bleibt aber, dass die Höchstbeträge unverändert erhalten bleiben sollen. Somit wird zwar etwas Bürokratie abgebaut; familienpolitischer Fortschritt ist aber auch das nicht.

Langenfeld, den 3. Februar 2011