Schwarzarbeit

BGH verneint Anspruch auf Lohn

Unter der Überschrift "Kein Lohnanspruch bei Schwarzarbeit" berichtet die Rheinische Post, dass der BGH entschieden habe, Schwarzarbeit sei Wirtschaftskriminalität.

Schwarzarbeit ist in der Tat ein altes Übel - aber auch angesichts der hohen Belastung mit Steuern und Sozialabgaben ein durchaus nachvollziehbarer Weg, sich ergiebigere Erträge seiner handwerklichen Leistung zu verschaffen. Schon seit Jahrzehnten wird immer wieder auf das Beispiel des Kfz-Mechanikers verwiesen, der selbst vier Stunden arbeiten muss, um von seinem Nettolohn eine Stunde Arbeit seiner Kollegen finanzieren zu können, um seinen PKW in derselben Werkstatt reparieren zu lassen. Daran hat sich dem Grunde nach nichts geändert.

Unter Besteuerung der Kapitalerträge finden Sie Hinweise zu der Frage, ob unser Steuer- und Abgabensystem gerecht ist. Dort finden Sie weitere Verweise, wie ich mir eine Reform vorstelle, um Dienstleistungen - seien es die mit dem Urteil angesprochenen Handwerker oder aufopferungsvolle Pflegekräfte - geringer zu belasten. Es kann doch nicht länger hingenommen werden, dass der Lohn für schwere körperliche Arbeit nicht nur schlecht bezahlt sondern im Ergebnis auch noch höher belastet wird, als Kapitalerträge.

11.04.2014