Hubschrauberlandeplatz

Formalrechtliche Fragen

In der Bürgerinformationsveranstaltung hat Herr Anhalt bezweifelt, dass die Stadt eine eigene Entscheidungskompetenz gem. § 35 BauGB habe. Damit habe ich mich inzwischen beschäftigt und meinen persönlichen Widerspruch gegenüber der Bezirksregierung wie folgt ergänzt:

In der von mir und weiteren Bürgern initiierten Bürgerinformation hat der Planungschef im Langenfelder Rathaus, Herr Anhalt, nunmehr auf einen rechtlichen Aspekt hingewiesen, der nach nochmaliger Recherche der gesetzlichen Grundlagen daran zweifeln lässt, ob das laufende Verfahren in voller Offenheit betrieben wird. Er behauptet nämlich, dass § 35 BauGB nicht anwendbar sei, wenn von Ihnen die Genehmigung zum Bau des Landeplatzes erteilt werde. Gesonderte Baugenehmigungen seitens der Gemeinde seien dann nicht mehr erforderlich. Er bezieht sich dabei auf § 38 BauGB.

Diese Vorschrift betrifft aber Maßnahmen von überörtlicher Bedeutung. Der Bau eines privaten Hubschrauberlandeplatzes hat nach meinem Verständnis aber keine überörtliche Bedeutung. Er wirkt nur insoweit überörtlich, als von da aus Flugverkehr in den öffentlichen Bereich hinein möglich gemacht wird. Aber selbst dann, wenn durch die Anhörung der Stadt als Träger öffentlicher Belange ein eigenes Entscheidungsrecht aufgehoben wäre, kann das doch nicht bedeuten, dass all die Bedenken, die gegen Baumaßnahmen im Außenbereich sprechen, durch eine anders geordnete Zuständigkeit über den Haufen geworfen werden können.

Dieser vorstehende juristische Dissens macht deutlich, wie unausgegoren der Antrag und das Verfahren sind. Hier wird offensichtlich mit unwahren, zumindest aber unvollständigen Aussagen die Öffentlichkeit an der Nase herumgeführt.

Immerhin hat der erst kürzlich in den Ruhestand getretene Stadtbaurat Weber in dem Schreiben der Stadt vom 12. Juli 2012 ausdrücklich darauf verwiesen, dass "das betreffende Grundstück (...) im städtebaulichen Außenbereich gemäß § 35 BauGB" liegt.

Will sich die Verwaltung nach seiner Zurruhesetzung von dieser eindeutigen Aussage dadurch verabschieden, in dem sie versucht zu suggerieren, dass ein bereits seniler Beamter Unsinn geschrieben habe? Dagegen sollte sich Herr Weber wehren. Er hat sich aus meiner Sicht jedenfalls völlig korrekt geäußert und die notwendige Entscheidung der Stadt vorgegeben - nur Herr Witte hat das nicht verstanden.

Oder kneift man ganz einfach vor einer klaren Entscheidung gegen einen "einflussreichen" Unternehmer nachdem das "Bollwerk Weber" abgetreten ist?

Langenfeld, den 11. Juli 2013

Rheinische Post: "Bürger weiter gegen Privatflughafen" - Eine Klarstellung zu der von Herrn Bergfeld und mir vertretenen Rechtsauffassung!

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