Mütterrente

Wann wird endlich mit ehrlichen Zahlen argumentiert?

Die Diskussion um die Mütterrente wird immer unverständlicher. Da werden die Interessen Alt gegen Jung ausgespielt. Wann begreift die Politik, dass es insgesamt um die gerechte Verteilung des wirtschaftlichen Erfolgs geht? Lesen Sie dazu einfach meine grundsätzlichen Ausführungen zur Finanzierung. Und wenn diese Verteilung ernsthaft reformiert wird, ist auch Geld für die Alterssicherung der Mütter vorhanden.

Um die emotional aufgeladene Diskussion zu versachlichen, habe ich jetzt einmal versucht, in einer Vergleichsberechnung aufzuzeigen, wie unterschiedlich sich die staatliche Förderung darstellt. Ich erhebe nicht den Anspruch, dass meine Berechnung 100%-ig genau ist. Ich habe da einfach mal die Zahlen genommen, die so in der Presse gehandelt werden. Wer konkretere Zahlen vorweisen kann, darf mir gerne eine korrigierte Berechnung zur Verfügung stellen. Meine Berechnung zeigt aber, wie sehr die Politik einem eindimensionalen Mainstream verhaftet ist.

Grundsätzliches zur Familienpolitik finden Sie hier!

Vielleicht ist der bevorstehende Muttertag einigen Meinungsführern doch einmal Anlass, den Müttern mehr Anerkennung auszusprechen.

09.05.2014


Doch noch ein Lichtblick?

In einem Interview mit der Rheinischen Post hat Frau Merkel auf die Frage "Warum ist der CDU die Mütterrente so wichtig?" geantwortet:

Für jüngere Mütter gibt es pro Kind drei Jahre Anerkennung im Rentensystem. Wir haben das Elterngeld eingeführt, die Kitas ausgebaut und einen Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz geschaffen. Das sind alles Dinge, von denen Mütter früherer Jahrgänge nur träumen konnten. Und trotzdem wird ihnen bisher nur ein Jahr pro Kind bei der Rente gut geschrieben. Das ist nicht gerecht, deshalb ist die Ausweitung der Mütterrente vertretbar.

Wenn Sie statt mit "... vertretbar" mit "... erforderlich" geantwortet hätte, wäre die Antwort überzeugender gewesen.

10.05.2014


11.10.2017 - Rheinische Post: "Jetzt streitet die Union über die Mütterrente"

Zitat aus dem Bericht:

"Während den Frauen früher pro Kind ein Punkt für die Kindererziehung in der Rente gutgeschrieben wurde, erhalten sie seit Juli 2014 pro Kind und Monat eine Rente im Gegenwert von zwei Punkten. (...) Jüngere Frauen, die ab 1992 Kinder bekommen haben, erhalten grundsätzlich drei Rentenpunkte pro Kind."

Das Wort von der "Gerechtigkeitslücke" ist da doch treffend!

Wenn im weiteren Verlauf des Berichts auf die Forderung der Frauen-Union hingewiesen wird, zunächst einmal müsse die Anrechnung der Mütterrente auf die Grundsicherung aufgehoben werden, um die Altersarmut zu bekämpfen, zeigt das wieder einmal die Schwierigkeit, mit dem bestehenden System Gerechtigkeit zu erzeugen.

Ich verweise auf meine vorstehenden Ausführungen, die ich nach wie vor für zutreffend halte. Und wer mit Finanzierungsschwierigkeiten argumentiert, sollte sich erst einmal mit meinen Vorstellungen von einer Wertschöpfungsabgabe beschäftigen.


Inzwischen habe ich in der Ausgabe der Rheinischen Post vom 25.10.2017 folgenden Leserbrief dazu gefunden:

 

In dieser Aussage spiegelt sich das gesunde Rechtsempfinden der Frauen wider, die die Betreuung ihrer Kinder selbst in die Hand genommen haben, so wie es bei der erstmaligen Einführung der Mütterrente noch üblich war.

Der Strickfehler der Regelungen besteht aber darin, dass die Ansprüche mit ihrer Ausweitung nicht alternativ nebeneinander gestellt worden sind. Soll heißen: Nur die Personen erhalten den Rentenpunkt gutgeschrieben, die auf Einkommen verzichten und die Kinderbetreuung selbst in die Hand nehmen; wird dagegen ein Kita-Platz in Anspruch genommen, besteht für diese Zeit kein Anspruch auf einen Rentenpunkt. An meine Vergleichsberechnung darf ich nochmals erinnern.

Es gibt keine bessere Dokumentation des Lebenslaufs als das Rentenkonto. Da lassen sich die Ausfallzeiten für die Kindererziehung schon jetzt ausreichend sicher nachvollziehen.

 

 


Gerechte Finanzierung einer Mütterrente

Unabhängig von der Frage einer grundsätzlichen Neuordnung der Rentenfinanzierung, für die ich ein drittes Standbein über die Abschöpfung des Produktivitätsfortschritts vorgeschlagen habe, möchte ich auch unter dem Aspekt der ausgleichenden Gerechtigkeit einen weiteren Vorschlag unterbreiten.

In meinen grundsätzlichen Ausführungen zur Familienpolitik habe ich bereits mein Verständnis von Familie als eben auch einer Wirtschaftsgemeinschaft zum Ausdruck gebracht, in der die Eheleute ihre Einnahmen und Ausgaben gemeinsam gestalten, so wie sie es für angemessen halten.

Wenn dabei die Entscheidung fällt, auf Einnahmen aus Erwerbstätigkeit (teilweise) zu verzichten, um sich der eigenverantwortlichen Kinderbetreuung zu widmen, ist es nur gerecht, daraus auch einen Anspruch auf die Berücksichtigung dieser Erziehungszeit bei der Rente abzuleiten, denn es sind diese Kinder, die künftig neues Wirtschaften ermöglichen. Und dieser Anspruch muss für alle Mütter gleich sein, egal, wann ihre Kinder geboren sind! Gerade den jetzigen Rentnerinnen standen keine Leistungen zur Seite, die nur annähernd denen entsprechen, die junge Eltern heute in Anspruch nehmen können.

Wie ich zu dem vorstehenden Leserbrief angemerkt habe, besteht der Strickfehler der bisherigen Regelungen aber darin, dass die Ansprüche mit ihrer Ausweitung nicht alternativ nebeneinander gestellt worden sind, also Kindererziehungszeiten auch für Zeiten berücksichtigt werden, in denen Erwerbseinkommen bezogen worden ist, während die Kinder in öffentlich finanzierten Einrichtungen betreut wurden.

In der Tat überschneidet sich inzwischen der gewährte Rechtsanspruch auf einen Kita-Platz mit dem Anspruch auf die Berücksichtigung von Erziehungszeiten bei der Rente der jüngeren Mütter. Es wird für diese Zeit letztlich eine doppelte Begünstigung gewährt. An meine alte Vergleichsberechnung darf also nochmals erinnert werden.

Wie zu dem Leserbrief ebenfalls angemerkt, sind die Lebensläufe für die Rentenversicherung hervorragend dokumentiert. Überschneidungen lassen sich leicht ermitteln. Und damit nicht jeder für den Lebensunterhalt dringend benötigte Nebenerwerb sofort zum Verlust des Anspruchs aus der Kindererziehung führt, sollte man die parallelen Ansprüche bis zur Höhe der Bemessungsgrenze "stapeln" können. Erst bei Spitzenverdienern greift dann eine Begrenzung, die sich an dieser Obergrenze orientiert.

Damit wird der Blick auch auf die Rente von Spitzenverdienern gelenkt.

Wenn die Politik den ehrlichen Willen aufbringen sollte, die Altersversorgung in dem Sinne neu zu ordnen, wie ich es auf diesen Seiten auch unter dem allgemeinen Stichwort Rentenpolitik nun mehrfach vorgeschlagen habe, kann man auch überlegen, die Spitzenbezüge (übrigens in allen gesetzlich geregelten Systemen!) etwas abzusenken und daraus die Mütterversorgung finanzieren.

Den Spitzenverdienern ist eine geringe Abschmelzung ihrer gesetzlichen Altersbezüge zumutbar, um den Eltern, die auf Erwerbszeiten verzichtet haben, einen Ausgleich für ihre besondere Lebensleistung zu gönnen. Der Anspruch der Witwen auf Hinterbliebenenversorgung mindert sich dadurch zwar geringfügig; ihr verbesserter Anspruch auf Mütterversorgung bleibt aber ungekürzt bestehen. Diese Relationen richtig bemessen, verbessert ihre Gesamtversorgung somit und beugt ihrer inzwischen viel diskutierten Altersarmut entscheidend vor.

09.11.2017 - letzter Absatz überarbeitet 22.01.2018

Nachtrag vom 11.07.2018:

Süddeutsche Zeitung: "Rentner finanzieren Mütterrente mit"

Zitate aus dem Bericht:

"Zu 40 Prozent zahlen die Rentnerhaushalte selbst für die Mütterrente II - in Form von Verzicht. Die Ausgaben bremsen nämlich die üblichen Rentensteigerungen; das ergibt sich aus der Rentenformel, mit der das jährliche Rentenplus ermittelt wird."

"In ihrer Wirkung funktioniert die Mütterrente II im Sinne ihrer Erfinder. Der DIW-Studie nach steigert sie nämlich das Nettoeinkommen besonders einkommensschwacher Rentnerhaushalte überdurchschnittlich stark: In allen Rentnerhaushalten, die von der Mütterrente profitieren, steigt das Einkommen im Schnitt nur um 3,8 Prozent. Bei den untersten 20 Prozent der Einkommensskala sind es dagegen fast sechs Prozent; ..."

Somit gibt es schon jetzt einen systemimmanenten Effekt, der im Sinne meiner vorstehenden Anmerkung sicher ausbaufähig wäre!


14.11.2017 - Rheinische Post:
"Jamaika will Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung"

Zitat aus dem Bericht:

"Eltern sollen im Fall einer Jamaika-Koalition einen Rechtsanspruch darauf erhalten, dass ihre Kinder im Grundschulalter ganztägig betreut werden."

Wenn das so kommen sollte, muss gleichzeitig den "alten" Müttern, die ihre Kinder noch selbst betreut haben, eine Erziehungs-Rente für die Jahre bis zum Abschluss der Grundschulzeit ihrer Kinder zugebilligt werden. Sonst wird es noch ungerechter.

Zur Begründung verweise ich auf die vielen dem Artikel beigefügten Leserzuschriften.

Wem diese Sicht zu polemisch ist, sollte sich erst einmal mit meinen vorstehenden Ausführungen sowie der Untersuchung "Warum an bestimmten Orten mehr Kinder geboren werden" beschäftigen.

Zitat aus dem Bericht des Instituts für Demographie, Allgemeinwohl und Familie e.V.:

"Die Analyse der regionalen Kinderzahlen ist in dieser Hinsicht allerdings ernüchternd, denn die Kinderbetreuungsquoten zeigen keinen positiven Zusammenhang mit den Kinderzahlen auf, noch weniger ist das bei den Ganztagsbetreuungsquoten zu sehen. Dafür zeigt sich ein anderer Zusammenhang sehr deutlich: Der negative Effekt der Bevölkerungsdichte auf die Kinderzahlen. Dort wo Wohnraum knapp und teuer ist, sind die Kinderzahlen niedrig und dort, wo man sich mehr Wohnraum leisten kann sind sie höher."

Fazit des Berichts:

"Es sind diese Städte, in denen der politisch-mediale Mainstream zuhause ist, in denen er seine Vorstellungen von modernem, „hippen“ Leben verwirklicht. Für Kinder bleibt da kaum noch Platz, wie die verbreitete Kinderlosigkeit von Journalisten zeigt. In der Familienpolitik sind sie die denkbar schlechtesten Ratgeber. Von vermeintlich provinziellen Familienmüttern- und Vätern wäre da jedenfalls politisch deutlich mehr zu lernen."

Die Familienpolitik hat sich vergaloppiert. Wie man es von Anfang an hätte besser machen können, lesen Sie unter Fehlende Betreuungsplätze.

Auch an meiner Einschätzung zum Druck der Wirtschaft, nach dem Muster der untergegangenen DDR billige Arbeitskräfte zur Verfügung zu stellen, halte ich fest. Schon damals habe ich die Befürchtung geäußert, dass diese Politik weitreichende Folgen für das Gesamtgefüge unserer Gesellschaft haben werde.

Wenn die Familien mit ihrem auf gegenseitige Fürsorge basierenden Beziehungen vernachlässigt oder systematisch zerstört werden, geht unsere Gesellschaft vor die Hunde! Aber da bejubelt man lieber die Ehe für alle und verschiebt die Grundwerte, auf denen das evolutionäre Gefüge der Generationen beruht.


Der Sozialverband VdK meldet sich zu Wort

Mit der Überschrift "Mütterrente für alle Mütter! VdK kündigt Widerstand gegen Ungleichbehandlung an" meldet sich ein erster Sozialverband zu Wort und beklagt treffend die Ungleichbehandlung der "alten" Mütter.

Ich bin gespannt, ob das Wirkung zeigt.

09.02.2018

PS: Meine Vorstellungen über eine gerechte Finanzierung finden Sie vorstehend.


Institut für Demographie, Allgemeinwohl und Familie e.V.:
"Mehr als Renten und Rosen"
Lesenswerte Gedanken zum Muttertag von Martine Liminski


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