Verschwendungssucht

Rechtsprechung der Arbeitsgerichte

Was ist los in unserer Gesellschaft? Da gibt es noch Arbeitnehmer, die es nicht hinnehmen wollen, dass brauchbare Artikel auf den Müll geworfen werden (z.B. Maultaschen oder Kindersitze), und schon werden sie von ihren Arbeitgebern gefeuert.

Arbeitsrichter halten das für legal ebenso wie unsittlich hohe Vergütungen an Manager von verlustreichen Finanzinstituten. Wo sind da eigentlich noch die Maßstäbe?

In unserem Staat, dessen Politiker Prämien aussetzen, um fahrtüchtige Autos zu verschrotten, braucht man sich über nichts mehr zu wundern. Die Unterstützer der Wegwerfmentalität und Verschwendung müssen endlich an den Pranger gestellt werden.

Langenfeld, den 17. Oktober 2009


In der Berufung vor dem Landesarbeitsgericht Freiburg (Aktenzeichen 9 Sa 75/09) einigten sich die Altenpflegerin und die Konstanzer Spitalstiftung auf einen Vergleich. Das Arbeitsverhältnis wird gegen Zahlung einer Abfindung aufgelöst. Ist damit nun wirklich das Problem des "Maultaschendiebstahls" geklärt?

Ich meine, dass die nun angelaufene Diskussion in Politik und Justizkreisen zwar erfreulich ist, sie löst aber nicht das Problem, dass unsere Gesellschaft noch immer nicht die Pflicht erkannt hat, pfleglich mit den Ressourcen umzugehen. Jede gute Hausfrau versucht, die Mahlzeiten so zuzubereiten, dass sie ausreichen und Reste nicht fortgeworfen werden müssen. Die Achtung vor Lebensmitteln hat etwas zu tun mit der Achtung vor der Natur, die wir nicht ausbeuten dürfen.

In den Kriegs- und Nachkriegsjahren waren alle froh, auch aus Lebensmittelresten später noch eine zweite Mahlzeit gewinnen zu können. Nichts wurde weggeworfen. Wer so aufgewachsen ist, kann eine Weisung, Lebensmittel zu vernichten, nicht verstehen. Das muss endlich diskutiert werden.

Freitag, den 2. April 2010