Pflege im Alter

Eine Reform ist notwendig - aber wie?

Die von der Regierung im Koalitionsvertrag zugesagte Reform der Pflegeversicherung ist ins Stocken geraten. Das von Rösler (damals noch Gesundheitsminister) ausgerufene Jahr der Pflege geht bald ohne sichtbares Ergebnis zur Neige. Was kann da noch erwartet werden?

Angesichts der Krisen des globalen Finanzwesens, ausgelöst durch überschuldete Staaten, ist die Frage, wie eine sachgerechte und zugleich finanzierbare Pflege für das Alter gesichert werden kann, kaum zu beantworten.

Umlagesysteme fördern Frust bei den Beitragszahlern, die die Sorge umtreibt, dass allzu leichtfertig ihre Beiträge in Leistungen umgewandelt werden, die so nicht notwendig wären, und am Ende für sie selbst nichts mehr in der Kasse sei.

Bei einem System der Kapitaldeckung stellt sich die Frage, ob sich der Verwaltungsaufwand für relativ geringe Anlagebeträge lohnt und ob sich nicht Anlageberater und Versicherungsvertreter eine goldene Nase verdienen und am Ende ebenfalls das Geld nicht reicht.

Um das Problem zu lösen, müssen sich alle mehr auf das Subsidiaritätsprinzip besinnen. Soll heißen: Es muss viel mehr dem Einzelnen überlassen bleiben, selbst die für ihn beste Alternative zu finden. Aber auch das ist leichter gesagt als verantwortlich umgesetzt.

Zunächst müssen wir uns alle einmal damit abfinden, dass das im Laufe des Lebens angesammelte Vermögen - und sei es das Sparbuch, das Wertpapierdepot oder gar das Reihenhaus - nicht uneingeschränktes Erbstück für die nächste Generation ist. Es sollte vorrangig eingesetzt werden, um sich seinen angemessenen Lebensabend zu sichern.

Am Familienheim kann man diesen Gedanken am besten verdeutlichen. Wenn rechtzeitig errichtet und deshalb vor Eintritt ins Rentenalter schuldenfrei verfügbar, sichert es das Wohnen zu akzeptablen Preisen, weil im Grunde nur noch überschaubare, zumindest aber bestens planbare Ausgaben anfallen. Sollte seine Pflege zur Last werden, bietet es sich an, es an die nächste Generation weiter zu reichen. Das Steuerrecht fördert die Vereinbarung von Unterhaltsleistungen. Besteht die Möglichkeit der Weitergabe innerhalb der Familie nicht, bietet es sich an, das Eigenheim rechtzeitig zu vermieten oder gar zu verkaufen. Gerade für den Verkauf sind in der Schweiz vorbildliche Modelle entwickelt worden, die lebenslanges Wohnrecht mit Verrentung des Kapitalwertes kombinieren.

Vermögen, das dieser Zielsetzung dient, darf auch nicht durch Steuern belastet werden, die diesem Ziel entgegenstehen. Wer so vorsorgt und vermeidet, dem Staat zur Last zu fallen, darf nicht mit seiner Abgabenlast überfordert werden. Wer sich darauf verlassen kann, dass seine Vorsorge auch verlässlich gesichert ist, wird dieses Ziel nicht aus den Augen verlieren. Und wenn dann dieses Vermögen doch noch an die Kinder vererbt werden kann, weil diese die Pflege ihrer Eltern selbst übernommen haben, sollte ihnen auch ein Freibetrag zustehen, der ihrer Leistung entspricht. Das wäre gelebter Generationenvertrag.

Bleibt die Frage, wie denen geholfen werden kann, die eine "gebrochene" Laufbahn haben.

In meinen Darstellungen zur Steuerreform und zum Bürgergeld hatte ich bereits Vorschläge zur Neuordnung des Schonvermögens entwickelt, die ich im Rahmen meiner Aktivitäten bei den Liberalen Senioren zu einem Antrag des Landesverbandes NRW (PDF-Datei) verarbeiten konnte und die auf der Delegiertenversammlung des Bundesverbandes der Liberalen Senioren am 11. Juli 2009 in Darmstadt eine Mehrheit fanden. Ziel dieses Modells ist es, den Bürger mit "gebrochener" Erwerbslaufbahn nicht ständig auf Null zurückzuwerfen.

Auch mit dem Problem niedriger Frauenrenten habe ich mich auseinandergesetzt und Vorschläge erarbeitet, wie diese sachgerecht angehoben werden können. Hier finden Sie meine ausführliche Darstellung. (PDF-Datei)

Packt man diese Probleme endlich einmal grundsätzlich im Sinne meiner Lösungsvorschläge an, stellt man dem Bürger bereits eine verbesserte Ausgangsposition für das Alter in Aussicht.

Auch danach wird es noch Fälle geben, in denen Bürger nicht allein in der Lage sein werden, ihre angemessene Versorgung im Alter selbst zu finanzieren. Hierfür durch kleinkarierte Systeme vorzusorgen, ist aus meiner Sicht uneffektiv. In meinem Modell des Bürgergeldes sind ausreichende Spielräume zur Gestaltung einer unbürokratischen Finanzierung des ergänzenden Bedarfs enthalten. Leider ist nach der letzten BT-Wahl die Diskussion um das Bürgergeld völlig in der Versenkung verschwunden - ein Fehler, wie sich mal wieder zeigt.

Langenfeld, den 20. September 2011

(zuletzt überarbeitet am 12. Oktober 2011)

Weitergehende Bemerkungen zur Rentenpolitik finden Sie hier.


Pflegeversicherung - Erkenntnisse der Wissenschaft

Jetzt hat auch ein Wissenschaftler erkannt, dass das System der Pflegeversicherung ein Fehler war.

Unter der Überschrift "Pflegeversicherung war größter sozialpolitischer Fehler" zitiert die Rheinische Post den Freiburger Finanzwissenschaftler Bernd Raffelhüschen. Wenn er meint, dass die Pflegeversicherung "nichts anderes als eine Art groß angelegtes Erbschaftsbewahrungsprogramm für den deutschen Mittelstand" gewesen sei, bestätigt das meine Überlegungen, dass jeder Bürger verpflichtet ist, seinen Lebensunterhalt über die gesamte Lebenszeit zu planen.

Mit seinen Anmerkungen erinnert er auch daran, dass die Ärmeren im Zweifelsfall immer schon von der Sozialhilfe unterstützt worden sind. Das war seiner Zeit aber das Problem, dass sich nämlich immer mehr Bürger auf diese Unterstützung verlassen haben und, statt Vorsorge zu betreiben, lieber ihre Einkünfte "verprasst" haben. Und da kam die Sozialhilfe in Finanzierungsnot. Und so wurde die Versicherung auf Umlagebasis erfunden.

Die Probleme lassen sich somit nur lösen, wenn jedem Bürger mehr Eigenverantwortung zugemutet und dies von ihm akzeptiert wird. Und damit sind wir wieder beim Subsidiaritätsprinzip!

15.05.2015


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