Wohnungsleerstände

Wanderungsbewegungen im Umfeld einer abnehmenden Bevölkerung

Unter der Überschrift "Landflucht ruiniert Häuserpreise" berichtet die Rheinische Post über die Folgen der Landflucht für den Immobilienmarkt. Interessant an dem Bericht ist insbesondere auch der Hinweis, dass der Staat belastet werde, wenn potentielle Erben die Erbschaft ausschlagen, weil sie nur "Steine statt Werte" vorfinden.

In seinem Kommentar "Riskante Immobilien" beschränkt sich der Kommentator darauf, die Risiken einer Immobilienanlage allgemein zu würdigen. Das greift mir zu kurz.

Im Rahmen meiner lokalpolitischen Betrachtungen habe ich mich schon längere Zeit mit den Folgen der örtlichen Bauwut auseinandergesetzt und darauf verwiesen, dass es endlich an der Zeit ist, den Wettlauf um Betriebe und Einwohner aufzugeben. Seitdem die Aktualisierungen von Regional- und Landesplanung angestoßen sind, habe ich auch dazu bereits Stellung bezogen.

Es reicht jetzt einfach nicht mehr, den Wanderungsbewegungen auf dem Immobilienmarkt hinterherzulaufen, die Folge des ruinierenden Wettbewerbs der Städte sind. Wir brauchen eine totale Reform der wirtschaftlichen Anreize, um dort Arbeitsplätze zu schaffen, wo die Menschen bereits wohnen.

Als erstes muss dazu endlich die Gewerbesteuer abgeschafft werden. Modelle für eine künftige Finanzierung der Kommunen gibt es zur Genüge. In dem Kampf um Besitzstände werden diese aber konsequent von den Akteuren ignoriert.

Natürlich ist der Wettkampf um Markt und Macht dem Menschen immanent. Der Politik ist aber vom Grundgesetz aufgetragen worden, einen Ausgleich herbei zu führen, indem sie gleichwertige Lebensbedingungen überall in Deutschland schafft (Artikel 72 Abs. 2 GG).

Nun kann man zwar trefflich über die feinsinnigen Unterschiede von "gleichwertigen" oder "einheitlichen" Lebensbedingungen streiten und dazu die Geschichte dieses Artikels näher beleuchten, so wie in einem älteren Bericht der Süddeutschen Zeitung: "Gleichwertig, nicht gleich"; aber auch dort wird nochmals auf die weiter geltende Regelung zur Verteilung der Steuereinnahmen verwiesen. Denn nach Artikel 106 Absatz 3 Satz 4 Nr. 2 GG sind die Einnahmen aus der Umsatzsteuer so zu verteilen, "dass die Einheitlichkeit der Lebensverhältnisse im Bundesgebiet gewahrt wird".

Was verschlägt es somit, endlich durch die Abschaffung der Gewerbesteuer nicht nur die Bürokratie abzubauen, sondern auch den gesunden Wettbewerb der Regionen zu fördern? Fehlentwicklungen zu bedauern hilft nicht weiter.

28.07.2014


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