Splittingtarif

Ein Arbeitshindernis?

Die Bertelsmann-Stiftung hat in einer neuen Studie die Auffassung vertreten, der Splittingtarif sei ein Hindernis, Familie und Beruf in Einklang zu bringen, weil die steuerliche Belastung des Zweiteinkommens zu hoch sei.

Das seit 1958 geltende Splittingsystem geht zurück auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 17.1.1957. Es hat die aus der bis dahin geltenden Haushaltsbesteuerung resultierende Mehrbelastung der Ehegatten für unvereinbar mit Art. 6 Abs. 1 GG erklärt.

Die Verfassungsrichter hatten damals zutreffend erkannt, dass Ehegatten ihre Einkünfte im Prinzip untereinander aufteilen können, um eine Optimierung der Besteuerung zu erreichen. Lediglich höchstpersönliche Einkünfte - insbesondere die als Arbeitnehmer - sind davon ausgenommen. Wenn aber schon die Ehe als Wirtschaftsgemeinschaft auch in ihrer Gesamtheit besteuert werden soll, entspricht es der Gerechtigkeit, diese Steuer so zu bemessen, als wenn jeder der Ehegatten die Hälfte des Gesamteinkommens erwirtschaftet hat - unabhängig von der Art der Einkünfte.

Um eine komplizierte Verteilung der Einkünfte zu vermeiden, ist aus diesen Überlegungen der Splittingtarif entstanden.

Einerseits mildert dies die Progression, an der der Staat in zunehmendem Maß verdient hat, andererseits schlägt der bereits mit einem Einkommen erreichte hohe Grenzsteuersatz nicht nur auf die Gehaltserhöhung des bisherigen Alleinverdieners durch, sondern eben auch auf ein hinzutretendes Zweiteinkommen. Dies als Hindernis für eine Wiederaufnahme von Berufstätigkeit anzusehen, erscheint mir recht gewagt.

Die von der Bertelsmann-Stiftung angemahnte Erleichterung kann auf anderem Wege erzielt werden.

Durch Einführung einer echten Familienbesteuerung, so wie ich sie in meinem Modell vertrete, reduziert sich nach Familienzuwachs der Grenzsteuersatz und damit auch die Progressionswirkung. Hinzu kommt meine Forderung, den Abzug von Werbungskosten zu vereinfachen. Nähere Ausführungen dazu finden Sie in dem Artikel über die Pendlerpauschale. Die dort von mir angemahnte Heraufsetzung der Pauschale würde für den Zweitverdiener ebenfalls zu einer steuerlichen Entlastung führen, ohne dass erst erhebliche Aufwändungen nachgewiesen werden müssen.

Auch ist es für mich selbstverständlich und bereits in meinem Grundsatzpapier (PDF-Datei) ausgeführt, dass jegliche Ausgaben für die Beschäftigung von Hilfen im Haushalt und für die Kinderbetreuung aus unversteuertem Einkommen beglichen werden müssen und die Steuer erst greift, wenn diese Kosten das dadurch erzielte Einkommen gemindert haben. Die derzeitigen Höchstbetragsbegrenzungen sind bürgerfeindlich und nur fiskalisch begründet.

Für Polemik gegen den Splittingtarif besteht somit kein Anlass. Die Politik sollte sich aber endlich daran machen, das Steuerrecht liberaler zu gestalten. Wie ich mir die Gegenfinanzierung einer sachgerechten Reform der Einkommensbesteuerung vorstelle, habe ich auch bereits dargelegt.

Langenfeld, den 27. November 2010


Unter der Überschrift
Wertschätzung der Familien
habe ich meine Gedanken zur Familienpolitik zusammengefasst.


Zur Geschichte der Familienpolitik hat jetzt das Institut für Demographie, Allgemeinwohl und Familie e.V. einen aktuellen Blickpunkt herausgebracht, dem nichts mehr hinzu zu fügen ist.

Langenfeld, den 5. Dezember 2010


Das Institut für Demographie, Allgemeinwohl und Familie e.V. hat nunmehr ebenfalls zum Splittingtarif Stellung genommen.

Langenfeld, den 24. Januar 2011


Unsinnige Diskussion

Jetzt wird schon wieder über die Steuerklassenwahl gestritten und vorgeschlagen, die Steuerklasse V abzuschaffen, wie die Süddeutsche Zeitung berichtet.

Gibt es eigentlich keine wichtigeren Themen?

Der Artikel beleuchtet die Sachproblematik zutreffend; dem ist nichts hinzuzufügen.

Bleibt nur die Frage nach dem Verständnis der sich aufregenden Politiker. Wenn Eheleute geschickt bereits übers ganze Jahr Steuern sparen, indem sie die Kombination III/V statt IV/IV wählen, stellt sich die Frage doch gar nicht; zudem bietet die Verwaltung auch noch das Faktorverfahren an, um die Steuerlast bereits während des laufenden Jahres gerecht zu verteilen. Oder haben heute alle Ehepaare getrennte Kassen? Dann fragt sich allerdings, wo denn die Familien hingekommen sind. Wird da nicht mehr in einen Topf gewirtschaftet?

Wenn nach dieser Diskussion der Splittingvorteil erst mit der Veranlagung eingefordert werden darf, benachteiligt man die Ehepaare. Und der Staat verschafft sich einen billigen Kredit. Ist das die neue Art der Bürgerfreundlichkeit, indem man den Ehepaaren einen Gestaltungsspielraum nimmt? Und staatliche Leistungen, die sich am zuvor bezogenen Lohn ausrichten, kann man auch von vorn herein in einer Quote vom Brutto bemessen. Warum der Umweg über den individuellen Nettolohn? Das hat sich mir noch nie erschlossen! *)

Oder ist dies wieder ein Baustein der gegen die Familien gerichteten Ideologie?

Langenfeld, den 2. Januar 2013

*) Nachgetragen sei hier wieder ein absurdes Beispiel (Rheinische Post vom 08.01.16):
"Mütter verzichten wegen ungünstiger Steuerklasse auf Elterngeld"
Einfacher wäre gerechter!

In einem Newsletter vom 2. März 2013 schreibt das Institut für Demographie, Allgemeinwohl und Familie e.V. zur Entwicklung der Rechtsprechung: "Die Ignoranz der Richter: Wie die Entprivilegierung der Ehe zu neuen Privilegien führt". Wo bleibt da der besondere Schutz der Ehe und Familie, wie sich ihn die Verfassungsgeber vorgestellt haben?


Familiensplitting

Die aktuelle Diskussion um die Homo-Ehe beflügelt die Diskussion um die Familienpolitik. So meldet die FAZ: "Die Union denkt über ein Familiensplitting nach". Da kann man nur sagen: Na endlich.

Schaut man sich das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 17.1.1957 genauer an, ist bereits dort der Auftrag zu erkennen, die wirtschaftlichen Verhältnisse der Familie einer Gesamtbetrachtung zu unterwerfen. Schön, dass nun endlich diese Gedanken wieder in die aktuelle Diskussion einfließen.

Ich bin gespannt, ob das jetzt nur ein Wahlkampthema ist oder tatsächlich umgesetzt wird.

Langenfeld, den 4. März 2013

Wie sehr die politische Diskussion um das Familiensplitting von der Ideologie der jeweilig Argumentierenden bestimmt wird, zeigt der Artikel "Zwanzig Jahre Familiensplitting " in der FAZ. Durchdringend ist immer wieder die Auffassung, man müsse auch den Frauen die bezahlte Arbeit ermöglichen. Dabei sollte Familienpolitik endlich wieder die Kinder als die Zukunft unserer Gesellschaft in den Mittelpunkt stellen und es den Familien überlassen, ihre wirtschaftlichen Verhältnisse eigenverantwortlich zu regeln.


Doch noch neues zum Splittingtarif?

Unter der Überschrift "SPD will Ehegattensplitting grundlegend umbauen" berichtet die Rheinische Post über einen Leitantrag zur Umwandlung des Ehegattensplittings in ein Familiensplitting.

Auch wenn der Beschluss des SPD-Parteivorstands: "Moderne Familienpolitik weiter denken" mit ziemlicher Schwafelei daherkommt, so ist der Ansatz nicht falsch, denn er schließt an meine vorhergehende Bemerkung zu dem Aufsatz in der FAZ an, endlich die Kinder in den Vordergrund zu rücken.

Die SPD sollte jetzt ihr "sozialdemokratisches Familiensplitting" aber nicht als tolle eigene Erfindung verkaufen, sondern zur Kenntnis nehmen, dass ein Familiensplitting bereits in dem am Anfang dieser Seite zitierten Urteil des Bundesverfassungsgerichts Grund gelegt worden ist. Es ist ein Trauerspiel deutscher Politik, dass diese nahezu 60 Jahre alten Gedanken des Gerichts immer wieder den finanzpolitischen Machenschaften zum Opfer gefallen sind.

Trotz der aus meiner Sicht mal wieder sehr ideologisch geprägten Formulierungen finde ich aber noch den Hinweis beachtenswert, dass auch die Berücksichtigung von Kindern im System der Sozialversicherung weiter entwickelt werden müsse. Zu dem Problem hatte ich kürzlich aus anderem Grund Stellung bezogen: Wird die Rentenfinanzierung demnächst neu aufgemischt?

Wenn also das Papier auch mit vielen ideologischen Floskeln gefüllt worden ist, so gibt es doch hoffnungsvolle Denkansätze. Ich fürchte aber, dass auch dieser neuerliche Versuch, die Belastungssysteme neu zu ordnen, an dem Bedarf an Einnahmen scheitern wird. Was bleiben wird, sind die diversen Ansätze, die Lebenspartner in den Familien immer mehr zu bedrängen, umfassend der Wirtschaft als letztlich billige Arbeitskräfte zur Verfügung zu stehen. Siehe hierzu: Grundsätzliches zur Familienpolitik

20.10.2015

Heute Morgen habe ich in der Presseschau auf WDR5 vor allem Kritiker des Splittingtarifs gehört. Und da ist mir der Satz besonders aufgefallen, dass das Ehegattensplitting ein Relikt aus der Zeit sei, in der die Mutter sich um die Kinder gekümmert habe und der Vater die Familie mit seinem Einkommen hätte ernähren können.

Ist solchen Kritikern eigentlich klar, was sie damit zum Ausdruck bringen?

Sie bestätigen doch meine Kritik, dass es in der gesamten "familienpolitischen" Diskussion nur darum geht, der Wirtschaft billige Arbeitskräfte zuzuführen. Denn angemessene Löhne werden nur an die Arbeitskräfte gezahlt, die knapp sind. Es wird immer dringender, über den Wert der Arbeit nachzudenken.

21.10.2015


20.10.2017 - Tagesschau.de: "Streitpunkt Ehegattensplitting"

Zitat aus dem Bericht:

"Der Weg zu einer Jamaika-Koalition ist lang. Einer von mehreren Streitpunkten ist das Ehegattensplitting. Die Grünen wollen es für neue Ehen abschaffen, weil es nicht zeitgemäß sowie ungerecht sei. Was ist dran an dieser Kritik?"

Eine sehr gute Dartstellung der Sach- und Rechtslage, insbesondere auch der verfassungsrechtlichen Grundlagen!

Ich will hoffen, dass die neue Koalition nicht mit einem Verfassungsbruch beginnt.


Neue Vorschläge zur Reform der Ehegattenbesteuerung

In seinem aktuellen Newsletter hat das Bundesminsterium der Finanzen jetzt auf ein Gutachten des unabhängigen Wissenschaftlichen Beirats beim BMF zur Reform der Besteuerung von Ehegatten hingewiesen.

Die Gutachter wollen damit erreichen, dass die Beschäftigung des Ehegatten nicht einem zu hohen Grenzsteuersatz unterliegt, um dem Eindruck zu begegnen, diese Beschäftigung lohne sich nicht.

Der Irrtum, dem ich bereits oben entgegengetreten bin, ist einfach nicht auszurotten. Nach meinem Eindruck besteht einfach nur die Absicht, das Verständnis von Familie auszuhöhlen.

Natürlich hat sich "seit der Einführung des Ehegattensplittings vor 60 Jahren (...) die Arbeitsteilung zwischen den Geschlechtern erheblich verändert." Wenn es dadurch nun möglich geworden ist, dass beide Ehegatten einer bezahlten Berufstätigkeit nachgehen können, ist das aber wirtschaftlich doch nicht anders, als wenn einer der Partner weiterhin allein einer Erwerbstätigkeit nachgeht und einfach mehr verdient. Jeder Mehrverdienst führt nun mal zur Anhebung der Grenzbelastung; das ist gewollte Folge der Progression!

Alle Vorschläge, die da nun gemacht werden, das Splittingverfahren durch diverse Freibeträge zu ersetzen, erzeugen nur Unübersichtlichkeit und insbesondere Bürokratismus! Das Splittingverfahren ist und bleibt die einfachste Methode, Ehegatten gerecht zu besteuern.

Ungerecht ist nur, dass die Kinder nicht in das Splittingverfahren einbezogen werden! Ein echtes Familiensplitting würde auch Alleinerziehenden helfen.

Und ein Blick auf den von mir erstellten Belastungsvergleich zeigt, wo das eigentliche Problem der Grenzbelastung liegt. Es ist der Umstand, dass sich diese für mittlere Einkommen wegen Nichtanpassung der Steuerformel dramatisch erhöht hat. Das ist der Punkt, der jeden Zuverdienst unantraktiv macht. Da ist es völlig egal, wer durch seine Erwerbsarbeit zur Erhöhung des Familieneinkommens beigetragen hat!

Raum für eine andere Form der Ehe- und Familienbesteuerung sehe ich nur, wenn man dabei meinen Vorschlägen für ein Bürgergeld folgt.

22.11.2018

Nachtrag vom 26.11.2018:

Auf meine Anfrage habe ich jetzt vom Bürgerreferat des BMF folgende Klarstellung erhalten:

(..) vielen Dank für Ihre E-Mail vom 22. November 2018, zu der wir Ihnen gern folgende Informationen geben: Der Wissenschaftliche Beirat beim Bundesministerium der Finanzen (BMF) ist unabhängig. Dies gilt für die Auswahl seiner Themen und für die Ergebnisse seiner Analysen. Es gibt - wie schon aus dem Koalitionsvertrag ersichtlich - in dieser Legislaturperiode keine Pläne der Bundesregierung, die Regelungen zum Ehegattensplitting zu verändern.


Ein weltfremdes Gutachten

21.06.2021 - Rheinische Post:
"Abschaffung des Ehegattensplittings würde 500.000 neue Jobs bringen"

Zitate aus dem Bericht:

"Eine Abschaffung des Ehegattensplittings könnte einer RWI-Studie zufolge zu mehr Jobs und einem einmaligen Anstieg des Bruttoinlandsprodukts führen. Verlierer der Pläne wären Paare mit ungleichen Einkommen."

"Eine Umstellung auf eine individuelle Besteuerung von Ehepartnern würde demnach bei gleichem Steueraufkommen mehr als eine halbe Million zusätzliche Vollzeit-Arbeitskräfte schaffen."

Bitte beachten Sie zurerst einmal den Unterschied zwischen der Überschrift und dem zitierten Text: Jobs - Vollzeit-Arbeitskräfte !!

Ich habe lange überlegt, ob ich zu dem Unsinn noch etwas schreiben soll. Das haben zum Glück ja schon viele Leser getan. Dem verantwortlichen Gutachter habe ich aber trotzdem schon meine Meinung kundgetan. Daraus nur dieses Zitat:

"Völliger Unsinn ist es, Ihren Vorschlag auch noch damit zu begründen, so mehr Wirtschaftswachstum erzeugen zu können. Es ist doch der ungebremste Konsumrausch, der uns den Klimawandel und die weitere Zerstörung der Umwelt beschert hat. Von Verantwortung für die Rettung unserer Lebensgrundlagen haben Sie offensichtlich noch nichts verstanden. Ihre einseitige Sicht auf Wirtschaftswachstum ist zu vergleichen mit der Geschichte vom Tanz um das Goldene Kalb im AT."

In ganz anderem Zusammenhang habe ich auf meiner Homepage einen Hinweis zum Wirtschaftswachstum und seinen Folgen festgehalten: Produktivität schlägt Demografie. Danach ist mit einem allgemeinen Rückgang der Arbeit zu rechnen. Und wenn Sie sich auf dieser Seite noch einmal zur Geschichte des Ehegattensplittings informieren und im Auge behalten, dass Erwerbsarbeit kein Selbstzweck ist, sondern einfach nur dem Lebensunterhalt dient, so wird doch schnell deutlich, dass endlich das auch von mir wiederholt angemahnte Familiensplitting angesagt ist. So können die Mitglieder einer Familie untereinander eigenverantwortlich regeln, wie die Erwerbsarbeit und die Arbeit innerhalb des Haushalts untereinander aufgeteilt wird. Das schafft die Freiräume für eine entspannte Lebensführung bei ausreichendem Nettoeinkommen.

Da das Gutachten aber von einem Wirtschaftswissenschaftler verfasst worden ist, liegt der Verdacht nahe, dass es mal wieder nur um den Druck geht, der Wirtschaft mehr Arbeitskräfte auf den Markt zu spülen. So kann man dann das Lohnniveau weiter senken. Auf meine Ausführungen zur Familienpolitik weise ich hin.


Übrigens; hinsichtlich der Ehegattenbesteuerung besteht ein Wahlrecht! "§ 26 Veranlagung von Ehegatten"

Wem der Splittingtarif nicht gefällt, kann es ja mal mit der Einzelveranlagung probieren - und wird sicher schnell das Gemecker einstellen!


Neue Debatte um das Ehegattensplitting

Jetzt ist eine neue Debatte um das Ehegattensplitting ausgebrochen. Dazu der Hinweis auf zwei Artikel:

An den Leserforen habe ich mich in der Weise beteiligt, dass ich einfach zur Klarstellung meine Eingangsanmerkungen hineinkopiert habe. Deshalb will ich mich hier nicht wiederholen. Lesen Sie bitte selbst die Berichte und die Leserdiskussion.

Angestoßen wurde die Diskussion von dem SPD-Vorsitzenden Klingbeil und zusätzlich befeuert von dem Arbeitsminister Heil. Deren Grundtenor lautete mal wieder, das Ehegattensplitting behindere Frauen an der Erwerbstätigkeit und so fehlten der Wirtschaft die erforderlichen Arbeitnehmer.

Die SPD erntete dafür harsche Kritik. Neben der reinen steuerrechtlichen Problematik tauchte aber noch ein Argument auf, das auf drastische Weise deutlich macht, wie unsozial der Vorschlag ist. Das habe ich aufgegriffen und heute in einer Mail an die Auslöser der Diskussion folgendes geschrieben:

Die SPD hat offensichtlich sämtliches Gespür für Gerechtigkeit den Familien gegenüber verloren. Dabei sind es besorgte Eltern, die sich darum kümmern, dass aus ihren Kindern einmal verantwortungs-bewusste Staatsbürger werden. Die SPD hat offensichtlich ihre Kernkompetenz für soziale Gerechtigkeit verloren und nur das Wohl der Wirtschaft im Blick.

In den Foren der von mir abonnierten Zeitungen fällt harsche Kritik. Haben Sie die gelesen? Ein Argument, das besonders ins Auge sticht, ist die völlige Unlogik der Politik: Wenn bei der Gewährung von Sozialleistungen auf das Partnereinkommen geschielt wird und Paare somit in Haftung genommen werden, sich gegenseitig zu unterstützen - was für mich übrigens selbstverständlicher Teil einer Ehe ist - ist es doch völlig widersinnig, sie bei der Steuerveranlagung getrennt zu behandeln, damit der Staat sie schröpfen kann. Haben Sie das bei Ihrem dummen Geschwätz eigentlich bedacht?

12.07.2023


Bei der Nachrichtenlektüre gefunden:

"Wir müssen es den Paaren überlassen, mit welcher Aufteilung sie das gemeinsame Familieneinkommen erzielen wollen. Schon aus Gründen des Verfassungsrangs der Ehe als Lebens- und Wirtschaftsgemeinschaft macht das Splitting grundsätzlich Sinn. Das Ehegattensplitting hält Frauen nicht vom Arbeiten ab. Frauen nehmen dann Vollzeitjobs an, wenn die frühkindliche Betreuung besser ausgebaut ist."

Quelle: Rheinische Post: "Eine Million Zuwanderer sind zu viel" - Interview mit IW-Chef Michael Hüther

18.07.2023


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