Berliner Platz

Die Geschichte der verpassten Chancen

Bereits mit meinen Anmerkungen In Berlin feiert die CDU mit Baulöwen aus Langenfeld hatte ich auf die Sonderstellung hingewiesen, die immer wieder der Baufirma Paeschke zufällt. Meinem Hinweis auf die Planungen am Berliner Platz möchte ich nunmehr eine besondere Seite widmen. Dazu habe ich mein elektronisches Archiv durchforstet und dabei den Prüfauftrag der FDP vom 21.11.2005 wiedergefunden, den ich damals als verkehrspolitischer Sprecher initiert hatte. Die Pressemitteilung dazu lautete:

Verkehrsknoten Berliner Platz – Chancen nicht verpassen!

Es treffe die heimische Einkaufslandschaft schon hart, wenn ein alteingesessenes Möbelhaus seinen Geschäftsbetrieb einstellt. Es könne aber nicht sein, dass nunmehr in einem vereinfachten Genehmigungsverfahren über die weitere Entwicklung des großen Areals entschieden werden soll, meint Günter Striewe, verkehrspolitischer Sprecher der FDP, und fragt: „Erinnert sich denn kein Verantwortlicher in der Verwaltung daran, dass in der Vergangenheit alle Versuche, den Verkehrsknoten Berliner Platz an die Bedürfnisse der gewaltig angewachsenen Verkehrsströme anzupassen, an Platzmangel gescheitert sind?“ Er schlägt vor, zunächst noch einmal die neuen Chancen für eine verbesserte Verkehrsführung zu untersuchen und im Verkehrsausschuss zu diskutieren. Jedenfalls entnimmt er den Presseberichten, dass offensichtlich auch an einen Abriss der an der Kölner Straße gelegenen Häuser gedacht ist, und fordert, dies auch dazu zu nutzen, die Engstelle zu beseitigen und den gewonnenen Raum für eine großzügige Verkehrsregelung an diesem neuralgischen Punkt zu nutzen.

Rolf D. Gassen, Fraktionsvorsitzender der FDP, pflichtet dieser Forderung bei und wundert sich darüber, dass wieder einmal wichtige städtebauliche Entwicklungen „auf dem kleinen Dienstweg“ entschieden werden sollen.

In meiner mündlichen Begründung hatte ich die hinter dem Antrag steckende Idee dahingehend erläutert, dass eine Baugrenze - wie aus der nachstehenden Skizze ersichtlich - festgeschrieben werden sollte, damit bei Bauanträgen Rechtssicherheit besteht und Straßenraum für eine Neuplanung des Kreuzungsbereichs gewonnen wird. Für diese Baugrenze hatte ich mich in dem Vorschlag an dem Wohnhaus Kölner Straße 10 orientiert, das auffällig weit von der Straße zurückspringt.

Herr Weber, damals zuständiger Baurat, fand die Idee nicht schlecht. Wenn ich mich recht erinnere, wurde die Idee aber in die Zuständigkeit des Planungs-ausschusses verwiesen. Sie ist dort offensichtlich nie weiter verfolgt worden.

Inzwischen sind die ehemals freien, bzw. frei gewordenen Grundstücke von der Firma Paeschke bebaut worden. Bei der Genehmigung hat sich wohl niemand mehr an den alten Prüfauftrag erinnert und auf eine für die künftige Verkehrsführung hilfreiche Baugrenze geachtet:

Ich teile nicht alle Kritik, die an dieser Bebauung geübt wird. Es ist schon in Ordnung, die Areale der Innenstadt optimal zu nutzen, um den Flächenverbrauch einzudämmen; siehe dazu meine Überlegungen zur Regional- und Landesplanung

Aus dem Kreis der Kritiker bin ich aber darauf aufmerksam gemacht worden, dass dem Bauherrn des Hauses Kölner Straße 10, das ich zur Findung einer sachgerechten Baugrenze zum Maßstab meiner Überlegungen herangezogen hatte, seiner Zeit tatsächlich die Baugenehmigung unter der Auflage erteilt worden sei, Platz für eine irgend wann einmal notwendige Verbreiterung der Kölner Straße frei zu halten.

Das war frühe Weitsicht - gilt aber wohl nur Normalbürgern gegenüber. Tritt ein Langenfelder Baulöwe auf den Plan, verschwinden sämtliche Überlegungen, die auf lange Sicht durchdacht worden sind, im Strudel der Bauhysterie.

Seit der Jahreswende 2015/2016 wird wieder diskutiert, die Verkehrsführung rund um den Berliner Platz neu zu ordnen. Die Arbeiten sind nach meiner Kenntnis aber wohl solange aufgeschoben, bis sich die Verkehrsverhältnisse auf den übergeordneten Straßen rund um Langenfeld normalisiert haben. Es bleibt abzuwarten, welche Lösung nunmehr gefunden wird, nachdem die Chancen auf Ausweitung des Straßenraums verpasst worden sind.

25.07.2017


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